Welche Rechtsform spart Ihnen Steuern?
Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft, UG, GmbH oder GmbH & Co. KG — die richtige Rechtsform entscheidet über Ihre Steuerlast, Ihre Haftung und Ihren Aufwand. Der entscheidende Hebel ist selten der Steuersatz allein, sondern die Frage: entnehmen oder thesaurieren? Wir rechnen den Belastungsvergleich für Ihre Zahlen, beziehen Thesaurierung (§ 34a EStG), die Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) und die KSt-Senkung ab 2028 ein — und begleiten Wechsel oder Gründung bis zum Festpreis.
Worauf es bei der Rechtsformwahl ankommt.
Nicht der Steuersatz allein entscheidet — sondern drei Weichen, die zusammenwirken:
- Personenunternehmen
- ESt bis 45 % + Soli
- Kapitalgesellschaft
- ~30 % thesauriert
- Thesaurierung
- § 34a: 28,25 %
- Unser Part
- rechnen & begleiten
Fünf Rechtsformen — fünf Profile.
Jede Rechtsform hat ein eigenes Profil aus Steuer, Haftung, Kapital und Aufwand. Die Kurz-Steckbriefe — die Steuerangaben sind vereinfachte Richtwerte, keine individuelle Beratung:
Einzelunternehmen
ESt bis 45 %e.K. / Freiberufler · eine Person
- Kein Mindestkapital, schnelle, günstige Gründung — Freiberufler ohne Gewerbe.
- EÜR möglich unter § 241a HGB; GewSt-Freibetrag 24.500 € & § 35-Anrechnung.
- Unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen.
Personengesellschaft
transparentGbR · OHG · KG · PartG · mehrere Personen
- Transparent besteuert — Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet (§ 15 EStG).
- Flexibel & kapitalarm; seit dem MoPeG (2024) ist die GbR rechtsfähig und als eingetragene GbR (eGbR) im Gesellschaftsregister eintragbar; KG mit Teilhaftung möglich.
- Bei GbR/OHG volle persönliche Haftung der Gesellschafter.
UG (haftungsbeschränkt)
~30 % + Ausschüttung„Mini-GmbH" · ab 1 € Stammkapital
- Haftungsbeschränkt ab 1 € Kapital — der kapitalarme Einstieg in die GmbH-Welt.
- Steuerlich wie GmbH: ~30 % thesauriert; ab 25.000 € Rücklage Umwandlung möglich.
- 25 % Rücklagenpflicht, Bilanz & Offenlegung wie GmbH.
GmbH
~30 % + AusschüttungKapitalgesellschaft · 25.000 € Stammkapital
- Haftungsbeschränkt, seriöses Auftreten, ideal für Thesaurierung & Holding (§ 8b KStG).
- Thesauriert nur ~30 % — und die KSt sinkt ab 2028 bis auf 10 % (2032).
- Notar, Bilanz, E-Bilanz & Offenlegung — höherer laufender Aufwand.
GmbH & Co. KG
transparent + HaftungsschutzHybrid · KG mit GmbH als einziger Vollhafterin
- Das Beste aus beiden Welten: transparente Personengesellschaft-Besteuerung (§ 15 EStG, Thesaurierung nach § 34a möglich) plus faktische Haftungsbeschränkung, weil nur die Komplementär-GmbH voll haftet.
- Zwei Gesellschaften zu verwalten (KG + GmbH) — höchster Struktur- und Buchhaltungsaufwand, dafür sehr gestaltungsstark bei Nachfolge und Familienvermögen.
Derselbe Gewinn, drei sehr verschiedene Steuerlasten.
Der wichtigste Satz zur Rechtsformwahl lautet: Es kommt darauf an, was Sie mit dem Gewinn machen. Wer entnimmt, rechnet anders als wer investiert und thesauriert. Drei Regeln bestimmen fast alles:
Personenunternehmen zahlen sofort
Einzelunternehmen & Personengesellschaften versteuern den ganzen Gewinn im Entstehungsjahr mit der persönlichen Einkommensteuer (bis 45 % + Soli), egal ob entnommen oder nicht.
Kapitalgesellschaften trennen
Die GmbH/UG zahlt zunächst nur ~30 % (KSt + GewSt). Die zweite Ebene — Abgeltung-/Teileinkünfteverfahren — greift erst, wenn ausgeschüttet wird.
Gewerbesteuer wird gutgeschrieben
Bei Personenunternehmen wird die Gewerbesteuer über § 35 EStG bis ~Hebesatz 420 % nahezu voll auf die Einkommensteuer angerechnet — plus 24.500 € Freibetrag.
Was vom Gewinn an Steuer bleibt.
Ein Betrieb erwirtschaftet 100.000 € Gewinn vor Steuern (Annahmen: Hebesatz 400 %, lediger Gesellschafter, Spitzensteuersatz, ohne Kirchensteuer). So verschieden fällt die Gesamtbelastung aus — illustrativ, keine individuelle Berechnung:
Es gibt keine „günstigste Rechtsform" — nur die für Ihr Verhalten günstigste. Wer den Gewinn zum Leben braucht, fährt als Personenunternehmen oft besser. Wer investiert und Rücklagen bildet, gewinnt mit der Kapitalgesellschaft. Die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a) verschiebt diese Grenze — und ab 2028 sinkt die KSt, was die GmbH weiter stärkt.
Die vier Zahlen, die in fast jedem Vergleich den Ausschlag geben:
ESt-Spitzensteuersatz
Persönlicher Höchstsatz auf Gewinne von Personenunternehmen (zzgl. Soli ab Freigrenze, ggf. Kirchensteuer). Ab 277.826 € greift die Reichensteuer (45 %).
KapGes thesauriert
15 % KSt + 5,5 % Soli (= 15,825 %) plus Gewerbesteuer je Hebesatz. Die Belastung vor Ausschüttung — planbar und unabhängig vom Privatsatz.
Thesaurierung § 34a
Auf Antrag für nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen (+ Soli ≈ 29,8 %); Nachversteuerung 25 % bei späterer Entnahme.
GewSt-Freibetrag
Nur für Einzelunternehmen & Personengesellschaften (§ 11 GewStG). KapGes haben ihn nicht — ein realer Vorteil kleiner Personenbetriebe.
Ihre Zahlen, ehrlich gerechnet.
Statt Pauschalaussagen legen wir Ihren tatsächlichen Gewinn, Ihr Entnahmeverhalten und Ihren Hebesatz zugrunde und rechnen die Rechtsformen gegeneinander — inklusive Folgekosten und Wechselaufwand. Sie bekommen eine nachvollziehbare Empfehlung, keine Verkaufsstory.
Wie Personengesellschaften zum GmbH-Steuersatz kommen.
Sie müssen nicht zwingend eine GmbH gründen, um von niedriger Thesaurierungsbelastung zu profitieren. Das Steuerrecht kennt zwei Werkzeuge, die Personenunternehmen näher an die Kapitalgesellschaft rücken — beide anspruchsvoll, beide von uns gerechnet:
Thesaurierungsbegünstigung
§ 34a EStGNicht entnommene Gewinne · auf Antrag
- Nicht entnommene Gewinne nur mit 28,25 % (+ Soli) statt bis 45 % — nahe am GmbH-Niveau.
- Seit 2024 attraktiver: Gewerbesteuer & Steuerentnahmen erhöhen das Begünstigungsvolumen (Wachstumschancengesetz).
- Nachversteuerung (25 % + Soli) bei späterer Entnahme; lohnt nur bei langer Kapitalbindung.
Option zur Körperschaftsbesteuerung
§ 1a KStGSeit 2022 · Personenhandels- & PartG
- Ertragsteuerlich wie eine GmbH behandelt — ohne zivilrechtlichen Formwechsel; Beteiligungsprivileg (§ 8b KStG) nutzbar.
- Gilt als fiktiver Formwechsel (§ 1 Abs. 3 UmwStG) — kann stille Reserven berühren, mit Lock-in-Effekt.
- In der Praxis sehr selten genutzt — oft ist ein echter Formwechsel oder § 34a der klarere Weg.
Blick nach vorn — die KSt-Senkung ab 2028: Mit dem Investitionssofortprogramm (2025 beschlossen) sinkt der Körperschaftsteuersatz ab 2028 in fünf Schritten von 15 % auf 10 % ab 2032 (§ 23 KStG); der Thesaurierungssteuersatz des § 34a wird parallel abgesenkt. Für thesaurierende Betriebe wird die Kapitalgesellschaft damit noch attraktiver. Ebenfalls in der Pipeline: ein gesetzlicher Mindest-Gewerbesteuerhebesatz von 280 % (bisher 200 %), geplant ab 2027 — er ist aber noch nicht in Kraft (der Bundesrat hat im Mai 2026 nicht zugestimmt) und betrifft ohnehin nur wenige Niedrigsteuer-Gemeinden. Ein Grund mehr, die Rechtsform nicht nur für heute, sondern für die nächsten Jahre zu planen.
Sechs Kriterien, die wirklich zählen.
Die Steuer ist nur ein Faktor. Diese sechs Fragen beantworten wir gemeinsam, bevor eine Empfehlung steht:
Wie viel Risiko?
Steht Privatvermögen im Feuer? Bei Risiko, Investitionen oder mehreren Partnern spricht viel für UG, GmbH oder GmbH & Co. KG.
Leben oder investieren?
Brauchen Sie den Gewinn privat — oder soll er im Unternehmen arbeiten? Die zentrale Steuerfrage überhaupt.
Wie viel Startkapital?
GmbH 25.000 € (12.500 € einzuzahlen), UG ab 1 €, Personenunternehmen ohne Mindestkapital.
EÜR oder Bilanz?
KapGes bedeuten Bilanz, E-Bilanz, Offenlegung und Notar — laufende Kosten, die den Steuervorteil auffressen können.
GGf-Status?
Der beherrschende GmbH-Geschäftsführer ist meist sozialversicherungsfrei — relevant für Ihre Altersvorsorge-Planung.
Wachstum & Nachfolge?
Investoren, Holding-Struktur (§ 8b KStG), Nachfolge oder Verkauf sprechen früh für eine Kapital- oder Hybridform.
Einmal richtig entscheiden — und den Wechsel mitmachen.
Die Rechtsform ist keine Momentaufnahme. Wächst Ihr Unternehmen, ändert sich die richtige Antwort. Wir prüfen die Wahl nicht nur einmal, sondern begleiten den Wechsel und die laufende Betreuung: Wo möglich, gestalten wir den Formwechsel steuerneutral zu Buchwerten (§ 20 / § 24 UmwStG), übernehmen Gründung, Anmeldungen und Eröffnungsbilanz und führen anschließend Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern aus einer Hand. Auch wenn Sie mitten im Jahr zu uns wechseln, holen wir die Unterlagen bei Ihrer alten Kanzlei ab und führen alles nahtlos fort.
- Steuerneutraler Formwechsel — Einbringung zu Buchwerten nach § 20 UmwStG, wo die Voraussetzungen vorliegen, ohne Aufdeckung stiller Reserven.
- Gründung & Umstellung — Notartermin vorbereitet, Handelsregister, Eröffnungsbilanz, Umstellung von EÜR auf Bilanzierung inklusive.
- Laufende Kontrolle — wir sehen an Ihren Zahlen, wann sich Thesaurierung, Option oder ein Wechsel neu lohnt, und melden uns proaktiv.
Die Eckwerte, die den Vergleich entscheiden.
Steuersätze, Freibeträge, Kapital — alle beziehen wir in Ihre Rechnung ein, von der ersten Analyse bis zur Umsetzung.
Von der Analyse zur Entscheidung — in fünf Schritten.
So kommen wir zu einer belastbaren Rechtsform-Empfehlung — Ihr Aufwand: Zahlen & Ziele nennen. Den Rest machen wir:
Ist-Aufnahme
Wir erfassen Gewinn, Entnahmeverhalten, Haftungsrisiko und Ihre Ziele für die nächsten Jahre.
Sie · Zahlen AnalyseBelastungsvergleich
Wir rechnen jede Rechtsform gegeneinander — inkl. Thesaurierung (§ 34a), Option (§ 1a) und Folgekosten.
Wir · Vergleich § 34a / § 1aKlare Entscheidung
Sie erhalten eine schriftliche, nachvollziehbare Empfehlung — mit Zahlen, nicht mit Bauchgefühl.
Wir · Bericht EmpfehlungWechsel/Gründung
Wenn sinnvoll: Formwechsel steuerneutral (§ 20 UmwStG), Notar & Register vorbereitet, Eröffnungsbilanz.
Wir · Umsetzung § 20 UmwStGKontrolle & Betreuung
Buchhaltung, Abschluss & Steuern aus einer Hand — mit laufender Prüfung, ob die Form noch passt.
Wir · Betreuung FestpreisAlles aus einer Hand: Weil Analyse, Umsetzung und laufende Buchhaltung bei uns zusammenlaufen, bleibt Ihre Rechtsform-Entscheidung nicht Theorie — sie wird sauber umgesetzt und jedes Jahr aufs Neue überprüft.
Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.
Rechenmodelle beschleunigen die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen:
Sie werden vor jeder Weichenstellung informiert — transparent statt Blackbox.
Die vier teuersten Rechtsform-Irrtümer.
Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:
Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: vorher rechnen, dann entscheiden — genau das ist unser Job.
Rechtsformberatung mit klarer Empfehlung — und begleiteter Umsetzung.
Ihre Rechtsform, persönlich verantwortet.
Kein anonymer Rechner: Hinter jeder Empfehlung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.
Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandatsbeziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.
Verantwortet den Belastungsvergleich und die steuerliche Beurteilung von Umwandlung, § 1a KStG und Holding-Strukturen — inklusive der Folgen für Bilanz und stille Reserven.
Steuert die laufende Umsetzung — Thesaurierungsanträge (§ 34a), Vorauszahlungen und die Umstellung von EÜR auf Bilanzierung nach einem Rechtsformwechsel.
Übernimmt die gesellschaftsrechtliche Seite: Gesellschaftsvertrag, Formwechsel und Umwandlung (§ 20 UmwStG) — damit Steuer und Recht zusammenpassen.
Unsicher, welche Rechtsform passt? Sprechen wir.
Ob Gründung, Wachstum oder Wechsel — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, ordnet Ihre Situation ein und sagt Ihnen, ob sich ein genauer Belastungsvergleich lohnt — und was er zum Festpreis kostet.
Ihr Erstgespräch zur Rechtsform.
Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Gewinn, Entnahme und Ziele — und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit dem Steuerberater.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos, unverbindlich & vertraulich
- Erste Einordnung: welche Form & wann ein Wechsel
- Bestehendes Unternehmen? Wir begleiten den Wechsel
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.
Auf welchen Vorschriften der Rechtsformvergleich steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen die Besteuerung der Rechtsformen, die Wahlrechte und den Wechsel. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.
Transparenzprinzip
Gewinne von Einzelunternehmen & Personengesellschaften werden den Unternehmern zugerechnet und mit Einkommensteuer belastet — im Entstehungsjahr.
ESt-Tarif
Progressiver Einkommensteuertarif mit 42 % ab 68.481 € und 45 % („Reichensteuer") ab 277.826 € (VZ 2025/2026), zzgl. Soli & ggf. Kirchensteuer.
Thesaurierung
Nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit 28,25 % begünstigt; Nachversteuerung 25 % bei Entnahme. Seit 2024 erweitertes Begünstigungsvolumen.
GewSt-Anrechnung
Die Gewerbesteuer wird bei Personenunternehmen bis ~Hebesatz 420 % nahezu vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet.
GewSt-Freibetrag
24.500 € Freibetrag für natürliche Personen & Personengesellschaften — Kapitalgesellschaften steht er nicht zu.
KSt-Satz
15 % (bis 2027), dann Absenkung um je 1 %-Punkt ab 2028 auf 10 % im Jahr 2032 (Investitionssofortprogramm 2025).
Optionsmodell
Personenhandels- & Partnerschaftsgesellschaften können seit 2022 zur Körperschaftsbesteuerung optieren (fiktiver Formwechsel).
Kapital & UG
GmbH 25.000 € Stammkapital; UG (haftungsbeschränkt) ab 1 € mit gesetzlicher Rücklage von 25 % bis 25.000 €.
EÜR-Grenze
Einzelkaufleute unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn sind von Buchführung & Bilanz befreit — EÜR genügt.
Personengesellschaftsrecht
Modernisierung seit 2024: die GbR ist rechtsfähig und als eingetragene GbR (eGbR) registrierbar — Grundlage für Grundbuch- & Beteiligungsfähigkeit.
Formwechsel
Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Personengesellschaft zu Buchwerten — steuerneutraler Rechtsformwechsel, wo die Voraussetzungen vorliegen.
Holding-Privileg
Beteiligungserträge zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei — das Fundament der GmbH-Holding-Struktur.
Rechtsformneutral
Die Grundsätze ordnungsmäßiger digitaler Buchführung (BMF) gelten für jede Rechtsform — von der EÜR bis zur bilanzierenden GmbH.
Was Sie zur Rechtsformwahl wissen sollten.
Von der Steuerlast bis zum Wechsel. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Was macht ein Rechtsformrechner? +
Welche Rechtsform zahlt die wenigsten Steuern? +
Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH? +
UG oder GmbH — was ist besser? +
Was ist die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG? +
Kann eine Personengesellschaft wie eine GmbH besteuert werden? +
Welche Rolle spielt die Haftung? +
Wie unterscheidet sich der Aufwand für Buchhaltung & Abschluss? +
Ab wann lohnt sich der Wechsel zur GmbH? +
Was kostet die Rechtsformberatung bei OnlineBilanz? +
Die richtige Rechtsform — mit Zahlen statt Bauchgefühl.
Belastungsvergleich mit Ihren echten Zahlen, Thesaurierung & § 1a KStG geprüft, Wechsel steuerneutral begleitet — alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch klärt, ob sich ein genauer Vergleich für Sie lohnt.

