Das Jahr, in dem die Sonderregeln endeten.
2023 lief der Krisenmodus aus: Hilfen wurden abgerechnet, Stundungen fällig, Zinsen wieder berechnet. Zugleich kamen neue Themen wie die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen. Für den Abschluss heißt das: Altlasten schließen und neue Wahlrechte prüfen.
Wo der Jahrgang 2023 heute steht.
Offenlegung 2023: Die Frist lief am 31.12.2024 ab.
Der Abschluss 2023 ist binnen zwölf Monaten nach dem Stichtag beim Bundesanzeiger offenzulegen (§ 325 HGB). Wird die Frist versäumt, setzt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeld ab 2.500 € fest — mehrfach möglich, bis offengelegt ist. Steuerlich drohen zusätzlich Schätzung nach § 162 AO und Verspätungszuschlag nach § 152 AO. Die Pflicht selbst verjährt nicht: Sie besteht, bis sie erfüllt ist. Genau deshalb lohnt es, alte Jahrgänge jetzt zu schließen statt weiter zu warten.
Was den Jahrgang 2023 einzigartig macht.
Jedes Wirtschaftsjahr hat eigene Regeln, Wahlrechte und Fallstricke. Das sind die Themen, die wir bei Abschlüssen für 2023 typischerweise klären — mit Fundstelle, nicht aus dem Bauch.
Schlussabrechnung der Hilfen
Rückzahlungen aus den Corona-Programmen wurden 2023 fällig. Sie gehören periodengerecht dorthin, wo die Verpflichtung entstanden ist — nicht in das Jahr der Zahlung.
Steuerbefreiung für kleine Anlagen
Einnahmen aus kleinen Dachanlagen sind einkommensteuerfrei, die Lieferung bestimmter Anlagen unterliegt dem Nullsteuersatz. Auswirkung auf Vorsteuer und Bilanzansatz prüfen.
Nachzahlungszinsen laufen wieder
Für offene Steuerforderungen wurden wieder Zinsen berechnet. Wo Nachzahlungen absehbar sind, ist eine Zinsrückstellung zu bilden.
Fällige Altbestände
Aus der Krisenzeit gestundete Steuern wurden fällig oder in Raten getilgt. Restlaufzeiten und Sicherheiten gehören in den Anhang.
Auslaufende Sonderzahlungen
Inflationsausgleichsprämien konnten noch gezahlt werden. Die Grenze gilt je Arbeitsverhältnis über den gesamten Begünstigungszeitraum, nicht je Jahr.
Verlustvorträge fortschreiben
Aus den Krisenjahren stammende Verlustvorträge sind gesondert festzustellen und fortzuschreiben — sonst gehen sie faktisch verloren.
Was wir für den Jahrgang 2023 übernehmen.
Ein Auftrag, ein Festpreis — und die vollständige Kette bis zum Bundesanzeiger. Auch dann, wenn bereits ein Ordnungsgeldverfahren läuft.
In vier Schritten zum fertigen Jahrgang 2023.
Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und danach läuft die Kette bis zur Offenlegung durch.
Bestandsaufnahme und Festpreis
Wir sehen uns an, was zu 2023 vorliegt, klären welche Sonderfragen dieses Jahres greifen, und nennen Ihren Festpreis verbindlich vorab. Kostenlos, ohne Vertragsbindung.
Aufbereitung und offene Punkte
Sie laden die Unterlagen hoch — oder geben uns frei, sie bei Ihrer bisherigen Kanzlei selbst anzufordern. Wir bereiten die Salden auf und melden fehlende Angaben einmal vollständig.
Abschluss, Erklärungen, Freigabe
Bilanz, GuV, Anhang und die Steuererklärungen 2023 entstehen und werden gegeneinander plausibilisiert. Dann wählen Sie das Freigabemodell: Selbstfreigabe oder Freigabe durch einen Steuerberater.
Übermitteln, offenlegen, archivieren
E-Bilanz und Erklärungen gehen über ELSTER an das Finanzamt, die Offenlegung an den Bundesanzeiger. Läuft ein Ordnungsgeldverfahren, kommunizieren wir mit dem Bundesamt für Justiz. Sie erhalten alle Protokolle.
Drei Köpfe, ein Jahresabschluss.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Für den Jahrgang 2023 haben Sie eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Prüfung und Rechtsfragen.

Schwerpunkt Jahresabschluss und E-Bilanz. Verantwortet die Qualitätssicherung und fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut mittelständische GmbH, Holdings und UG — von der laufenden Buchhaltung bis zur Erklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet Steuerstreit und Betriebsprüfungen — auch Ordnungsgeldverfahren beim Bundesamt für Justiz.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWas der Jahrgang 2023 kostet — bevor Sie sich anmelden.
- Kein Stundensatz und keine Abrechnung nach StBVV-Zeitaufwand.
- Preis vor Auftrag verbindlich schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
- Mehrere Jahrgänge zusammen zum Paketpreis.
Der Startpreis gilt für ruhende und kleine Gesellschaften mit wenigen Belegen. Nach oben bewegt sich der Preis nur, wenn tatsächlich mehr Arbeit anfällt:
Sie haben schon eine Kanzlei? Der Wechsel ist unser Job.
Ein Wechsel scheitert selten am Preis, sondern an der Sorge vor Aufwand und Konflikt. Beides nehmen wir Ihnen ab: Sie kündigen — alles Weitere übernehmen wir, ohne dass Sie Ihre alte Kanzlei um Unterlagen bitten müssen.
Sie registrieren sich, wählen den Jahrgang 2023 und unterschreiben die Mandatsvereinbarung online. Keine Vorkasse, keine Mindestlaufzeit.
Wir fordern die Unterlagen selbst an — Vorjahresabschlüsse, Saldenlisten, DATEV-Bestände, Anlagenspiegel. Der Kontakt zur bisherigen Kanzlei läuft über uns.
Wir lesen die Bestände ein, prüfen Eröffnungswerte und Vorträge und melden, was wir anders bewerten würden — bevor gebucht wird.
Was Geschäftsführer zu 2023 fragen.
In welches Jahr gehört eine Rückzahlung von Corona-Hilfen?
Was ändert die Photovoltaik-Steuerbefreiung für die Bilanz?
Was kostet der Jahresabschluss 2023?
Ich habe keine Buchhaltungsdaten aus 2023 mehr — geht das trotzdem?
Wer gibt den Abschluss frei?
Wie lange dauert es?
Jede Aussage zum Jahrgang 2023 hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Die Bausteine des Abschlusses 2023.
Alles, was Ihr Unternehmen braucht —
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Jahresabschluss, Buchhaltung, Steuererklärungen, Bescheinigungen und die passenden Rechner. Jede Leistung buchen Sie direkt im Portal — als Einmalauftrag oder im Dauermandat. Wo eine Vorbehaltsaufgabe berührt ist, übernimmt ein zugelassener Berufsträger.
Die KI bereitet vor — der Berufsträger bleibt eine Klick-Entscheidung.
Bei jeder Leistung übernimmt unsere KI die Fleißarbeit: sie sammelt, ordnet zu, rechnet, prüft auf Plausibilität und legt Ihnen begründete Vorschläge vor — Schritt für Schritt erklärt, ohne Fachchinesisch. Sie entscheiden. Und Sie können zu jeder einzelnen Leistung jederzeit einen Berufsträger hinzuziehen: für eine Rückfrage, zur Prüfung oder zur vollständigen Übernahme mit Unterschrift.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen wird nicht durch die OnlineBilanz AG i. G. erbracht, sondern auf Wunsch über die optionale Hinzuziehung eines Berufsträgers.
JahresabschlussBilanzen
9
JahrgängeAuch überfällig
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BuchhaltungLaufend & Lohn
7
SteuererklärungenPflichtabgaben
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