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Firmenwagen · geldwerter Vorteil

1 %-Regelung oder Fahrtenbuch?

Beide Methoden gerechnet, mit Arbeitsweg und Elektro-Vorteil.

Die Wahl bindet Sie für das ganze Kalenderjahr und kostet je nach Fahrzeug vierstellig. Rechnen Sie beide Wege durch — Bruttolistenpreis, Arbeitsweg, Fahrleistung und echte Fahrzeugkosten genügen. Die belastbare Berechnung erstellen wir danach mit Ihren Zahlen.

Fahrtenbuch prüfen wir, bevor es die Prüfung tutAbrechnung im Lohn aus einer Hand
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,74 / 5,023 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Worum es beim geldwerten Vorteil geht.

Wer einen betrieblichen Wagen privat nutzt, hat einen steuerpflichtigen Vorteil. Das Gesetz kennt genau zwei Bewertungswege: die pauschale 1 %-Regelung und das Fahrtenbuch mit den tatsächlichen Kosten.

Die Wahl gilt je Fahrzeug einheitlich für das gesamte Kalenderjahr. Hinzu kommt der Arbeitsweg, der gesondert bewertet wird — dort liegt der am häufigsten übersehene Hebel.

1 %
PauschalDes Bruttolistenpreises je Monat.
0,03 %
ArbeitswegJe Entfernungskilometer und Monat.
0,25 %
ElektroBis 100.000 € Bruttolistenpreis.
1 Jahr
BindungWechsel nur zum Jahreswechsel.
Interaktiver Rechner

Der Firmenwagenrechner.

Bruttolistenpreis, Arbeitsweg, Fahrleistung und tatsächliche Kosten eintragen — verglichen werden 1 %-Regelung und Fahrtenbuch samt Steuer pro Monat.

Bruttolistenpreis

Bei Erstzulassung, nicht Ihr Kaufpreis.

Antrieb

Viertelung bis 100.000 € Listenpreis, darüber Halbierung.

Entfernung zur Arbeit (einfach)
km
Fahrten zur Arbeit pro Jahr
Tage

Der Rechner nimmt automatisch den günstigeren Wert.

Fahrleistung gesamt / Jahr
km
Davon rein privat
km
Gesamtkosten pro Jahr
Davon AfA oder Leasing

Alle Kosten inklusive Umsatzsteuer; bei Elektro zählt die AfA nur zu einem Viertel.

Ihr Grenzsteuersatz42 %
14 %30 %48 %

Ohne Sozialversicherung und Kirchensteuer.

Zuzahlung pro Monat

Mindert den Vorteil, höchstens bis auf null.

Günstigere Methode
Ihre Steuer auf den geldwerten Vorteil (pro Monat):
!
Die Faustregel trügt oft.

Je höher der Listenpreis und je geringer der private Anteil, desto eher gewinnt das Fahrtenbuch; bei günstigen Fahrzeugen und hohem Privatanteil die 1 %-Regelung. Der Haken: Das Fahrtenbuch muss lückenlos das ganze Jahr geführt werden — ein unvollständiger Monat kostet die Anerkennung, und das Finanzamt rechnet rückwirkend mit 1 %.

Die zwei Methoden

1 %-Regelung und Fahrtenbuch im Vergleich.

Die Wahl gilt je Fahrzeug für das gesamte Kalenderjahr und kann nur zum Jahreswechsel oder beim Fahrzeugwechsel geändert werden.

Kriterium1 %-RegelungFahrtenbuch
Aufwandkein Nachweis — der Wert steht ab Tag eins festlückenlose Aufzeichnung jeder Fahrt
BemessungBruttolistenpreis bei Erstzulassung, unabhängig vom Kaufpreistatsächliche Gesamtkosten, aufgeteilt nach Kilometern
Viel Privatnutzunggünstigerteurer
Teures oder abgeschriebenes Fahrzeugteurergünstiger
Risikogeringalles oder nichts — bei Verwerfung gilt rückwirkend 1 %
Fundstelle§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG
§
Beim Unternehmer entscheidet der betriebliche Anteil.

Die 1 %-Regelung setzt mehr als 50 % betriebliche Nutzung voraus — nur dann gehört das Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen. Zwischen 10 und 50 % ist die Privatnutzung mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen, darunter liegt der Wagen im Privatvermögen. Bei Arbeitnehmern genügt dagegen die Überlassung zur privaten Nutzung (§ 8 Abs. 2 EStG).

Der unterschätzte Posten

Der Arbeitsweg — 0,03 % oder 0,002 %?

Die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte wird gesondert bewertet. Wer die Einzelbewertung nicht kennt, verschenkt bei Homeoffice regelmäßig vierstellige Beträge.

0,03 %-Monatspauschale

Je Entfernungskilometer und Monat, unterstellt 15 Fahrten — unabhängig davon, ob Sie fahren. Bei 20 km und 55.000 € sind das rund 330 € monatlich.

Norm§ 8 Abs. 2 S. 3

Einzelbewertung 0,002 %

Wer nachweislich weniger als 180 Tage fährt, bewertet taggenau je Fahrt, begrenzt auf 180 Fahrten. Voraussetzung ist eine datumsgenaue Aufstellung.

Norm§ 8 Abs. 2 S. 5

Pauschalversteuerung 15 %

Der Arbeitgeber kann den Arbeitsweg bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 % versteuern — sozialversicherungsfrei, dafür ohne Werbungskostenabzug.

Norm§ 40 Abs. 2 S. 2
!
Zwei Bürotage pro Woche sind rund 96 Fahrten, nicht 180.

Der Arbeitgeber ist zur Einzelbewertung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer sie verlangt und die Fahrten datumsgenau dokumentiert; die Methode gilt dann für das ganze Kalenderjahr. Gegenläufig sinkt die Entfernungspauschale in Ihrer Erklärung — wir rechnen beides gegeneinander. Bei Selbständigen läuft derselbe Effekt über nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG).

Formvorschriften

Wann ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist.

Die Anforderungen kommen aus der Rechtsprechung und werden in jeder Lohnsteuer-Außenprüfung kontrolliert. Wird das Buch verworfen, gilt rückwirkend 1 %.

Pflichtangaben
Das muss drinstehen
Für jede betriebliche Fahrt, zeitnah und in geschlossener Form.
  • Datum und Kilometerstand: zu Beginn und am Ende jeder Fahrt.
  • Reiseziel: Ort und Straße — eine Region genügt nicht.
  • Zweck und Geschäftspartner: mit Name und Firma.
  • Geschlossene Form: gebunden oder elektronisch mit Änderungsprotokoll.
Verwerfungsgründe
Daran scheitert es
Die häufigsten Beanstandungen in der Prüfung.
  • Excel-Tabelle: nachträglich änderbar, deshalb nicht anerkannt.
  • Kilometerlücken: Sprünge ohne Erklärung oder Abweichung zur Werkstattrechnung.
  • Pauschale Zwecke: „Kundenbesuch" oder „Dienstfahrt" reichen nicht.
  • Fehlende Kostenbelege: ohne Nachweis keine Kostenaufteilung.
§
Elektronische Fahrtenbücher sind zulässig — wenn die Technik stimmt.

GPS-gestützte Systeme werden anerkannt, sofern nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder vollständig protokolliert sind. Zwecke und Geschäftspartner müssen innerhalb von sieben Tagen ergänzt werden. Wir prüfen Ihr System, bevor es die Prüferin prüft.

Steuerliche Förderung

Elektro und Hybrid — ein Viertel statt voll.

Der stärkste Hebel der ganzen Dienstwagenbesteuerung: Statt 1 % werden bei reinen Elektrofahrzeugen nur 0,25 % angesetzt.

Reine Elektrofahrzeuge

Viertelung bei einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € und Anschaffung nach dem 30.06.2025; für frühere Anschaffungen gilt die Grenze von 70.000 €.

Hybride und teure E-Autos

Halbierung bei höchstens 50 g CO₂ je km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite; Elektrofahrzeuge über der Preisgrenze fallen ebenfalls auf 0,5 %.

Laden und Wallbox

Das Aufladen im Betrieb ist steuerfrei, ebenso die Überlassung einer Ladevorrichtung; für privat geladenen Strom sind Pauschalen steuerfrei erstattbar (§ 3 Nr. 46 EStG).

Auch im Fahrtenbuch

Abschreibung und Leasingrate werden bei Elektro nur zu einem Viertel angesetzt, bei begünstigten Hybriden zur Hälfte — genau dafür ist das Feld „davon AfA" im Rechner.

Was den Wert noch verändert

Sonderfälle, die bares Geld bedeuten.

Sechs Details, die in der Praxis am häufigsten zutreffen — und am häufigsten übersehen werden.

SachverhaltWie es behandelt wirdGrundlage
KostendeckelungÜbersteigt der pauschale Wert die tatsächlichen Gesamtkosten, wird er auf diese begrenzt — Klassiker bei alten Fahrzeugen mit hohem ListenpreisBMF v. 18.11.2009
Zuzahlung des NutzersNutzungsentgelt und übernommene laufende Kosten mindern den Vorteil, höchstens auf nullR 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR
Zuschuss zum KaufpreisIm Zahlungsjahr angerechnet, ein übersteigender Betrag wird auf Folgejahre vorgetragenBMF v. 03.03.2022
Umsatzsteuer auf die PrivatnutzungUnentgeltliche Wertabgabe; vereinfacht der 1 %-Wert abzüglich 20 % Abschlag. Die Elektro-Begünstigung gilt umsatzsteuerlich nicht§ 3 Abs. 9a UStG
NutzungsverbotEin arbeitsvertragliches Privatnutzungsverbot vermeidet den Vorteil, muss aber ernsthaft gewollt und überwacht seinBFH-Rechtsprechung
WerkstattwagenFahrzeuge, die nach Bauart nahezu ausschließlich der Güterbeförderung dienen, unterliegen nicht der 1 %-RegelungBFH VI R 34/07
!
Gesellschafter-Geschäftsführer: der häufigste Streitpunkt.

Ohne klare vertragliche Grundlage wertet die Betriebsprüfung die Privatnutzung schnell als verdeckte Gewinnausschüttung — bewertet mit dem gemeinen Wert samt Gewinnaufschlag statt mit 1 %, und ohne Betriebsausgabenabzug bei der GmbH. Mit einer im Voraus getroffenen Regelung im Anstellungsvertrag und laufender Versteuerung im Lohn bleibt es bei der günstigen Bewertung.

Methode wechseln · laufend betreut

Einmal richtig entscheiden — und sauber abrechnen.

Die Methodenwahl bindet für das ganze Kalenderjahr. Wir rechnen vor dem Jahreswechsel, richten die Aufzeichnungen ein und führen den Vorteil monatlich im Lohn mit.

Methodenvergleich vorab

Vor dem 1. Januar gerechnet, inklusive Prognose der Fahrleistung — damit die Wahl das ganze Jahr trägt.

Vergleich
Fahrtenbuch vorgeprüft

Wir sehen Ihr Buch oder Ihr elektronisches System durch, bevor die Lohnsteuer-Außenprüfung es tut.

Prüfung
Laufend abgerechnet

Geldwerter Vorteil im Lohn, Einzelbewertung des Arbeitswegs und Jahresprüfung der Kostendeckelung.

monatlich
Wechsel zu OnlineBilanz?

Kommen Sie mitten im Jahr, holen wir die Unterlagen bei Ihrer alten Kanzlei ab und führen die begonnene Methode korrekt fort. Danach laufen Lohn, Buchhaltung und Abschluss zum Festpreis weiter.

So läuft es ab

Von der Methodenwahl zur Abrechnung.

Ihr Aufwand: die vollständigen Fahrzeugdaten sowie alle relevanten Kosten sorgfältig einmal nennen.

Start
1

Fahrzeug und Nutzung erfassen

Listenpreis, Antrieb, Arbeitsweg, Fahrleistung und tatsächliche Kosten — die Grundlage für den Vergleich.

kostenlosAnalyse
Rechnung
2

Beide Methoden gerechnet

1 %-Regelung samt Arbeitsweg und Deckelung gegen das Fahrtenbuch mit anteiligen echten Kosten.

§ 6 EStGFestpreis
Einrichtung
3

Vertrag und Aufzeichnung

Überlassungsvereinbarung oder Nutzungsverbot formuliert, Fahrtenbuch oder Einzelbewertung prüfungsfest eingerichtet.

LStRprüfungsfest
Laufend
4

Lohn und Jahresprüfung

Vorteil monatlich im Lohn, Umsatzsteuer auf die Privatnutzung gebucht, zum Jahresende Deckelung und Methodenwahl geprüft.

§ 3 Abs. 9a UStGjährlich
Häufige Fragen

Was zum Firmenwagen gefragt wird.

1 %-Regelung oder Fahrtenbuch — was ist günstiger?
Das hängt an Listenpreis, Privatanteil und tatsächlichen Kosten. Je höher der Listenpreis und je geringer die Privatnutzung, desto eher gewinnt das Fahrtenbuch; bei günstigen Fahrzeugen mit hohem Privatanteil ist die Pauschale besser. Der Rechner oben zeigt beide Werte, entscheidend ist aber auch, ob Sie das Fahrtenbuch lückenlos führen können.
Wie wird der Vorteil nach der 1 %-Regelung berechnet?
1 % des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises pro Monat für die Privatnutzung, zuzüglich 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat für den Arbeitsweg. Maßgeblich ist der Listenpreis bei Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer — nicht Ihr Kaufpreis.
Was macht ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?
Zeitnahe, fortlaufende Aufzeichnung in geschlossener Form mit Datum, Kilometerstand zu Beginn und Ende, Ziel mit Ort und Straße sowie Zweck und Geschäftspartner. Excel-Dateien und lose Zettel werden verworfen; elektronische Systeme sind zulässig, wenn Änderungen ausgeschlossen oder protokolliert sind.
Welche Vorteile hat ein Elektro-Firmenwagen?
Statt 1 % werden nur 0,25 % des Bruttolistenpreises angesetzt, wenn dieser 100.000 € nicht übersteigt und das Fahrzeug nach dem 30.06.2025 angeschafft wurde. Im Fahrtenbuch werden AfA und Leasingrate nur zu einem Viertel berücksichtigt. Umsatzsteuerlich gilt die Begünstigung allerdings nicht.
Kann ich die Methode wechseln?
Nur zum Beginn eines Kalenderjahres oder beim Fahrzeugwechsel. Innerhalb des Jahres ist die Wahl für dasselbe Fahrzeug bindend. Deshalb rechnen wir den Vergleich vor dem Jahreswechsel.
Was ist die Kostendeckelung?
Übersteigt der pauschale Nutzungswert aus 1 % und Arbeitsweg die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs, wird er aus Billigkeitsgründen auf diese Kosten begrenzt. Typisch bei älteren, abgeschriebenen Fahrzeugen mit hohem Listenpreis; wir prüfen das zum Jahresende.
Mindern eigene Zuzahlungen den Vorteil?
Ja. Ein arbeitsvertraglich vereinbartes Nutzungsentgelt und pauschal übernommene laufende Kosten mindern den geldwerten Vorteil, höchstens bis auf null. Einmalige Zuschüsse zum Kaufpreis werden im Zahlungsjahr angerechnet und darüber hinaus auf Folgejahre vorgetragen.
Fällt auf die Privatnutzung Umsatzsteuer an?
Beim Unternehmer ja: Die Privatnutzung ist eine unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 9a UStG). Vereinfacht wird der 1 %-Wert als Bemessungsgrundlage genommen, abzüglich eines pauschalen Abschlags von 20 % für nicht mit Vorsteuer belastete Kosten. Die Elektro-Begünstigung wirkt hier nicht.
Ich fahre wegen Homeoffice selten ins Büro — was tun?
Die Einzelbewertung mit 0,002 % je Entfernungskilometer und Fahrt prüfen, begrenzt auf 180 Fahrten im Jahr. Bei zwei Bürotagen pro Woche sind das rund 96 statt der unterstellten 180 Fahrten. Voraussetzung ist eine datumsgenaue Aufstellung; die Methode gilt dann für das ganze Kalenderjahr.
Ihre Berufsträger

Ihr Firmenwagen, persönlich verantwortet.

Jede einzelne Methodenwahl und jede monatliche Abrechnung trägt am Ende stets einen echten, verantwortlichen Namen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Zuordnung zum Betriebsvermögen, Abschreibung und die Umsatzsteuer auf die Privatnutzung.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Rechnet den Methodenvergleich, prüft Fahrtenbücher und führt den geldwerten Vorteil monatlich im Lohn.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Formuliert Überlassungsvereinbarung und Nutzungsverbot und begleitet Streit um verdeckte Gewinnausschüttung.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Firmenwagenbesteuerung steht.

Berechnungsmethoden, Arbeitsweg, steuerliche Elektro-Begünstigung und geltende Umsatzsteuer im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Der Rechner ist ein vereinfachtes Modell zur Orientierung; Sozialversicherung, Kirchensteuer und Entfernungspauschale sind nicht abgebildet. Keine Steuerberatung im Einzelfall.

Welche Methode ist günstiger?Beide gerechnet · Fahrtenbuch geprüft · Abrechnung im Lohn
Zum Rechner

Ben
Ben
KI-Assistenz