Verträge, die halten —
korrekt abgerechnet.
Ein Vertrag mit fehlenden Pflichtangaben oder veralteten Grenzen kostet schnell Geld — Bußgeld, Nachzahlung, Ärger mit dem Zoll. Wir liefern geprüfte Muster für Arbeits- und Minijobvertrag, mit allen Angaben nach dem Nachweisgesetz, der aktuellen Minijob-Grenze (603 € ab 2026) und korrektem Mindestlohn — und übernehmen auf Wunsch gleich die komplette Lohnabrechnung samt Anmeldung.



Ein Minijobvertrag ist ein ganz normaler Arbeitsvertrag — nur für eine geringfügige Beschäftigung mit besonderen Grenzen. Für beide gelten dieselben arbeitsrechtlichen Grundregeln. Drei Dinge sollten Sie kennen.
Die Form. Ein Arbeitsvertrag gilt auch mündlich. Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen aber niederlegen (NachwG) — seit 2025 in Textform möglich.
Die Grenze. Bleibt der regelmäßige Verdienst bei höchstens 603 € im Monat (2026), ist es ein Minijob. Darüber beginnt der Midi- oder Volljob mit voller Sozialversicherungspflicht (§ 8 SGB IV).
Die Rechte. Auch Minijobber haben Mindestlohn, Urlaub, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz — der Vertrag muss das korrekt abbilden (MiLoG, BUrlG).
Ihre Vertrags-Muster — geprüft und sofort einsetzbar.
Beide Muster enthalten alle Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz und sind auf dem Rechtsstand 2026 — Mindestlohn und Minijob-Grenze. Die markierten Stellen füllen Sie individuell aus.
Arbeitsvertrag für Voll- & Teilzeit.
- Tätigkeit & Arbeitsort — Aufgabe klar beschrieben, Einsatzort benannt.
- Entgelt & Fälligkeit — Höhe, Zusammensetzung, Zuschläge, Zahltag.
- Arbeitszeit & Überstunden — Wochenstunden und Regelung zu Mehrarbeit.
- Urlaub, Probezeit & Kündigung — Urlaubstage, max. 6 Monate Probe, Fristen nach § 622 BGB.
- Befristung (optional) — sachgrundlos bis 2 Jahre nach TzBfG, vor Beginn schriftlich.
Minijobvertrag für geringfügige Beschäftigung.
- Verdienstgrenze 603 € — Monatslohn und Stundenzahl innerhalb der Grenze.
- Mindestlohn 13,90 € — Stundenlohn korrekt, maximal rund 43 Stunden im Monat.
- Rentenversicherung — Hinweis auf Pflicht und Befreiungsmöglichkeit.
- Weitere Beschäftigungen — Auskunftspflicht zu anderen Minijobs.
- Urlaub & Lohnfortzahlung — auch im Minijob voller Anspruch, anteilig.
Eine Vorlage aus dem Netz passt selten exakt: falsche Klauseln, veraltete Grenzen oder fehlende Pflichtangaben machen sie angreifbar. Wir passen das Muster an Ihren Betrieb an, prüfen jede Klausel und verbinden es nahtlos mit der Lohnabrechnung — damit Vertrag, Anmeldung und Abrechnung zusammenpassen.
Die Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz.
Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Arbeitsbedingungen niederlegen und aushändigen. Fehlen sie, drohen Bußgelder — und im Streit steht der Arbeitgeber schlechter da. Das gehört hinein:
Wer, ab wann, wo
Name und Anschrift beider Seiten, Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei Befristung das Ende, und der Arbeitsort.
Was & wie viel
Kurze Beschreibung der Tätigkeit, die vereinbarte Arbeitszeit sowie Regelungen zu Überstunden und Schichten.
Lohn & Fälligkeit
Zusammensetzung und Höhe des Entgelts inklusive Zuschlägen und Prämien sowie Fälligkeit und Auszahlungsweise.
Erholungsurlaub
Dauer des Jahresurlaubs — mindestens der gesetzliche Mindesturlaub (BUrlG), anteilig bei Teilzeit und Minijob.
Fristen & Verfahren
Kündigungsfristen (§ 622 BGB), die Form der Kündigung und der Hinweis auf die Klagefrist.
Verweise & Probezeit
Hinweis auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie die vereinbarte Probezeit (max. 6 Monate).
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV genügt für den Nachweis in den meisten Branchen die Textform — der Vertrag darf also digital, etwa als PDF, ausgehändigt werden, ohne handschriftliche Unterschrift. Ausnahme: In den Wirtschaftsbereichen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz — etwa Bau, Gastronomie und Gebäudereinigung — bleibt es bei der strengeren Form. Wir wissen, was für Ihre Branche gilt.
Vertrag unterschrieben — und dann?
Mit dem Vertrag ist es nicht getan. An jede Einstellung hängen sich Melde-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, deren Verletzung teuer wird — bis hin zu Prüfungen durch den Zoll und die Deutsche Rentenversicherung. Wir übernehmen die komplette Kette, damit Vertrag, Abrechnung und Meldungen widerspruchsfrei zusammenpassen.
- An-, Ab- und Ummeldung — bei der Minijob-Zentrale (gewerblich) beziehungsweise der Krankenkasse, im DEÜV-Meldeverfahren, fristgerecht.
- Arbeitszeit-Aufzeichnung — bei Minijobs Pflicht nach MiLoG; wir richten eine saubere, prüfungsfeste Erfassung ein.
- Lohnunterlagen & Aufbewahrung — Verträge, Abrechnungen und Nachweise revisionssicher archiviert (§ 147 AO, GoBD).
- Vertrag — rechtssicher aufgesetzt und an Ihren Betrieb angepasst.
- Anmeldung — bei Minijob-Zentrale oder Krankenkasse, fristgerecht.
- Zeiterfassung — MiLoG-konform eingerichtet und laufend geführt.
- Abrechnung — Monat für Monat, pünktlich, mit digitalen Lohnzetteln.
Die Minijob-Grenze — und was daran hängt.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Werte. Sie bestimmen, wie viel ein Minijobber verdienen und arbeiten darf, bevor die volle Sozialversicherungspflicht greift:
Verdienstgrenze pro Monat
Der regelmäßige Monatsverdienst darf 603 € nicht übersteigen — im Jahr 7.236 €. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt.
Mindestlohn je Stunde
Gilt auch für Minijobber. Daraus folgen rund 43 Stunden im Monat. Ein höherer Stundenlohn senkt die zulässige Stundenzahl.
Midijob · Übergangsbereich
Von 603,01 € bis 2.000 € liegt ein Midijob vor — mit reduzierten, ansteigenden Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung.
Ausnahme-Überschreitung
Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Monaten je Zeitjahr erlaubt — bis maximal 1.206 € im Monat.
Rentenversicherungs-Anteil
Minijobber zahlen einen kleinen Rentenversicherungs-Anteil von rund 22 € im Monat — mit der Option, sich davon befreien zu lassen.
Ausblick 2027
Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt die Grenze 2027 voraussichtlich auf 633 €. Wir passen Ihre Verträge rechtzeitig an.
| Kriterium | Minijob | Midijob | Voll-/Teilzeit |
|---|---|---|---|
| Verdienst / Monat | bis 603 € | 603,01 – 2.000 € | über 2.000 € üblich |
| SV-Beiträge Arbeitnehmer | grds. keine (außer RV-Anteil) | reduziert, ansteigend | voll |
| Mindestlohn | 13,90 € | 13,90 € | 13,90 € |
| Urlaub & Lohnfortzahlung | ja, anteilig | ja | ja |
| Anmeldung | Minijob-Zentrale | Krankenkasse | Krankenkasse |
| Vertrag nötig? | ja (Minijobvertrag) | ja | ja |
Maßgeblich ist der Verdienst, auf den ein Rechtsanspruch besteht — einschließlich sicher erwartbarer Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld —, nicht nur das tatsächlich Gezahlte. Deshalb muss der Vertrag sauber formuliert sein, damit die Grenze nicht ungewollt gerissen wird.
Alte Verträge, offene Abrechnungen? Wir bringen es in Ordnung.
Veraltete Musterverträge aus dem Netz, eine Minijobberin über der Grenze, Lohnabrechnungen im Rückstand, Steuerberater weg — das ist kein Grund für schlechtes Gewissen, sondern für einen Anruf. Wir übernehmen in jedem Zustand und betreuen die Lohnabrechnung danach laufend, Monat für Monat.
- Nahtloser Wechsel — wir holen Daten und Unterlagen beim bisherigen Dienstleister ab; Sie unterschreiben im Wesentlichen eine Vollmacht.
- Verträge auf Stand — Textform-Nachweise, aktuelle Grenzen und wirksame Klauseln, für alle Beschäftigten.
- Rückstände aufgeholt — fehlende Abrechnungen und Meldungen holen wir in der richtigen Reihenfolge nach.
- 1 · Sichtung — Verträge und Stand gesichtet, kostenlos.
- 2 · Wechsel — Vollmacht und Daten, nahtlos.
- 3 · Aufholen — Verträge und Meldungen nachgeholt.
- 4 · Laufend — Monat für Monat, zum Festpreis.
Von der Einstellung zur laufenden Abrechnung — in fünf Schritten.
So setzen wir Verträge auf und übernehmen die Lohnabrechnung — Ihr Aufwand: Eckdaten liefern. Den Rest machen wir:
Eckdaten & Beratung
Sie nennen uns Tätigkeit, Lohn, Stunden — wir klären Minijob, Midijob oder Vollzeit und die richtige Gestaltung.
Muster & Anpassung
Wir liefern das passende Muster und passen es an Ihren Betrieb an — mit allen Pflichtangaben nach NachwG.
Bei der richtigen Stelle
Anmeldung bei Minijob-Zentrale oder Krankenkasse, im DEÜV-Verfahren — fristgerecht und korrekt.
Lohn- & Gehaltsabrechnung
Abrechnung, Lohnsteuer, Beiträge und digitale Lohnzettel — Monat für Monat, pünktlich.
Fristwächter & Updates
Wir überwachen Grenzen und Fristen und passen Verträge bei Gesetzesänderungen — etwa 2027 — automatisch an.
Alles aus einer Hand: Weil Vertrag, Anmeldung, Zeiterfassung und Abrechnung bei uns zusammenlaufen, passt alles zusammen — und Sie müssen sich um keine Frist mehr selbst kümmern.
Wer verantwortet — und die vier teuersten Vertrags-Fehler.
Software beschleunigt die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen. Links, wer bei uns hinter Vertrag und Abrechnung steht; rechts, was in der Praxis am häufigsten schiefgeht.
- Fester Ansprechpartner — Ihr Berater kennt Ihren Betrieb und Ihre Beschäftigten. Kein Ticketsystem, kein Callcenter.
- Steuerberater verantworten — Verträge und Abrechnung laufen unter berufsrechtlicher Verantwortung, mit Berufshaftpflicht dahinter.
- Rechtsanwältin im Team — für arbeitsrechtliche Sonderfragen, Befristung, Kündigung und Streitfälle.
- Fehlende Pflichtangaben — unvollständiger Nachweis nach NachwG: Bußgeld und schlechtere Position im Streit.
- Grenze gerissen — ein Minijob über 603 € rutscht ungewollt in die volle SV-Pflicht, mit Nachzahlung.
- Befristung unwirksam — nicht vor Beginn schriftlich vereinbart: der Vertrag gilt als unbefristet.
- Zeiterfassung fehlt — bei Minijobs Pflicht; ohne sie drohen bei einer Zollprüfung Probleme.
Drei Werte, die jeden Vertrag betreffen.
Grenze, Mindestlohn, Probezeit — alle drei behalten wir für Sie im Griff, vom Vertrag bis zur Abrechnung.
Minijob-Grenze pro Monat
2026 — beziehungsweise 7.236 € im Jahr. Dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt; 2027 voraussichtlich 633 €.
Grenze603 €Gesetzlicher Mindestlohn
Je Stunde, gilt auch für Minijobber. Steigt 2027 auf 14,60 €. Wer weniger zahlt, riskiert Bußgeld und Nachzahlung.
Stundenlohn13,90 €Maximale Probezeit
Mit verkürzter Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Sachgrundlose Befristung: bis zwei Jahre nach TzBfG.
Probezeit6 MonateVerträge im Paket
Muster, Anpassung und Nachweise als Teil Ihrer Lohnbetreuung — keine Extrakosten pro Klausel.
Berufsträger & Anwältin im Team
Steuerberater und Rechtsanwältin — von der Abrechnung bis zur arbeitsrechtlichen Frage alles unter einem Dach.
Digital & ortsunabhängig
Alles im Mandantenportal — Verträge, Lohnzettel und Meldungen, bundesweit, ohne Kanzleibesuch.
Was Sie zu Arbeits- & Minijobverträgen wissen sollten.
Von der Form bis zur Grenze. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein?
Welche Angaben muss der Vertrag enthalten?
Wo liegt die Minijob-Grenze 2026?
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Welche Rechte haben Minijobber?
Wer meldet den Minijob an?
Darf die Grenze überschritten werden?
Wie lange darf befristet werden?
Wie lang darf die Probezeit sein?
Prüfen und korrigieren Sie auch bestehende Verträge?
Was kostet das?
Ihre Verträge, persönlich verantwortet.
Kein anonymes Portal: Hinter jedem Vertrag und jeder Abrechnung stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwältin unter einem Dach.
Verantwortet Lohn und Gehalt: die laufende Entgeltabrechnung, Anmeldungen bei Minijob-Zentrale und Krankenkassen sowie die korrekte Einstufung von Minijob, Midijob und Vollzeit.
jakob.roess@onlinebilanz.deVerantwortet die korrekte Verbuchung der Personalkosten und die Verzahnung von Lohn, Buchhaltung und Jahresabschluss — damit Ihre Lohnkosten sauber in der Bilanz landen.
fabian.klement@onlinebilanz.deÜbernimmt die arbeitsrechtliche Seite: Vertragsgestaltung, Befristung und Probezeit, Kündigung und Aufhebung sowie die Vertretung bei Streitfällen und Prüfungen.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Vorschriften Verträge & Minijob stehen.
Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Form, Inhalt, Grenzen und Pflichten rund um Arbeits- und Minijobverträge. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und aktuell.
Arbeitsvertrag
Definition des Arbeitsvertrags und der weisungsgebundenen, fremdbestimmten Arbeit.
Nachweispflicht
Pflicht, die wesentlichen Arbeitsbedingungen niederzulegen — seit 2025 in Textform, mit Ausnahmen nach § 2a SchwarzArbG.
Geringfügigkeit
Definition des Minijobs und der Geringfügigkeitsgrenze — 2026: 603 € im Monat, 7.236 € im Jahr.
Mindestlohn
Gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € (2026) inklusive der Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit bei Minijobs.
Teilzeit & Befristung
Sachgrundlose Befristung bis zwei Jahre; Schriftform der Befristungsabrede vor Beginn.
Kündigungsfristen
Gesetzliche Fristen nach Betriebszugehörigkeit; verkürzte Frist in der Probezeit.
Mindesturlaub
Gesetzlicher Erholungsurlaub — auch für Minijobber, anteilig nach Arbeitstagen.
Aufbewahrung
Revisionssichere Aufbewahrung von Verträgen, Abrechnungen und Lohnunterlagen.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Werte wie Mindestlohn und Minijob-Grenze werden regelmäßig angepasst. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich.


