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Vollbeendigung · Phase 3 · § 74 GmbHG

Liquidationsschlussbilanz

Die letzte Bilanz — Grundlage für Verteilung und Löschung.
digital+persönlich+bezahlbar

Die Liquidations­schluss­bilanz schließt die Abwicklung ab: Sie weist nach, dass alle Gläubiger befriedigt sind und was an die Gesellschafter verteilt werden kann. Erst nach Ablauf des Sperrjahres und auf ihrer Grundlage darf verteilt und die Löschung beim Register­gericht angemeldet werden. Häufigster Fall in unserer Praxis: die Löschung wegen Vermögens­losigkeit.

14 Werktage RegellieferzeitOffenlegung inklusiveRegisterkommunikation inklusive
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
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01
Drei Phasen

Von der Auflösung bis zur Löschung.

Die Abwicklung verlangt mehr als eine Bilanz. Jede Phase hat eigene Stichtags-, Bewertungs- und Offenlegungs­regeln — und jede kann bei uns einzeln oder im Paket beauftragt werden.

Kostenrechner · kostenlos

Was Ihre Abwicklung kostet — in einer Minute.

Wählen Sie Rechtsform, Größe und die benötigten Bilanzen. Der Rechner zeigt einen indikativen Festpreis; verbindlich erhalten Sie ihn schriftlich, bevor Sie beauftragen. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.

Gewählte Leistungen
Grundpreis
Faktor Rechtsform
Faktor Bilanzsumme
Faktor Belegvolumen
Festpreis netto
Umsatzsteuer 19 %
Gesamt brutto

Indikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben — kein Angebot im Rechtssinne und keine Steuer­beratung. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftrags­erteilung.

Kurz erklärt
Was ist eine Liquidationsschlussbilanz?

Eine Liquidations­bilanz ist die Rechnungslegung einer Gesellschaft, die nicht mehr wirtschaften, sondern abwickeln soll. Mit dem Auflösungs­beschluss wechselt der Gesellschafts­zweck; die Fortführungs­annahme des § 252 HGB entfällt und es wird zu Werten bewertet, die sich im Abwicklungs­zeitraum realisieren lassen.

Nach § 71 GmbHG haben die Liquidatoren eine Eröffnungs­bilanz zum Auflösungs­tag und für jedes Liquidations­jahr einen Abschluss aufzustellen; nach § 74 GmbHG schließt die Schluss­bilanz die Abwicklung ab und wird Grundlage für Verteilung und Löschung.

§ 74 GmbHG
RechtsgrundlageRechnungslegung in der Auflösung und Abwicklung.
1 Jahr
SperrjahrAb Bekanntmachung des Gläubiger­aufrufs — nicht ab Beschluss.
3 Jahre
AbwicklungszeitraumSteuerlich zusammengefasste Besteuerung nach § 11 KStG.
14
Werktage RegellieferzeitAb vollständigen Unterlagen bis zur Freigabe.
02
Besonderheiten

Was die Liquidationsschlussbilanz von einer normalen Bilanz unterscheidet.

Sechs Punkte, die in selbst erstellten Liquidations­bilanzen regelmäßig fehlen — jeder mit Fundstelle, nicht aus dem Bauch.

Sperrjahr

Ein Jahr Wartezeit

Verteilt werden darf erst nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag, an dem der Gläubiger­aufruf im Bundes­anzeiger bekannt gemacht wurde — nicht ab dem Auflösungs­beschluss.

Rechtsbasis: § 73 Abs. 1 GmbHG
Gläubigeraufruf

Bekanntmachung ist Voraussetzung

Die Gläubiger sind aufzufordern, sich zu melden. Ohne diese Bekanntmachung beginnt das Sperrjahr nicht — ein Fehler, der die Löschung um Monate verzögert.

Rechtsbasis: § 65 Abs. 2 GmbHG
Haftung

Persönliche Haftung des Liquidators

Wird vor Ablauf des Sperrjahres oder vor Befriedigung aller Gläubiger verteilt, haftet der Liquidator persönlich für den Schaden.

Rechtsbasis: § 73 Abs. 3 GmbHG
Vermögenslosigkeit

Löschung nach § 394 FamFG

Ist kein verteilbares Vermögen vorhanden, wird die Gesellschaft von Amts wegen gelöscht. Die Schluss­bilanz weist die Vermögens­losigkeit nach.

Rechtsbasis: § 394 FamFG
Nachtragsliquidation

Wenn später Vermögen auftaucht

Stellt sich nach der Löschung heraus, dass noch Vermögen existiert, ist eine Nachtrags­liquidation anzuordnen — mit erneuter Rechnungslegung.

Rechtsbasis: § 66 Abs. 5 GmbHG
Aufbewahrung

Zehn Jahre nach der Löschung

Bücher und Schriften sind einem Gesellschafter oder Dritten für zehn Jahre in Verwahrung zu geben. Wir organisieren das revisionssicher.

Rechtsbasis: § 74 Abs. 2 GmbHG · § 257 HGB
03
Aufbau · § 266 HGB

Zwei Seiten, andere Wertansätze.

Die Gliederung folgt weiter § 266 HGB — die Werte dahinter aber nicht mehr der Fortführung. Beispiel: Muster GmbH i. L. zum Auflösungstag.

LiquidationseröffnungsbilanzZum Auflösungstag · Muster GmbH i. L. · Angaben in EuroMuster
Aktiva · Verwertbares Vermögenin €
A. Anlagevermögen18.400,00
Sachanlagen zu Veräußerungswerten18.400,00
Immaterielle Vermögensgegenstände0,00
B. Umlaufvermögen46.900,00
Vorräte zu Verwertungswerten0,00
Forderungen nach Einzelprüfung9.400,00
Bank und Kasse37.500,00
Bilanzsumme65.300,00
Passiva · Ansprüchein €
A. Eigenkapital21.500,00
Gezeichnetes Kapital25.000,00
Verlustvortrag−3.500,00
B. Rückstellungen14.600,00
Abwicklungs- und Liquidatorkosten14.600,00
C. Verbindlichkeiten29.200,00
aus Lieferungen und Leistungen6.700,00
gegenüber Gesellschaftern22.500,00
Bilanzsumme65.300,00
Gliederung: § 266 HGBBewertung: ohne Fortführung, § 252 HGBRückstellungen: § 249 HGBErfolgsrechnung: Verwertung statt Umsatz
04
Haftung & Risiko

Sechs Fehler, die den Liquidator persönlich treffen.

Die Abwicklung ist der haftungs­sensibelste Abschnitt im Leben einer Gesellschaft. Diese sechs Punkte prüfen wir, bevor etwas eingereicht oder verteilt wird.

×
Verteilung vor Ablauf des Sperrjahres

Wird ausgeschüttet, bevor das Sperrjahr abgelaufen ist, haftet der Liquidator persönlich für den Schaden (§ 73 Abs. 3 GmbHG).

×
Gläubigeraufruf nicht bekannt gemacht

Ohne Bekanntmachung nach § 65 Abs. 2 GmbHG beginnt das Sperrjahr überhaupt nicht — die Löschung verzögert sich um Monate.

×
Abwicklungskosten nicht zurückgestellt

Liquidator­vergütung, Beratung, Kündigungs­fristen und Archivierung fehlen in der Eröffnungs­bilanz — das Restvermögen wird zu hoch ausgewiesen.

×
Rumpfabschluss übersehen

Für die Zeit bis zum Auflösungs­tag ist ein regulärer Abschluss zu erstellen. Er fehlt in fast jeder selbst geführten Abwicklung.

×
Offenlegung während der Liquidation vergessen

Auch Liquidations­abschlüsse sind offenzulegen. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgeld ab 2.500 € fest (§ 335 HGB).

×
Steuerguthaben verfallen lassen

Erstattungs­ansprüche und nutzbare Verlust­vorträge gehen mit der Vollbeendigung unter — vorher realisieren, nicht danach entdecken.

Jede dieser Positionen wird bei uns geprüft und mit Paragraphen­bezug dokumentiert, bevor der Abschluss freigegeben wird — damit er gegenüber Register­gericht, Finanzamt und Gläubigern Bestand hat.

05
Ablauf

In fünf Schritten zur Löschung.

Sie liefern einmal, wir melden einmal vollständig zurück, was fehlt — und begleiten die Abwicklung bis zur Anmeldung beim Register­gericht.

Tag 0 · 10 Min.01

Registrieren und Festpreis erhalten

Sie legen kostenlos ein Konto an, wir prüfen den Stand der Abwicklung und nennen Ihren Festpreis verbindlich schriftlich. Ohne Vorkasse, ohne Vertrags­bindung.

Festpreis vorabKeine Vorkasse
Tag 1–502

Unterlagen einreichen

Auflösungs­beschluss, Handels­register­auszug, letzte Bilanz, Buchhaltung und Kontoauszüge. Fehlt etwas bei Ihrer bisherigen Kanzlei, fordern wir es selbst an.

AuflösungsbeschlussHR-AuszugBuchhaltung
Tag 6–1103

Bewerten, zurückstellen, aufstellen

Wir bewerten ohne Fortführungs­annahme, stellen die vollständigen Abwicklungs­kosten zurück und stellen Bilanz und Liquidations-Erfolgs­rechnung auf — jede Entscheidung mit Paragraphen­bezug.

§ 252 HGB§ 249 HGB§ 71 GmbHG
Tag 12–1404

Freigeben, übermitteln, offenlegen

Sie prüfen und geben frei — selbst oder durch einen namentlich benannten Steuer­berater. Danach gehen E-Bilanz und Erklärungen an das Finanzamt, die Offenlegung an den Bundes­anzeiger.

Ihre Freigabe§ 5b EStG§ 325 HGB
Nach dem Sperrjahr05

Verteilen und löschen lassen

Nach Ablauf des Sperrjahres erstellen wir die Schluss­bilanz als Grundlage der Verteilung, begleiten die Anmeldung der Löschung und organisieren die zehnjährige Aufbewahrung der Unterlagen.

§ 73 GmbHG§ 74 GmbHG§ 394 FamFG
06
Leistungsumfang

Was im Festpreis enthalten ist.

Ein Auftrag, ein Preis — und die vollständige Kette bis zum Register­gericht. Auch dann, wenn die Abwicklung längst hätte abgeschlossen sein sollen.

Rumpfabschluss bis zum AuflösungstagRegulärer Jahresabschluss für die Zeit vor der Auflösung — häufig übersehen
Liquidations­bilanz nach §§ 71, 74 GmbHGGliederung nach § 266 HGB, Bewertung ohne Fortführungsannahme
Liquidations-Erfolgs­rechnungVerwertungserlöse gegen Abwicklungsaufwand, statt Umsatz gegen Betriebsaufwand
Rückstellungs­kalkulationLiquidatorvergütung, Beratung, Kündigungen, Rückbau, Archivierung — vollständig
Steuererklärungen für den Abwicklungs­zeitraumKSt, GewSt und USt nach § 11 KStG, inklusive Verlustfeststellung
E-Bilanz per XBRLÜbermittlung nach § 5b EStG mit Kennzeichnung als Liquidationsbilanz
Offenlegung Bundes­anzeigerEinreichung je Abschluss nach § 325 HGB, im geringstmöglichen Umfang
Liquidator­erklärungenVollständigkeits- und Vermögens­losigkeitserklärung für das Registergericht
Sperrjahr­überwachungWir behalten Bekanntmachung, Fristablauf und Verteilungs­zeitpunkt im Blick
Ordnungsgeld-VerfahrenIst Ordnungsgeld angedroht, übernehmen wir die Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz
Aufbewahrung nach § 74 Abs. 2 GmbHGRevisionssichere Archivierung der Bücher und Schriften für zehn Jahre
Beratungs­gesprächEin Termin mit Ihrem festen Berufsträger: Reihenfolge, Fristen, Haftungsvermeidung
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer die Bilanz freigibt — entscheiden Sie.

Beide Modelle liefern dieselbe Bilanz in derselben Qualität. Der Unterschied liegt in der Verantwortung für die Freigabe — und damit im Preis und im Umfang der Prüfung.

Modell A · Selbstfreigabe
Der Liquidator prüft und gibt frei
Wir stellen die Bilanz vollständig auf und legen jede Annahme offen. Sie prüfen und geben frei; wir übernehmen anschließend die technische Übermittlung.
  • Rechtlicher Rahmen: Auftrag zur Daten­übermittlung nach § 87d AO — keine Vollmacht nach § 80 AO.
  • Keine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und keine Steuer­beratung nach § 3 StBerG; die Verantwortung bleibt beim Liquidator.
  • Passt bei vermögens­losen und ruhenden Gesellschaften mit einfachem Sachverhalt.
Günstigste Variante · schnellste Durchlaufzeit
Modell B · StB-Freigabe
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Die Erstellung erfolgt unter fachlicher Verantwortung eines namentlich benannten Steuer­beraters, der prüft und freigibt. Jedes Dokument nennt ihn in der Fußzeile.
  • Rechtlicher Rahmen: Auftrag nach § 87d AO plus fachliche Freigabe durch den Berufs­träger — zwei Unterschriften.
  • Fristverlängerung: beauftragte Erklärungen laufen bis Ende Februar des zweiten Folge­jahres (§ 149 Abs. 3 AO).
  • Passt bei Verteilung an Gesellschafter, Gläubiger­streit, Betriebs­prüfungsrisiko und Haftungs­sensibilität.
Empfohlen bei Verteilung · mit Berufshaftung
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, eine saubere Abwicklung.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Prüfung und Rechtsfragen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Schwerpunkt Bewertung ohne Fortführungs­annahme. Verantwortet Qualitäts­sicherung und fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut Abwicklungs­zeiträume und Steuer­erklärungen nach § 11 KStG — von der Auflösung bis zur letzten Veranlagung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin für Steuerrecht
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet Liquidator­haftung, Sperrjahr und Register­verfahren — einschließlich Nachtrags­liquidation.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Häufige Fragen

Was Liquidatoren zur Liquidationsschlussbilanz fragen.

Wann darf das Restvermögen verteilt werden?
Erst nach Ablauf des Sperrjahres nach § 73 Abs. 1 GmbHG. Es beginnt mit dem Tag, an dem der Gläubigeraufruf nach § 65 Abs. 2 GmbHG im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde — nicht mit dem Auflösungsbeschluss. Zusätzlich müssen alle bekannten Gläubiger befriedigt oder ihre Ansprüche sichergestellt sein.
Was gilt bei Löschung wegen Vermögenslosigkeit?
Ist kein verteilbares Vermögen vorhanden, kann die Gesellschaft nach § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht werden. Die Liquidationsschlussbilanz dokumentiert die Vermögenslosigkeit gegenüber dem Registergericht. Taucht später Vermögen auf, ist eine Nachtragsliquidation nach § 66 Abs. 5 GmbHG anzuordnen.
Was kostet die Liquidationsschlussbilanz?
Der Festpreis richtet sich nach Rechtsform, Bilanz­summe und Umfang der beauftragten Bilanzen — nie nach Stundensatz. Rechnen Sie ihn oben im Kostenrechner unverbindlich aus; verbindlich erhalten Sie ihn schriftlich, bevor Sie beauftragen.
Wer darf die Liquidationsbilanz aufstellen und unterschreiben?
Aufgestellt und unterschrieben wird sie von den Liquidatoren — regelmäßig den bisherigen Geschäfts­führern (§ 66 GmbHG). Wir erstellen sie technisch und fachlich; die Freigabe erfolgt entweder durch Sie selbst auf Basis eines Auftrags zur Daten­übermittlung nach § 87d AO oder durch einen namentlich benannten Steuer­berater.
Was passiert mit Verlustvorträgen und Steuerguthaben?
Verlust­vorträge nach § 10d EStG und § 10a GewStG können im Abwicklungs­zeitraum noch genutzt werden, gehen mit der Vollbeendigung aber unter. Vorhandene Guthaben und Erstattungs­ansprüche gehören in die Bilanz und sind vor der Löschung zu realisieren — sonst fallen sie faktisch aus.
Muss auch in der Liquidation offengelegt werden?
Ja. Jeder Liquidations­abschluss ist nach § 325 HGB beim Bundes­anzeiger offenzulegen. Wird das versäumt, setzt das Bundesamt für Justiz Ordnungs­geld ab 2.500 € fest (§ 335 HGB) — auch gegen eine Gesellschaft in Liquidation. Wir übernehmen die Einreichung und, wenn nötig, die Kommunikation mit der Behörde.
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage zur Liquidationsschlussbilanz hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: August 2026Fachlich geprüft am: 15.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Abwicklung sauber abschließen.
Festpreis ab 349,95 € netto je Liquidations­bilanz, 14 Werktage Regel­lieferzeit, ein fester Berufsträger — inklusive Offenlegung, Sperrjahr­überwachung und Register­kommunikation.
Liquidationsbilanz ab 349,95 € netto14 Werktage · fester Berufsträger
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Zehn Leistungsbereiche · 87 Seiten

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9

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7

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Recht & BeratungMit Berufsträger

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