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Konzernbilanz · Konzernabschluss nach HGB

Die Konzernbilanz Ihrer Unternehmensgruppe
Sauber konsolidiert. Prüfungsfest.

Vom Summenabschluss zum Konzernabschluss — dokumentiert und belastbar.
prüfen+konsolidieren+offenlegen

Wer mehrere Gesellschaften unter einem Dach führt und beherrschenden Einfluss ausübt, muss die Gruppe zu einem einzigen Unternehmen zusammenfassen — den Konzernabschluss nach §§ 290 ff. HGB. Wir prüfen Konsolidierungspflicht und Befreiungsgrößen, erstellen die Handelsbilanzen II, führen alle Konsolidierungsschritte durch und liefern Konzernbilanz, GuV, Anhang und Lagebericht — verantwortet von Wirtschaftsprüfer und Steuerberatern, inklusive Prüfungsbegleitung. Und wenn Jahre fehlen: Wir holen sie rückwirkend nach.

Teilkonzern? Wir prüfen die Befreiung (§§ 291, 292)Konzernabschluss fehlt? Holen wir rückwirkend nachWirtschaftsprüfer im Haus
Drei BerufsträgerWirtschafts­prüfer, Steuerberater und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
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Die erste Frage

Sind Sie überhaupt konsolidierungspflichtig?

Bevor konsolidiert wird, steht die Pflichtprüfung. Nicht jede Unternehmensgruppe muss einen Konzernabschluss aufstellen — es kommt auf Beherrschung und Größe an. Wir klären beides verbindlich. Die vier Prüfschritte:

Beherrschender Einfluss (Control)

Pflicht entsteht, wenn die Mutter eine Tochter beherrschen kann — vermutet bei Stimmrechtsmehrheit, dem Recht zur Bestellung der Mehrheit der Leitung oder über Beherrschungsvertrag/Satzung.

Rechtsbasis: § 290 HGB

Größenabhängige Befreiung

Werden bestimmte Schwellen (Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmer) an zwei Stichtagen nicht überschritten — wahlweise Brutto- oder Nettomethode — entfällt die Pflicht. Wir prüfen die aktuell geltenden Grenzen.

Rechtsbasis: § 293 HGB

Befreiung für Teilkonzerne

Wird Ihre Mutter selbst in einen übergeordneten Konzernabschluss einbezogen, kann der Teilkonzern befreit sein — auch bei einer EU-/Drittstaaten-Mutter unter Bedingungen.

Rechtsbasis: §§ 291, 292 HGB

Einbeziehungswahlrechte

Einzelne Töchter dürfen unter Voraussetzungen weggelassen werden (untergeordnete Bedeutung, unverhältnismäßige Kosten). Das will sauber begründet und dokumentiert sein.

Rechtsbasis: § 296 HGB
!
Die Pflichtfrage ist keine Kleinigkeit.

Wer fälschlich keinen Konzernabschluss aufstellt, riskiert Ordnungsgeld und Ärger mit Prüfer und Bank. Wer unnötig konsolidiert, verbrennt Geld. Wir prüfen Control, Größe und Befreiungen und geben Ihnen eine klare, begründete Antwort — samt Dokumentation, die einer Prüfung standhält.

Kurz erklärt
Was ist eine Konzernbilanz?

Die Konzernbilanz stellt alle Unternehmen einer Gruppe so dar, als wären sie ein einziges Unternehmen (Einheitstheorie). Die Einzelabschlüsse werden zusammengefasst und konzerninterne Verflechtungen herauskonsolidiert. Sie ist Teil des Konzernabschlusses.

Das Wer: Die Pflicht trifft das Mutterunternehmen, das beherrschenden Einfluss auf Töchter hat (§ 290) — meist über die Stimmrechtsmehrheit. Die Rechtsform der Mutter ist grundsätzlich egal.

Das Was: Konzerninterne Beteiligungen, Schulden, Umsätze und Zwischengewinne werden eliminiert — damit nur das übrig bleibt, was der Konzern nach außen erwirtschaftet.

Das Drumherum: Zum Konzernabschluss gehören Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel — meist prüfungs- und offenlegungspflichtig.

§§ 290–315e
RechtsgrundlageHGB — Pflicht, Kreis, Methoden und Offenlegung.
Einheit
PrinzipEinheitstheorie — die Gruppe als ein Unternehmen.
§ 316
PrüfungAbschlussprüfer; Offenlegung nach § 325 HGB.
WP·StB
Unser PartErstellen, konsolidieren & die Prüfung begleiten.
Das Herzstück

Die vier Konsolidierungsschritte — vom Summen- zum Konzernabschluss.

Konsolidieren heißt: alles herausrechnen, was der Konzern mit sich selbst gemacht hat. Aus den zusammengezählten Einzelabschlüssen (dem Summenabschluss) wird so ein Abschluss, der nur die Beziehungen nach außen zeigt.

Kapitalkonsolidierung

Der Beteiligungsbuchwert bei der Mutter wird gegen das anteilige Eigenkapital der Tochter verrechnet. Ein verbleibender Unterschied wird als Geschäfts- oder Firmenwert bzw. passivischer Unterschiedsbetrag ausgewiesen; Fremdanteile werden als Minderheiten gezeigt.

Schuldenkonsolidierung

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten (z. B. Darlehen der Mutter an die Tochter) werden gegeneinander aufgerechnet — sie dürfen im Konzern nicht als Schuld erscheinen, weil man sich nichts selbst schuldet.

Zwischenergebniseliminierung

Liefert eine Konzerngesellschaft mit Gewinn an eine andere und liegt die Ware am Stichtag noch im Konzern, ist dieser Gewinn nicht realisiert — er wird herausgerechnet, bis nach außen verkauft wird.

Aufwands- & Ertragskonsolidierung

Konzerninterne Umsätze und Aufwendungen (Innenumsätze) werden in der Konzern-GuV eliminiert — sonst würde der Konzern Umsatz ausweisen, der nur zwischen den eigenen Gesellschaften floss.

Vorbereitend: Handelsbilanz II

Alle Einzelabschlüsse werden auf konzerneinheitliche Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregeln, Stichtag und Währung gebracht — die HB II. Erst darauf setzt die Konsolidierung auf.

Ergebnis: Konzernabschluss

Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang und Konzernlagebericht — der Konzern als eine wirtschaftliche Einheit, prüfungs- und offenlegungsfähig.

Wie tief wird einbezogen?

Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?

Nicht jede Beteiligung geht gleich in den Konzernabschluss ein — es kommt auf den Grad des Einflusses an. Von voller Einbeziehung bis zur reinen Anteilsbewertung gibt es eine klare Stufung. Die richtige Zuordnung entscheidet über die Darstellung des gesamten Konzerns.

EinflussBeziehungMethodeWas übernommen wird
BeherrschungTochterunternehmenVollkonsolidierungAlle Vermögensgegenstände & Schulden zu 100 %, Fremdanteile als Minderheiten
maßgeblich (20–50 %)assoziiertes UnternehmenEquity-MethodeNur der anteilige Eigenkapital-/Ergebnisanteil, keine Einzelposten
gemeinsamGemeinschaftsunternehmenQuote oder EquityWahlrecht — anteilige Einbeziehung oder Equity-Fortschreibung
geringsonstige BeteiligungBuchwertKeine Konsolidierung — Ausweis zum Beteiligungsbuchwert

Die Einordnung ist oft der heikelste Teil des ganzen Abschlusses — wir bestimmen den Einfluss sauber und begründen die Methode prüfungsfest.

HGB — der Regelfall im Mittelstand

Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne stellen ihren Konzernabschluss nach HGB auf (§§ 290 ff.). Vorsichtsprinzip, klare Struktur, an das deutsche Recht angebunden — für die meisten Unternehmensgruppen der passende und günstigere Rahmen.

§§ 290 ff. HGB
IFRS — Pflicht am Kapitalmarkt

Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen nach IFRS konsolidieren. Andere Konzerne können IFRS freiwillig anwenden (z. B. für internationale Investoren) — bleiben für die Befreiungswirkung aber ans HGB gebunden.

§ 315e HGB
Unser Ansatz

Wir erstellen Ihren Konzernabschluss nach HGB und begleiten den Übergang bzw. die parallele Aufstellung nach IFRS, wo er nötig oder sinnvoll ist — inklusive der nötigen Überleitungen.

HGB & IFRS
Das Fundament

Ein Konzernabschluss ist nur so gut wie seine Einzelabschlüsse.

Die Konzernbilanz baut auf der Buchhaltung und den Einzelabschlüssen aller einbezogenen Unternehmen auf. Sind diese Grundlagen nicht sauber, pflanzt sich jeder Fehler durch die gesamte Konsolidierung fort.

Die GoBD-Basis
Nachvollziehbar, vollständig, unveränderbar
Am Anfang steht immer die GoBD-konforme Basis: nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar, revisionssicher aufbewahrt (§ 147 AO), mit Beweiskraft nach § 158 AO.
  • Saubere Einzelabschlüsse — GoBD-konforme Buchhaltung bei Mutter und Töchtern als belastbare Datenbasis; wir übernehmen sie auf Wunsch gleich mit.
  • Dokumentierte Konsolidierung — jede HB-II-Anpassung und jeder Konsolidierungsbuchungssatz nachvollziehbar hergeleitet und archiviert.
  • Berufsträger-Freigabe — der Wirtschaftsprüfer verantwortet den Abschluss und begleitet die Konzernabschlussprüfung (§ 316).
Worauf alles aufbaut
Eine Basis trägt alles
Auch die Konsolidierungsschritte selbst müssen dokumentiert und nachvollziehbar hergeleitet sein — sonst hält der Konzernabschluss der Prüfung nicht stand.
  • HB II hängt am Einzelabschluss — und damit an der GoBD-Qualität der zugrundeliegenden Buchhaltung.
  • Konsolidierung & Prüfung (§ 316 HGB) setzen auf lückenloser Dokumentation der Herleitung auf.
  • Offenlegung (§ 325 HGB) ist nur möglich, wenn der Abschluss geprüft und belastbar ist.

Eine saubere Basis wird einmal geschaffen und trägt alles — Konsolidierung, Prüfung und Offenlegung. Genau das liefern wir.

So läuft es bei uns ab

Von den Einzelabschlüssen zum Konzernabschluss — in fünf Schritten.

Ihr Aufwand: Zugang zu den Zahlen. Den Rest machen wir.

Analyse
1

Pflicht & Konsolidierungskreis

Wir prüfen Control (§ 290), die Befreiungsgrößen (§ 293) und legen den Konsolidierungskreis fest — wer voll, wer at equity, wer gar nicht.

Wir · §§ 290–296Pflichtprüfung
Vorbereitung
2

Handelsbilanz II

Wir bringen alle Einzelabschlüsse auf konzerneinheitliche Ansätze, Bewertung, Stichtag und Währung — die HB II als Basis.

Wir · VereinheitlichungHB II
Konsolidierung
3

Die vier Schritte

Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung — dokumentiert und nachvollziehbar hergeleitet.

Wir · §§ 300 ff.Konsolidierung
Abschluss
4

Konzernabschluss erstellt

Konzernbilanz, Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung & Eigenkapitalspiegel — vollständig und prüfungsfähig.

Wir · § 297Konzernabschluss
Danach
5

Prüfung & Offenlegung

Wir begleiten die Abschlussprüfung (§ 316) und übernehmen die Offenlegung (§ 325) — und betreuen den Konzern Jahr für Jahr.

Wir · dauerhaftFestpreis

Alles aus einer Hand: Weil Einzelabschlüsse, HB II, Konsolidierung, Prüfung und Offenlegung bei uns zusammenlaufen, greift jeder Schritt in den nächsten — kein Datenbruch, keine unerklärten Differenzen, kein Ordnungsgeld.

Was in der Praxis schiefgeht

Die vier teuersten Konzern-Fehler.

Alle vier sind vermeidbar — und alle vier lösen sich mit demselben Mittel: eine Kanzlei mit Wirtschaftsprüfer, die den ganzen Konzern denkt.

Pflicht übersehen

Die Gruppe wächst über die Schwellen, niemand konsolidiert: Ordnungsgeld & Prüfer-Ärger — der häufigste und teuerste Fehler.

Innenumsätze nicht eliminiert

Der Konzern weist Umsatz aus, der nur intern floss — ein verzerrtes Bild gegenüber Bank und Investoren.

Zwischengewinne vergessen

Nicht realisierte Gewinne bleiben im Abschluss: das Ergebnis ist zu hoch und hält der Prüfung nicht stand.

Methode falsch

Assoziiert statt Tochter (oder umgekehrt): Vollkonsolidierung, wo Equity gehört — die gesamte Darstellung kippt.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.
Software beschleunigt die Konsolidierung — verantwortlich bleiben Menschen: ein fester Ansprechpartner, der Ihre Konzernstruktur, Beteiligungsketten und Besonderheiten kennt, kein Ticketsystem. Ein Wirtschaftsprüfer im Haus, der den Konzernabschluss verantwortet und die Prüfung begleitet, mit Berufshaftpflicht dahinter. Und die Steuer wird mitgedacht — Organschaft und steuerliche Struktur neben der handelsrechtlichen Konsolidierung. Sie werden vor jedem wichtigen Schritt eingebunden.
Laufend & rückwirkend · ohne Vorwürfe

Konzernabschluss nie erstellt? Wir arbeiten es auf.

Die Gruppe ist über die Befreiungsgrößen gewachsen, aber niemand hat konsolidiert; der Konzernabschluss fehlt seit Jahren; die Konsolidierung war fehlerhaft; oder der bisherige Berater konnte den Konzern nicht abbilden — das ist häufig und reparabel. Wir übernehmen Ihre Gruppe in jedem Zustand.

Pflicht rückwirkend geklärt

Wir prüfen, ab wann die Gruppe konsolidierungspflichtig war und welche Jahre nachzuholen sind — die Sichtung ist kostenlos.

§§ 290–296
Offene Jahre nachgeholt

Vollständige Konzernabschlüsse für die betroffenen Geschäftsjahre: HB II, alle vier Konsolidierungsschritte, Anhang & Lagebericht — offenlegungsfähig.

Nachholung
Ordnungsgeld abgewendet

Wir bringen die Offenlegung in Ordnung und kommunizieren mit Prüfer und Bundesamt für Justiz.

§ 325 HGB
Einmal aufgearbeitet, nie wieder Stress.
Konzernabschluss und Prüfung laufen danach im Takt mit — pünktlich, prüfungsfest, alle Fristen überwacht. Danach betreuen wir den Konzernabschluss laufend Jahr für Jahr und begleiten die Prüfung. Zum Festpreis.
Festpreis-Garantie

Ein fester Preis — auch für komplexe Strukturen.

Der Aufwand hängt von der Struktur ab — Zahl der Gesellschaften, Beteiligungsketten, Auslandstöchter, Währung. Der Preis steht trotzdem, bevor Sie beauftragen.

Fester Preis nach Sichtung

Wir sichten die Konzernstruktur und vereinbaren einen transparenten Festpreis — statt offener Stundenabrechnung für ein schwer kalkulierbares Projekt.

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Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Konsolidierung, Prüfungsbegleitung und steuerliche Struktur (Organschaft) unter einem Dach — mit Berufshaftpflicht dahinter.

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Digital & ortsunabhängig

Einzelabschlüsse und Daten bequem im Mandantenportal — Ihre Gruppe wird bundesweit betreut, ohne Kanzleibesuch.

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Häufige Fragen

Was Sie zur Konzernbilanz wissen sollten.

Was ist eine Konzernbilanz?
Teil des Konzernabschlusses: Sie stellt alle einbezogenen Unternehmen als ein einziges dar (Einheitstheorie). Einzelabschlüsse werden zusammengefasst und konzerninterne Verflechtungen herauskonsolidiert. Dazu kommen Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel.
Wer muss einen Konzernabschluss aufstellen?
Ein Mutterunternehmen, das beherrschenden Einfluss auf mindestens ein Tochterunternehmen hat (§ 290) — vermutet u. a. bei Stimmrechtsmehrheit. Ob Pflicht besteht, hängt zusätzlich von den Befreiungsgrößen ab.
Ab welcher Größe ist ein Konzern befreit?
Nach § 293 HGB entfällt die Pflicht, wenn Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl an zwei Stichtagen unter den Schwellen liegen (Brutto- oder Nettomethode). Die Werte werden angepasst — wir prüfen die aktuell geltenden Grenzen für Ihren Konzern.
Was bedeutet Konsolidierung?
Das Herausrechnen konzerninterner Beziehungen: Kapitalkonsolidierung (Beteiligung ↔ Eigenkapital), Schuldenkonsolidierung (interne Forderungen/Schulden), Zwischenergebniseliminierung (interne Gewinne) und Aufwands-/Ertragskonsolidierung (Innenumsätze).
Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?
Tochterunternehmen (Beherrschung) werden voll konsolidiert (alle Posten, Minderheiten gesondert). Assoziierte Unternehmen (maßgeblicher Einfluss, i. d. R. 20–50 %) gehen at equity ein (nur Anteil am Eigenkapital/Ergebnis).
Was ist die Handelsbilanz II?
Die an konzerneinheitliche Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregeln, Stichtag und Währung angepasste Fassung eines Einzelabschlusses (HB I). Erst auf Basis der HB II aller Gesellschaften wird summiert und konsolidiert.
Muss der Konzernabschluss geprüft und offengelegt werden?
Ja — grundsätzlich Prüfung durch einen Abschlussprüfer (§ 316) und Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325). Kapitalmarktorientierte Mütter müssen nach IFRS aufstellen. Wir begleiten die Prüfung und übernehmen die Offenlegung.
HGB oder IFRS?
Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne bilanzieren nach HGB. Kapitalmarktorientierte müssen IFRS anwenden; andere können freiwillig IFRS wählen.
Welche Rolle spielen die GoBD?
Der Konzernabschluss baut auf den Einzelabschlüssen auf — nur wenn deren Buchhaltung GoBD-konform ist (§ 147/§ 158 AO), ist er belastbar. Zusätzlich müssen die Konsolidierungsschritte dokumentiert sein.
Wie hängt die Konzernbilanz mit der Steuer zusammen?
Gar nicht direkt: Es gibt keine Konzernsteuererklärung. Besteuert werden die Einzelgesellschaften; steuerliche Verbundeffekte laufen über die Organschaft (Ergebnisabführung), nicht über die Konsolidierung. Wir denken beide Ebenen zusammen.
Was passiert, wenn der Konzernabschluss fehlt oder falsch ist?
Es drohen Ordnungsgeld (Bundesamt für Justiz) und Prüfer-Beanstandungen; fehlerhafte Konsolidierung verzerrt das Bild gegenüber Banken und Investoren. Wir prüfen die Pflicht, holen fehlende Abschlüsse nach und korrigieren Fehler — auch rückwirkend.
Erstellen Sie Konzernabschlüsse auch rückwirkend?
Ja. Wir prüfen die Pflicht rückwirkend, erstellen HB II und führen die Konsolidierung durch, liefern Konzernbilanz, -GuV, -anhang und -lagebericht für offene Jahre. Danach betreuen wir laufend.
Was kostet die Erstellung einer Konzernbilanz?
Der Aufwand hängt von der Struktur ab (Zahl der Gesellschaften, Beteiligungsketten, Auslandstöchter, Währung). Wir vereinbaren einen transparenten Festpreis nach Sichtung. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Pflicht, Umfang und Zeitplan — ohne versteckte Kosten.
Unsere Berufsträger

Ihr Konzernabschluss, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Portal: Hinter jeder Konsolidierung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Konsolidierung und die Prüfung: Kapitalkonsolidierung, Firmenwerte, latente Steuern aus der Konsolidierung (§ 306) — und begleitet die Konzernabschlussprüfung nach § 316 HGB.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert die Einzelabschlüsse und die Handelsbilanz II — und die steuerliche Ebene der Gruppe: Organschaft, Ergebnisabführung und die rückwirkende Aufarbeitung offener Jahre.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt die rechtliche Seite: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, Ordnungsgeldverfahren wegen versäumter Offenlegung und gesellschaftsrechtliche Fragen der Konzernstruktur.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Konzernbilanz steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Pflicht, Konsolidierungskreis, Methoden und Offenlegung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden HGB und der einschlägigen Standards.

Stand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich.

Ihr Konzern — sauber konsolidiert, prüfungsfest.
Konsolidierungspflicht, Handelsbilanz II, Kapital- & Schuldenkonsolidierung, Konzernanhang & -lagebericht — aus einer Hand, zum Festpreis, vom Wirtschaftsprüfer verantwortet. Ob erstmalige Konsolidierung, Wechsel oder offene Jahre: Ein kostenloses Erstgespräch klärt den nächsten Schritt.
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