Rechtsformvergleich · steuerlich fundiert entscheiden

Welche Rechtsform spart Ihnen Steuern?

Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft, UG, GmbH oder GmbH & Co. KG — die richtige Rechtsform entscheidet über Ihre Steuerlast, Ihre Haftung und Ihren Aufwand. Der entscheidende Hebel ist selten der Steuersatz allein, sondern die Frage: entnehmen oder thesaurieren? Wir rechnen den Belastungsvergleich für Ihre Zahlen, beziehen Thesaurierung (§ 34a EStG), die Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) und die KSt-Senkung ab 2028 ein — und begleiten Wechsel oder Gründung bis zum Festpreis.

Belastungsvergleich mit Ihren echten Zahlen Formwechsel steuerneutral begleitet (§ 20 UmwStG)
~30 %KapGes thesauriert
bis 45 %ESt-Spitzensatz
WP & StBrechnen & beraten
WP & StB rechnen & empfehlen
Festpreis · Wechsel & Betreuung
Kurz erklärt

Worauf es bei der Rechtsformwahl ankommt.

Nicht der Steuersatz allein entscheidet — sondern drei Weichen, die zusammenwirken:

01 · Steuer Entnahme oder nicht? Personenunternehmen versteuern den ganzen Gewinn sofort (bis 45 %). KapGes zahlen ~30 %, solange Gewinne im Unternehmen bleiben. § 15 EStG / § 23 KStG
02 · Haftung Privatvermögen? Einzel & GbR haften unbeschränkt. UG, GmbH und GmbH & Co. KG begrenzen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. § 13 GmbHG
03 · Aufwand EÜR oder Bilanz? Personenunternehmen dürfen oft EÜR. KapGes müssen bilanzieren, E-Bilanz senden und im Bundesanzeiger offenlegen. § 241a HGB
Personenunternehmen
ESt bis 45 % + Soli
Kapitalgesellschaft
~30 % thesauriert
Thesaurierung
§ 34a: 28,25 %
Unser Part
rechnen & begleiten
Die Formen im Überblick

Fünf Rechtsformen — fünf Profile.

Jede Rechtsform hat ein eigenes Profil aus Steuer, Haftung, Kapital und Aufwand. Die Kurz-Steckbriefe — die Steuerangaben sind vereinfachte Richtwerte, keine individuelle Beratung:

Einzelunternehmen

ESt bis 45 %

e.K. / Freiberufler · eine Person

  • Kein Mindestkapital, schnelle, günstige Gründung — Freiberufler ohne Gewerbe.
  • EÜR möglich unter § 241a HGB; GewSt-Freibetrag 24.500 € & § 35-Anrechnung.
  • Unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen.

Personengesellschaft

transparent

GbR · OHG · KG · PartG · mehrere Personen

  • Transparent besteuert — Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet (§ 15 EStG).
  • Flexibel & kapitalarm; seit dem MoPeG (2024) ist die GbR rechtsfähig und als eingetragene GbR (eGbR) im Gesellschaftsregister eintragbar; KG mit Teilhaftung möglich.
  • Bei GbR/OHG volle persönliche Haftung der Gesellschafter.

UG (haftungsbeschränkt)

~30 % + Ausschüttung

„Mini-GmbH" · ab 1 € Stammkapital

  • Haftungsbeschränkt ab 1 € Kapital — der kapitalarme Einstieg in die GmbH-Welt.
  • Steuerlich wie GmbH: ~30 % thesauriert; ab 25.000 € Rücklage Umwandlung möglich.
  • 25 % Rücklagenpflicht, Bilanz & Offenlegung wie GmbH.

GmbH

~30 % + Ausschüttung

Kapitalgesellschaft · 25.000 € Stammkapital

  • Haftungsbeschränkt, seriöses Auftreten, ideal für Thesaurierung & Holding (§ 8b KStG).
  • Thesauriert nur ~30 % — und die KSt sinkt ab 2028 bis auf 10 % (2032).
  • Notar, Bilanz, E-Bilanz & Offenlegung — höherer laufender Aufwand.

GmbH & Co. KG

transparent + Haftungsschutz

Hybrid · KG mit GmbH als einziger Vollhafterin

  • Das Beste aus beiden Welten: transparente Personengesellschaft-Besteuerung (§ 15 EStG, Thesaurierung nach § 34a möglich) plus faktische Haftungsbeschränkung, weil nur die Komplementär-GmbH voll haftet.
  • Zwei Gesellschaften zu verwalten (KG + GmbH) — höchster Struktur- und Buchhaltungsaufwand, dafür sehr gestaltungsstark bei Nachfolge und Familienvermögen.
Das Kernstück

Derselbe Gewinn, drei sehr verschiedene Steuerlasten.

Der wichtigste Satz zur Rechtsformwahl lautet: Es kommt darauf an, was Sie mit dem Gewinn machen. Wer entnimmt, rechnet anders als wer investiert und thesauriert. Drei Regeln bestimmen fast alles:

Regel 1 · Transparenz

Personenunternehmen zahlen sofort

Einzelunternehmen & Personengesellschaften versteuern den ganzen Gewinn im Entstehungsjahr mit der persönlichen Einkommensteuer (bis 45 % + Soli), egal ob entnommen oder nicht.

Regel 2 · Zwei Ebenen

Kapitalgesellschaften trennen

Die GmbH/UG zahlt zunächst nur ~30 % (KSt + GewSt). Die zweite Ebene — Abgeltung-/Teileinkünfteverfahren — greift erst, wenn ausgeschüttet wird.

Regel 3 · Anrechnung

Gewerbesteuer wird gutgeschrieben

Bei Personenunternehmen wird die Gewerbesteuer über § 35 EStG bis ~Hebesatz 420 % nahezu voll auf die Einkommensteuer angerechnet — plus 24.500 € Freibetrag.

Vereinfachtes Beispiel · 100.000 € Gewinn

Was vom Gewinn an Steuer bleibt.

Ein Betrieb erwirtschaftet 100.000 € Gewinn vor Steuern (Annahmen: Hebesatz 400 %, lediger Gesellschafter, Spitzensteuersatz, ohne Kirchensteuer). So verschieden fällt die Gesamtbelastung aus — illustrativ, keine individuelle Berechnung:

Personenunternehmen · Entnahme
≈ 42–45 %
Voller Einkommensteuersatz auf den ganzen Gewinn; Gewerbesteuer über § 35 EStG weitgehend angerechnet. Ein Steuersatz, zwei erledigte Ebenen.
Kapitalgesellschaft · thesauriert
≈ 30 %
15 % KSt + 5,5 % Soli darauf + Gewerbesteuer. Solange der Gewinn im Unternehmen bleibt, die niedrigste Belastung — ideal zum Investieren.
Kapitalgesellschaft · voll ausgeschüttet
≈ 48 %
Nach den ~30 % auf Firmenebene noch einmal 25 % Abgeltungsteuer (+ Soli) auf die Ausschüttung. Zwei Ebenen — die höchste Gesamtlast.
Die KernaussageEntnehmen ↔ Investieren

Es gibt keine „günstigste Rechtsform" — nur die für Ihr Verhalten günstigste. Wer den Gewinn zum Leben braucht, fährt als Personenunternehmen oft besser. Wer investiert und Rücklagen bildet, gewinnt mit der Kapitalgesellschaft. Die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a) verschiebt diese Grenze — und ab 2028 sinkt die KSt, was die GmbH weiter stärkt.

Die vier Zahlen, die in fast jedem Vergleich den Ausschlag geben:

bis 45 %

ESt-Spitzensteuersatz

Persönlicher Höchstsatz auf Gewinne von Personenunternehmen (zzgl. Soli ab Freigrenze, ggf. Kirchensteuer). Ab 277.826 € greift die Reichensteuer (45 %).

~30 %

KapGes thesauriert

15 % KSt + 5,5 % Soli (= 15,825 %) plus Gewerbesteuer je Hebesatz. Die Belastung vor Ausschüttung — planbar und unabhängig vom Privatsatz.

28,25 %

Thesaurierung § 34a

Auf Antrag für nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen (+ Soli ≈ 29,8 %); Nachversteuerung 25 % bei späterer Entnahme.

24.500 €

GewSt-Freibetrag

Nur für Einzelunternehmen & Personengesellschaften (§ 11 GewStG). KapGes haben ihn nicht — ein realer Vorteil kleiner Personenbetriebe.

Der teuerste Denkfehler: nur auf den Steuersatz schauen. Eine GmbH „spart" nur, wenn Gewinne wirklich im Unternehmen bleiben. Wer alles ausschüttet, zahlt am Ende mehr als ein Einzelunternehmer. Umgekehrt bringt die Haftungsbeschränkung einen Wert, der in keiner Steuertabelle steht. Wir rechnen deshalb nicht nur die Steuer, sondern Haftung, Kosten, Sozialversicherung und Ihre Fünf-Jahres-Planung mit — und sagen Ihnen ehrlich, wann sich ein Wechsel lohnt und wann nicht.

Ihre Zahlen, ehrlich gerechnet.

Statt Pauschalaussagen legen wir Ihren tatsächlichen Gewinn, Ihr Entnahmeverhalten und Ihren Hebesatz zugrunde und rechnen die Rechtsformen gegeneinander — inklusive Folgekosten und Wechselaufwand. Sie bekommen eine nachvollziehbare Empfehlung, keine Verkaufsstory.

Belastungsvergleich mit echten Zahlen Thesaurierung & § 1a KStG geprüft Wechsel steuerneutral begleitet
Rechtsform vergleichen lassen kostenlos · unverbindlich · vertraulich
Die zwei Wahlrechte für Personenunternehmen

Wie Personengesellschaften zum GmbH-Steuersatz kommen.

Sie müssen nicht zwingend eine GmbH gründen, um von niedriger Thesaurierungsbelastung zu profitieren. Das Steuerrecht kennt zwei Werkzeuge, die Personenunternehmen näher an die Kapitalgesellschaft rücken — beide anspruchsvoll, beide von uns gerechnet:

Thesaurierungsbegünstigung

§ 34a EStG

Nicht entnommene Gewinne · auf Antrag

  • Nicht entnommene Gewinne nur mit 28,25 % (+ Soli) statt bis 45 % — nahe am GmbH-Niveau.
  • Seit 2024 attraktiver: Gewerbesteuer & Steuerentnahmen erhöhen das Begünstigungsvolumen (Wachstumschancengesetz).
  • Nachversteuerung (25 % + Soli) bei späterer Entnahme; lohnt nur bei langer Kapitalbindung.

Option zur Körperschaftsbesteuerung

§ 1a KStG

Seit 2022 · Personenhandels- & PartG

  • Ertragsteuerlich wie eine GmbH behandelt — ohne zivilrechtlichen Formwechsel; Beteiligungsprivileg (§ 8b KStG) nutzbar.
  • Gilt als fiktiver Formwechsel (§ 1 Abs. 3 UmwStG) — kann stille Reserven berühren, mit Lock-in-Effekt.
  • In der Praxis sehr selten genutzt — oft ist ein echter Formwechsel oder § 34a der klarere Weg.

Blick nach vorn — die KSt-Senkung ab 2028: Mit dem Investitionssofortprogramm (2025 beschlossen) sinkt der Körperschaftsteuersatz ab 2028 in fünf Schritten von 15 % auf 10 % ab 2032 (§ 23 KStG); der Thesaurierungssteuersatz des § 34a wird parallel abgesenkt. Für thesaurierende Betriebe wird die Kapitalgesellschaft damit noch attraktiver. Ebenfalls in der Pipeline: ein gesetzlicher Mindest-Gewerbesteuerhebesatz von 280 % (bisher 200 %), geplant ab 2027 — er ist aber noch nicht in Kraft (der Bundesrat hat im Mai 2026 nicht zugestimmt) und betrifft ohnehin nur wenige Niedrigsteuer-Gemeinden. Ein Grund mehr, die Rechtsform nicht nur für heute, sondern für die nächsten Jahre zu planen.

Mehr als nur Steuern

Sechs Kriterien, die wirklich zählen.

Die Steuer ist nur ein Faktor. Diese sechs Fragen beantworten wir gemeinsam, bevor eine Empfehlung steht:

Haftung

Wie viel Risiko?

Steht Privatvermögen im Feuer? Bei Risiko, Investitionen oder mehreren Partnern spricht viel für UG, GmbH oder GmbH & Co. KG.

Entnahme

Leben oder investieren?

Brauchen Sie den Gewinn privat — oder soll er im Unternehmen arbeiten? Die zentrale Steuerfrage überhaupt.

Kapital

Wie viel Startkapital?

GmbH 25.000 € (12.500 € einzuzahlen), UG ab 1 €, Personenunternehmen ohne Mindestkapital.

Aufwand

EÜR oder Bilanz?

KapGes bedeuten Bilanz, E-Bilanz, Offenlegung und Notar — laufende Kosten, die den Steuervorteil auffressen können.

Sozialvers.

GGf-Status?

Der beherrschende GmbH-Geschäftsführer ist meist sozialversicherungsfrei — relevant für Ihre Altersvorsorge-Planung.

Zukunft

Wachstum & Nachfolge?

Investoren, Holding-Struktur (§ 8b KStG), Nachfolge oder Verkauf sprechen früh für eine Kapital- oder Hybridform.

Wir empfehlen nicht die „teuerste" Struktur, sondern die passende. Eine GmbH lohnt sich nicht für jeden — oft ist das Einzelunternehmen mit § 34a oder die GmbH & Co. KG die klügere Wahl. Sie bekommen die Lösung, die zu Ihrer Ertrags-, Haftungs- und Lebensplanung passt — inklusive einer ehrlichen Aussage, wann Nichtstun die beste Option ist.
Wechsel begleitet · laufend betreut

Einmal richtig entscheiden — und den Wechsel mitmachen.

Die Rechtsform ist keine Momentaufnahme. Wächst Ihr Unternehmen, ändert sich die richtige Antwort. Wir prüfen die Wahl nicht nur einmal, sondern begleiten den Wechsel und die laufende Betreuung: Wo möglich, gestalten wir den Formwechsel steuerneutral zu Buchwerten (§ 20 / § 24 UmwStG), übernehmen Gründung, Anmeldungen und Eröffnungsbilanz und führen anschließend Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern aus einer Hand. Auch wenn Sie mitten im Jahr zu uns wechseln, holen wir die Unterlagen bei Ihrer alten Kanzlei ab und führen alles nahtlos fort.

  • Steuerneutraler Formwechsel — Einbringung zu Buchwerten nach § 20 UmwStG, wo die Voraussetzungen vorliegen, ohne Aufdeckung stiller Reserven.
  • Gründung & Umstellung — Notartermin vorbereitet, Handelsregister, Eröffnungsbilanz, Umstellung von EÜR auf Bilanzierung inklusive.
  • Laufende Kontrolle — wir sehen an Ihren Zahlen, wann sich Thesaurierung, Option oder ein Wechsel neu lohnt, und melden uns proaktiv.
So gehen wir vor
SchrittErgebnis
1 · AnalyseZahlen & Zielekostenlos
2 · VergleichBelastung je FormFestpreis
3 · Empfehlungschriftlich & klarnachvollziehbar
4 · UmsetzungWechsel/Gründung§ 20 UmwStG
Danach läuft Ihre Betreuung aus einer Hand weiter — Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern zum Festpreis, mit laufender Kontrolle, ob die Rechtsform noch die richtige ist.
Rechtsformwahl in Zahlen

Die Eckwerte, die den Vergleich entscheiden.

Steuersätze, Freibeträge, Kapital — alle beziehen wir in Ihre Rechnung ein, von der ersten Analyse bis zur Umsetzung.

15 %
Körperschaftsteuer (+ 5,5 % Soli = 15,825 %) auf den Gewinn der GmbH/UG. Ab 2028 stufenweise Senkung auf 10 % im Jahr 2032 (§ 23 KStG).
45 %
ESt-Spitzensteuersatz („Reichensteuer" ab 277.826 €) auf Gewinne von Personenunternehmen; 42 % ab 68.481 €, zzgl. Soli & ggf. Kirchensteuer.
24.500 €
Gewerbesteuer-Freibetrag für Einzelunternehmen & Personengesellschaften (§ 11 GewStG). Zusätzlich Anrechnung auf die ESt über § 35 EStG.
§ 15 EStG — Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Transparenzprinzip der Personengesellschaft · § 32a EStG — Einkommensteuertarif (42 % / 45 %) · § 34a EStG — Thesaurierungsbegünstigung 28,25 %, Nachversteuerung 25 % · § 35 EStG — Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer · § 11 GewStG — Freibetrag 24.500 € für natürliche Personen & Personengesellschaften § 23 KStG — Körperschaftsteuersatz 15 %, Absenkung 14 %→10 % (2028–2032) · § 1a KStG — Option zur Körperschaftsbesteuerung (seit 2022) · § 8b KStG — 95 % Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen (Holding) · §§ 5a, 5b GmbHG — Stammkapital 25.000 € / UG ab 1 € mit Rücklagenpflicht · § 241a HGB — Befreiung von Buchführung/Bilanz (800.000 € / 80.000 €) · §§ 20, 24 UmwStG — steuerneutraler Formwechsel zu Buchwerten
So läuft es bei uns ab

Von der Analyse zur Entscheidung — in fünf Schritten.

So kommen wir zu einer belastbaren Rechtsform-Empfehlung — Ihr Aufwand: Zahlen & Ziele nennen. Den Rest machen wir:

Start

Ist-Aufnahme

Wir erfassen Gewinn, Entnahmeverhalten, Haftungsrisiko und Ihre Ziele für die nächsten Jahre.

Sie · Zahlen Analyse
Rechnung

Belastungsvergleich

Wir rechnen jede Rechtsform gegeneinander — inkl. Thesaurierung (§ 34a), Option (§ 1a) und Folgekosten.

Wir · Vergleich § 34a / § 1a
Empfehlung

Klare Entscheidung

Sie erhalten eine schriftliche, nachvollziehbare Empfehlung — mit Zahlen, nicht mit Bauchgefühl.

Wir · Bericht Empfehlung
Umsetzung

Wechsel/Gründung

Wenn sinnvoll: Formwechsel steuerneutral (§ 20 UmwStG), Notar & Register vorbereitet, Eröffnungsbilanz.

Wir · Umsetzung § 20 UmwStG
Laufend

Kontrolle & Betreuung

Buchhaltung, Abschluss & Steuern aus einer Hand — mit laufender Prüfung, ob die Form noch passt.

Wir · Betreuung Festpreis

Alles aus einer Hand: Weil Analyse, Umsetzung und laufende Buchhaltung bei uns zusammenlaufen, bleibt Ihre Rechtsform-Entscheidung nicht Theorie — sie wird sauber umgesetzt und jedes Jahr aufs Neue überprüft.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.

Rechenmodelle beschleunigen die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen:

01WirFester Ansprechpartner — Ihr Berater kennt Ihr Unternehmen, Ihre Zahlen und Ihre Pläne. Kein Ticketsystem, kein Callcenter.
02WirWirtschaftsprüfer im Haus — für die saubere steuerliche Beurteilung von Umwandlung, § 1a KStG und Holding-Strukturen.
03WirRechtsanwältin im Team — für Gesellschaftsvertrag, Formwechsel und gesellschaftsrechtliche Fragen aus einer Hand.

Sie werden vor jeder Weichenstellung informiert — transparent statt Blackbox.

Die vier teuersten Rechtsform-Irrtümer.

Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:

GmbH „wegen der Steuer" — aber alles ausgeschüttet: am Ende höhere Last als beim Einzelunternehmen.
Folgekosten unterschätzt — Bilanz, Offenlegung & Notar fressen den Steuervorteil bei kleinen Gewinnen auf.
Wechsel ohne Plan — Formwechsel ohne Buchwertfortführung deckt stille Reserven auf und löst Steuer aus.
§ 34a übersehen — thesaurierende Personenunternehmen verschenken die Begünstigung, statt sie zu beantragen.

Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: vorher rechnen, dann entscheiden — genau das ist unser Job.

Rechtsformberatung mit klarer Empfehlung — und begleiteter Umsetzung.

Festpreis statt StundensatzBelastungsvergleich und schriftliche Empfehlung zum vereinbarten Festpreis — Umsetzung & laufende Betreuung ebenfalls planbar, ohne Nachberechnung.
Berufsträger & Anwältin im TeamWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin — Steuervergleich, Umwandlung und Gesellschaftsvertrag unter einem Dach.
Ehrliche EmpfehlungWir sagen auch, wenn ein Wechsel sich nicht lohnt — Sie zahlen für Klarheit, nicht für eine teurere Struktur.
Ihr Team

Ihre Rechtsform, persönlich verantwortet.

Kein anonymer Rechner: Hinter jeder Empfehlung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Verantwortet den Belastungsvergleich und die steuerliche Beurteilung von Umwandlung, § 1a KStG und Holding-Strukturen — inklusive der Folgen für Bilanz und stille Reserven.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert die laufende Umsetzung — Thesaurierungsanträge (§ 34a), Vorauszahlungen und die Umstellung von EÜR auf Bilanzierung nach einem Rechtsformwechsel.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die gesellschaftsrechtliche Seite: Gesellschaftsvertrag, Formwechsel und Umwandlung (§ 20 UmwStG) — damit Steuer und Recht zusammenpassen.

Kostenloses Erstgespräch

Unsicher, welche Rechtsform passt? Sprechen wir.

Ob Gründung, Wachstum oder Wechsel — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, ordnet Ihre Situation ein und sagt Ihnen, ob sich ein genauer Belastungsvergleich lohnt — und was er zum Festpreis kostet.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zur Rechtsform.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Gewinn, Entnahme und Ziele — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
  • Erste Einordnung: welche Form & wann ein Wechsel
  • Bestehendes Unternehmen? Wir begleiten den Wechsel
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an:0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Termin wählen

Verfügbare Tage

Verfügbare Zeiten · Tag wählen

Termin angefragt!

Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften der Rechtsformvergleich steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen die Besteuerung der Rechtsformen, die Wahlrechte und den Wechsel. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.

Fabian Klement
✓ Fachlich geprüft von Fabian Klement Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
§ 15 EStG

Transparenzprinzip

Gewinne von Einzelunternehmen & Personengesellschaften werden den Unternehmern zugerechnet und mit Einkommensteuer belastet — im Entstehungsjahr.

§ 32a EStG

ESt-Tarif

Progressiver Einkommensteuertarif mit 42 % ab 68.481 € und 45 % („Reichensteuer") ab 277.826 € (VZ 2025/2026), zzgl. Soli & ggf. Kirchensteuer.

§ 34a EStG

Thesaurierung

Nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit 28,25 % begünstigt; Nachversteuerung 25 % bei Entnahme. Seit 2024 erweitertes Begünstigungsvolumen.

§ 35 EStG

GewSt-Anrechnung

Die Gewerbesteuer wird bei Personenunternehmen bis ~Hebesatz 420 % nahezu vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet.

§ 11 GewStG

GewSt-Freibetrag

24.500 € Freibetrag für natürliche Personen & Personengesellschaften — Kapitalgesellschaften steht er nicht zu.

§ 23 KStG

KSt-Satz

15 % (bis 2027), dann Absenkung um je 1 %-Punkt ab 2028 auf 10 % im Jahr 2032 (Investitionssofortprogramm 2025).

§ 1a KStG

Options­modell

Personenhandels- & Partnerschaftsgesellschaften können seit 2022 zur Körperschaftsbesteuerung optieren (fiktiver Formwechsel).

§§ 5a, 5b GmbHG

Kapital & UG

GmbH 25.000 € Stammkapital; UG (haftungsbeschränkt) ab 1 € mit gesetzlicher Rücklage von 25 % bis 25.000 €.

§ 241a HGB

EÜR-Grenze

Einzelkaufleute unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn sind von Buchführung & Bilanz befreit — EÜR genügt.

MoPeG (2024)

Personengesellschaftsrecht

Modernisierung seit 2024: die GbR ist rechtsfähig und als eingetragene GbR (eGbR) registrierbar — Grundlage für Grundbuch- & Beteiligungsfähigkeit.

§§ 20, 24 UmwStG

Formwechsel

Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Personengesellschaft zu Buchwerten — steuerneutraler Rechtsformwechsel, wo die Voraussetzungen vorliegen.

§ 8b KStG

Holding-Privileg

Beteiligungserträge zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei — das Fundament der GmbH-Holding-Struktur.

GoBD

Rechtsformneutral

Die Grundsätze ordnungsmäßiger digitaler Buchführung (BMF) gelten für jede Rechtsform — von der EÜR bis zur bilanzierenden GmbH.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Steuersätze, Freibeträge und Reformen (z. B. die KSt-Senkung ab 2028) ändern sich; die genannten Belastungswerte sind vereinfachte Richtgrößen. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation und die passende Rechtsform klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zur Rechtsformwahl wissen sollten.

Von der Steuerlast bis zum Wechsel. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Was macht ein Rechtsformrechner? +
Er vergleicht die Steuerbelastung desselben Gewinns je nach Rechtsform. Entscheidend ist dabei weniger der Steuersatz als die Frage, ob Gewinne entnommen oder thesauriert werden, wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz ist und welcher Hebesatz gilt. Ein reiner Rechner liefert nur eine Näherung — Haftung, Kapitalbedarf, Aufwand und Zukunftsplanung entscheiden mit. Deshalb ergänzen wir jede Rechnung um eine persönliche Einordnung. Mehr unter Belastungsvergleich.
Welche Rechtsform zahlt die wenigsten Steuern? +
Das hängt vom Entnahmeverhalten ab. Wer Gewinne entnimmt und einen moderaten Steuersatz hat, fährt als Einzelunternehmen/Personengesellschaft oft günstiger (GewSt-Freibetrag 24.500 € + § 35-Anrechnung). Wer Gewinne im Unternehmen belässt, profitiert von der Kapitalgesellschaft (~30 % thesauriert statt bis 45 %). Das worked example unter Belastungsvergleich zeigt es.
Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH? +
Auf Firmenebene 15 % KSt + 5,5 % Soli (= 15,825 %) plus Gewerbesteuer — zusammen ~30 % auf thesaurierte Gewinne. Bei Ausschüttung an eine Privatperson kommt die Abgeltungsteuer 25 % (+ Soli) hinzu → Gesamtbelastung ~48 %. Ab 2028 sinkt die KSt stufenweise auf 10 % (2032).
UG oder GmbH — was ist besser? +
Steuerlich identisch — der Unterschied ist das Kapital. GmbH: 25.000 € Stammkapital (12.500 € einzuzahlen). UG: ab 1 €, dafür 25 % Rücklagenpflicht bis 25.000 €, danach Umwandlung möglich. Die UG ist der kapitalarme Einstieg, die GmbH wirkt solider. Profile unter Die Rechtsformen.
Was ist die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG? +
Personenunternehmer versteuern nicht entnommene Gewinne auf Antrag nur mit 28,25 % (+ Soli) statt bis 45 %; bei späterer Entnahme erfolgt eine Nachversteuerung (25 % + Soli). Seit 2024 attraktiver (Gewerbesteuer & Steuerentnahmen erhöhen das Volumen). Lohnt bei langer Kapitalbindung. Details unter Thesaurierung & Option.
Kann eine Personengesellschaft wie eine GmbH besteuert werden? +
Ja — über die Option nach § 1a KStG (seit 2022). Sie wird ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, ohne zivilrechtlich die Form zu ändern. Der Übergang gilt als fiktiver Formwechsel und kann stille Reserven berühren (Lock-in). In der Praxis sehr selten — oft ist ein echter Formwechsel oder § 34a der klarere Weg. Wir prüfen es individuell.
Welche Rolle spielt die Haftung? +
Eine zentrale. Einzelunternehmer & GbR/OHG-Gesellschafter haften unbeschränkt mit Privatvermögen. UG, GmbH und GmbH & Co. KG beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen (bei der GmbH & Co. KG haftet nur die Komplementär-GmbH voll). Bei Risiko oder Investitionen ein starkes Argument für eine haftungsbeschränkte Form.
Wie unterscheidet sich der Aufwand für Buchhaltung & Abschluss? +
Personenunternehmen dürfen unter § 241a HGB (800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn) eine einfache EÜR führen. Kapitalgesellschaften müssen bilanzieren, eine E-Bilanz senden und im Bundesanzeiger offenlegen. Die GoBD gelten rechtsformunabhängig. Mehr Rechtsform = mehr Pflichten & Kosten, die in den Vergleich gehören.
Ab wann lohnt sich der Wechsel zur GmbH? +
Keine feste Grenze — interessant wird es bei dauerhaft thesaurierten hohen Gewinnen, wichtiger Haftungsbeschränkung, Investoren/Nachfolge oder geplanter Holding (§ 8b KStG). Oft genannt: Gewinn ab ~60.000–80.000 €, überwiegend im Unternehmen belassen — aber die Zahl ersetzt keine Rechnung. Wir vergleichen Ihre Situation und begleiten den Wechsel steuerneutral (§ 20 UmwStG). Mehr unter Wechsel & laufend.
Was kostet die Rechtsformberatung bei OnlineBilanz? +
Ein erstes Gespräch mit grober Einordnung ist kostenlos. Für einen fundierten Belastungsvergleich mit Ihren Zahlen und eine schriftliche Empfehlung vereinbaren wir einen transparenten Festpreis, ohne Stundensatz. Entscheiden Sie sich für Wechsel oder Gründung, begleiten wir diese und übernehmen anschließend die laufende Betreuung — ebenfalls zum Festpreis.
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