Die Konzernbilanz Ihrer Unternehmensgruppe
Sauber konsolidiert. Prüfungsfest.
Wer mehrere Gesellschaften unter einem Dach führt und beherrschenden Einfluss ausübt, muss die Gruppe zu einem einzigen Unternehmen zusammenfassen — den Konzernabschluss nach §§ 290 ff. HGB. Wir prüfen Konsolidierungspflicht und Befreiungsgrößen, erstellen die Handelsbilanzen II, führen alle Konsolidierungsschritte durch und liefern Konzernbilanz, GuV, Anhang und Lagebericht — verantwortet von Wirtschaftsprüfer und Steuerberatern, inklusive Prüfungsbegleitung. Und wenn Jahre fehlen: Wir holen sie rückwirkend nach.



Sind Sie überhaupt konsolidierungspflichtig?
Bevor konsolidiert wird, steht die Pflichtprüfung. Nicht jede Unternehmensgruppe muss einen Konzernabschluss aufstellen — es kommt auf Beherrschung und Größe an. Wir klären beides verbindlich. Die vier Prüfschritte:
Beherrschender Einfluss (Control)
Pflicht entsteht, wenn die Mutter eine Tochter beherrschen kann — vermutet bei Stimmrechtsmehrheit, dem Recht zur Bestellung der Mehrheit der Leitung oder über Beherrschungsvertrag/Satzung.
Größenabhängige Befreiung
Werden bestimmte Schwellen (Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmer) an zwei Stichtagen nicht überschritten — wahlweise Brutto- oder Nettomethode — entfällt die Pflicht. Wir prüfen die aktuell geltenden Grenzen.
Befreiung für Teilkonzerne
Wird Ihre Mutter selbst in einen übergeordneten Konzernabschluss einbezogen, kann der Teilkonzern befreit sein — auch bei einer EU-/Drittstaaten-Mutter unter Bedingungen.
Einbeziehungswahlrechte
Einzelne Töchter dürfen unter Voraussetzungen weggelassen werden (untergeordnete Bedeutung, unverhältnismäßige Kosten). Das will sauber begründet und dokumentiert sein.
Wer fälschlich keinen Konzernabschluss aufstellt, riskiert Ordnungsgeld und Ärger mit Prüfer und Bank. Wer unnötig konsolidiert, verbrennt Geld. Wir prüfen Control, Größe und Befreiungen und geben Ihnen eine klare, begründete Antwort — samt Dokumentation, die einer Prüfung standhält.
Die Konzernbilanz stellt alle Unternehmen einer Gruppe so dar, als wären sie ein einziges Unternehmen (Einheitstheorie). Die Einzelabschlüsse werden zusammengefasst und konzerninterne Verflechtungen herauskonsolidiert. Sie ist Teil des Konzernabschlusses.
Das Wer: Die Pflicht trifft das Mutterunternehmen, das beherrschenden Einfluss auf Töchter hat (§ 290) — meist über die Stimmrechtsmehrheit. Die Rechtsform der Mutter ist grundsätzlich egal.
Das Was: Konzerninterne Beteiligungen, Schulden, Umsätze und Zwischengewinne werden eliminiert — damit nur das übrig bleibt, was der Konzern nach außen erwirtschaftet.
Das Drumherum: Zum Konzernabschluss gehören Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel — meist prüfungs- und offenlegungspflichtig.
Die vier Konsolidierungsschritte — vom Summen- zum Konzernabschluss.
Konsolidieren heißt: alles herausrechnen, was der Konzern mit sich selbst gemacht hat. Aus den zusammengezählten Einzelabschlüssen (dem Summenabschluss) wird so ein Abschluss, der nur die Beziehungen nach außen zeigt.
Kapitalkonsolidierung
Der Beteiligungsbuchwert bei der Mutter wird gegen das anteilige Eigenkapital der Tochter verrechnet. Ein verbleibender Unterschied wird als Geschäfts- oder Firmenwert bzw. passivischer Unterschiedsbetrag ausgewiesen; Fremdanteile werden als Minderheiten gezeigt.
Schuldenkonsolidierung
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten (z. B. Darlehen der Mutter an die Tochter) werden gegeneinander aufgerechnet — sie dürfen im Konzern nicht als Schuld erscheinen, weil man sich nichts selbst schuldet.
Zwischenergebniseliminierung
Liefert eine Konzerngesellschaft mit Gewinn an eine andere und liegt die Ware am Stichtag noch im Konzern, ist dieser Gewinn nicht realisiert — er wird herausgerechnet, bis nach außen verkauft wird.
Aufwands- & Ertragskonsolidierung
Konzerninterne Umsätze und Aufwendungen (Innenumsätze) werden in der Konzern-GuV eliminiert — sonst würde der Konzern Umsatz ausweisen, der nur zwischen den eigenen Gesellschaften floss.
Vorbereitend: Handelsbilanz II
Alle Einzelabschlüsse werden auf konzerneinheitliche Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregeln, Stichtag und Währung gebracht — die HB II. Erst darauf setzt die Konsolidierung auf.
Ergebnis: Konzernabschluss
Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang und Konzernlagebericht — der Konzern als eine wirtschaftliche Einheit, prüfungs- und offenlegungsfähig.
Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?
Nicht jede Beteiligung geht gleich in den Konzernabschluss ein — es kommt auf den Grad des Einflusses an. Von voller Einbeziehung bis zur reinen Anteilsbewertung gibt es eine klare Stufung. Die richtige Zuordnung entscheidet über die Darstellung des gesamten Konzerns.
| Einfluss | Beziehung | Methode | Was übernommen wird |
|---|---|---|---|
| Beherrschung | Tochterunternehmen | Vollkonsolidierung | Alle Vermögensgegenstände & Schulden zu 100 %, Fremdanteile als Minderheiten |
| maßgeblich (20–50 %) | assoziiertes Unternehmen | Equity-Methode | Nur der anteilige Eigenkapital-/Ergebnisanteil, keine Einzelposten |
| gemeinsam | Gemeinschaftsunternehmen | Quote oder Equity | Wahlrecht — anteilige Einbeziehung oder Equity-Fortschreibung |
| gering | sonstige Beteiligung | Buchwert | Keine Konsolidierung — Ausweis zum Beteiligungsbuchwert |
Die Einordnung ist oft der heikelste Teil des ganzen Abschlusses — wir bestimmen den Einfluss sauber und begründen die Methode prüfungsfest.
Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne stellen ihren Konzernabschluss nach HGB auf (§§ 290 ff.). Vorsichtsprinzip, klare Struktur, an das deutsche Recht angebunden — für die meisten Unternehmensgruppen der passende und günstigere Rahmen.
Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen nach IFRS konsolidieren. Andere Konzerne können IFRS freiwillig anwenden (z. B. für internationale Investoren) — bleiben für die Befreiungswirkung aber ans HGB gebunden.
Wir erstellen Ihren Konzernabschluss nach HGB und begleiten den Übergang bzw. die parallele Aufstellung nach IFRS, wo er nötig oder sinnvoll ist — inklusive der nötigen Überleitungen.
Ein Konzernabschluss ist nur so gut wie seine Einzelabschlüsse.
Die Konzernbilanz baut auf der Buchhaltung und den Einzelabschlüssen aller einbezogenen Unternehmen auf. Sind diese Grundlagen nicht sauber, pflanzt sich jeder Fehler durch die gesamte Konsolidierung fort.
- Saubere Einzelabschlüsse — GoBD-konforme Buchhaltung bei Mutter und Töchtern als belastbare Datenbasis; wir übernehmen sie auf Wunsch gleich mit.
- Dokumentierte Konsolidierung — jede HB-II-Anpassung und jeder Konsolidierungsbuchungssatz nachvollziehbar hergeleitet und archiviert.
- Berufsträger-Freigabe — der Wirtschaftsprüfer verantwortet den Abschluss und begleitet die Konzernabschlussprüfung (§ 316).
- HB II hängt am Einzelabschluss — und damit an der GoBD-Qualität der zugrundeliegenden Buchhaltung.
- Konsolidierung & Prüfung (§ 316 HGB) setzen auf lückenloser Dokumentation der Herleitung auf.
- Offenlegung (§ 325 HGB) ist nur möglich, wenn der Abschluss geprüft und belastbar ist.
Eine saubere Basis wird einmal geschaffen und trägt alles — Konsolidierung, Prüfung und Offenlegung. Genau das liefern wir.
Von den Einzelabschlüssen zum Konzernabschluss — in fünf Schritten.
Ihr Aufwand: Zugang zu den Zahlen. Den Rest machen wir.
Pflicht & Konsolidierungskreis
Wir prüfen Control (§ 290), die Befreiungsgrößen (§ 293) und legen den Konsolidierungskreis fest — wer voll, wer at equity, wer gar nicht.
Handelsbilanz II
Wir bringen alle Einzelabschlüsse auf konzerneinheitliche Ansätze, Bewertung, Stichtag und Währung — die HB II als Basis.
Die vier Schritte
Kapital-, Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung — dokumentiert und nachvollziehbar hergeleitet.
Konzernabschluss erstellt
Konzernbilanz, Konzern-GuV, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung & Eigenkapitalspiegel — vollständig und prüfungsfähig.
Prüfung & Offenlegung
Wir begleiten die Abschlussprüfung (§ 316) und übernehmen die Offenlegung (§ 325) — und betreuen den Konzern Jahr für Jahr.
Alles aus einer Hand: Weil Einzelabschlüsse, HB II, Konsolidierung, Prüfung und Offenlegung bei uns zusammenlaufen, greift jeder Schritt in den nächsten — kein Datenbruch, keine unerklärten Differenzen, kein Ordnungsgeld.
Die vier teuersten Konzern-Fehler.
Alle vier sind vermeidbar — und alle vier lösen sich mit demselben Mittel: eine Kanzlei mit Wirtschaftsprüfer, die den ganzen Konzern denkt.
Pflicht übersehen
Die Gruppe wächst über die Schwellen, niemand konsolidiert: Ordnungsgeld & Prüfer-Ärger — der häufigste und teuerste Fehler.
Innenumsätze nicht eliminiert
Der Konzern weist Umsatz aus, der nur intern floss — ein verzerrtes Bild gegenüber Bank und Investoren.
Zwischengewinne vergessen
Nicht realisierte Gewinne bleiben im Abschluss: das Ergebnis ist zu hoch und hält der Prüfung nicht stand.
Methode falsch
Assoziiert statt Tochter (oder umgekehrt): Vollkonsolidierung, wo Equity gehört — die gesamte Darstellung kippt.
Konzernabschluss nie erstellt? Wir arbeiten es auf.
Die Gruppe ist über die Befreiungsgrößen gewachsen, aber niemand hat konsolidiert; der Konzernabschluss fehlt seit Jahren; die Konsolidierung war fehlerhaft; oder der bisherige Berater konnte den Konzern nicht abbilden — das ist häufig und reparabel. Wir übernehmen Ihre Gruppe in jedem Zustand.
Wir prüfen, ab wann die Gruppe konsolidierungspflichtig war und welche Jahre nachzuholen sind — die Sichtung ist kostenlos.
Vollständige Konzernabschlüsse für die betroffenen Geschäftsjahre: HB II, alle vier Konsolidierungsschritte, Anhang & Lagebericht — offenlegungsfähig.
Wir bringen die Offenlegung in Ordnung und kommunizieren mit Prüfer und Bundesamt für Justiz.
Ein fester Preis — auch für komplexe Strukturen.
Der Aufwand hängt von der Struktur ab — Zahl der Gesellschaften, Beteiligungsketten, Auslandstöchter, Währung. Der Preis steht trotzdem, bevor Sie beauftragen.
Wir sichten die Konzernstruktur und vereinbaren einen transparenten Festpreis — statt offener Stundenabrechnung für ein schwer kalkulierbares Projekt.
Konsolidierung, Prüfungsbegleitung und steuerliche Struktur (Organschaft) unter einem Dach — mit Berufshaftpflicht dahinter.
Einzelabschlüsse und Daten bequem im Mandantenportal — Ihre Gruppe wird bundesweit betreut, ohne Kanzleibesuch.
Was Sie zur Konzernbilanz wissen sollten.
Was ist eine Konzernbilanz?
Wer muss einen Konzernabschluss aufstellen?
Ab welcher Größe ist ein Konzern befreit?
Was bedeutet Konsolidierung?
Vollkonsolidierung oder Equity-Methode?
Was ist die Handelsbilanz II?
Muss der Konzernabschluss geprüft und offengelegt werden?
HGB oder IFRS?
Welche Rolle spielen die GoBD?
Wie hängt die Konzernbilanz mit der Steuer zusammen?
Was passiert, wenn der Konzernabschluss fehlt oder falsch ist?
Erstellen Sie Konzernabschlüsse auch rückwirkend?
Was kostet die Erstellung einer Konzernbilanz?
Ihr Konzernabschluss, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Portal: Hinter jeder Konsolidierung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.
Verantwortet die Konsolidierung und die Prüfung: Kapitalkonsolidierung, Firmenwerte, latente Steuern aus der Konsolidierung (§ 306) — und begleitet die Konzernabschlussprüfung nach § 316 HGB.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuert die Einzelabschlüsse und die Handelsbilanz II — und die steuerliche Ebene der Gruppe: Organschaft, Ergebnisabführung und die rückwirkende Aufarbeitung offener Jahre.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt die rechtliche Seite: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, Ordnungsgeldverfahren wegen versäumter Offenlegung und gesellschaftsrechtliche Fragen der Konzernstruktur.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Vorschriften die Konzernbilanz steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Pflicht, Konsolidierungskreis, Methoden und Offenlegung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden HGB und der einschlägigen Standards.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich.


