Jahresabschluss · Stichtag 31.12.

Die Bilanz zum 31.12. Erstellt, geprüft, offengelegt.

Vom Beleg bis zum Unternehmensregister: Wir übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen — inklusive Offenlegung nach § 325 HGB und, wo nötig, der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer. Digital über das Portal, verantwortet von WP & Steuerberatern, zum Festpreis ohne Überraschungen.

Jeder Abschluss von einem Berufsträger endkontrolliert Offenlegung im Unternehmensregister inklusive machbar
31.12.ein Stichtag, alles aus einer Hand
2 Min.bis zum Festpreis im Portal
WP · StBverantworten jeden Abschluss
WP & StB verantworten jeden Abschluss
Festpreis — in 2 Minuten im Portal
Kurz erklärt

Was ist die Bilanz zum 31.12.?

Zum Ende des Geschäftsjahres — bei den meisten Unternehmen der 31. Dezember — verlangt das HGB eine Stichtagsaufnahme: Was besitzt das Unternehmen, was schuldet es, was hat es verdient? Daraus entsteht der Jahresabschluss. Drei Dinge muss man verstehen:

01 · Stichtag Die Momentaufnahme Die Bilanz stellt Vermögen (Aktiva) und Kapital/Schulden (Passiva) exakt zum 31.12. gegenüber (§ 242 HGB). Grundlage ist die Inventur — die körperliche und buchmäßige Bestandsaufnahme (§ 240 HGB). §§ 240, 242 HGB
02 · Bestandteile Mehr als eine Tabelle Zum Jahresabschluss gehören Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung; Kapitalgesellschaften ergänzen den Anhang, mittelgroße und große zusätzlich den Lagebericht (§ 264 HGB). § 264 HGB · §§ 266, 275 HGB
03 · Zweck Drei Adressaten Der Abschluss informiert Gesellschafter und Banken, ist über die E-Bilanz Basis der Besteuerung (§ 5b EStG) — und wird im Unternehmensregister offengelegt, wo ihn jeder einsehen kann. § 5b EStG · § 325 HGB
Aufstellung
3–6 Monate nach Stichtag
Offenlegung
bis 31.12. des Folgejahres
Bei Verspätung
Ordnungsgeld ab 2.500 €
Ihr Festpreis
in 2 Min. im Portal
So entsteht Ihre Bilanz

Drei Bausteine — vom Beleg zum Abschluss.

Klicken Sie sich durch die drei Arbeitsschritte: Sie sehen jeweils, was konkret passiert und worauf Finanzamt und Register achten.

1
Baustein 1 · Basis

Buchhaltung & Inventur

Ohne vollständige Buchhaltung keine Bilanz: Wir führen sie laufend — oder arbeiten offene Monate und Jahre nach, direkt aus Kontoauszügen und Belegen. Zum 31.12. kommt die Inventur der Bestände dazu (§ 240 HGB).

2
Baustein 2 · Handwerk

Bewertung & Abschlussbuchungen

Hier entsteht das Ergebnis: Abschreibungen, Rückstellungen, Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzung — nach den Bewertungsregeln des HGB (§ 253). Jede Position wird dokumentiert und vom Berufsträger freigegeben.

3
Baustein 3 · Abgabe

Erklärungen, E-Bilanz & Offenlegung

Der fertige Abschluss geht drei Wege: als E-Bilanz ans Finanzamt (§ 5b EStG), mit den Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) — und zur Offenlegung ins Unternehmensregister (§ 325 HGB). Alle drei übernehmen wir.

Checkliste zum 31.12.
Basisarbeiten · vor dem Abschluss
§ 240 HGB
BuchhaltungStatus
Alle Monate gebucht
Bank abgestimmt · Saldo = Auszug
Offene-Posten-Listen bereinigt
Kasse, Anlagenverzeichnis aktuell
Buchhaltung abschlussreif
Inventur31.12.
Warenbestand gezählt
Halbfertige Leistungen erfasst
Forderungen / Anzahlungen geprüft
Belege digital im Portal
Bestände bewertbar
Rückstände sind kein Hindernis: Fehlende Monate oder ganze Jahre buchen wir aus Kontoauszügen nach — erst dann ist die Bilanz belastbar.
Abschlussbuchungen · Muster
gerundete Musterwerte · in €
§ 253 HGB
Positionin €
Abschreibungen (AfA)− 24.300
Rückstellungen (Urlaub, Abschluss)− 11.800
Wertberichtigung Forderungen− 3.200
Rechnungsabgrenzung aktiv/passiv± 4.150
Ergebniswirkung− 35.150
Prüfungenautom. + WP/StB
Niederstwertprinzip beachtet
Vollständigkeit Rückstellungen
Abgrenzung periodengerecht
Plausibilität zum Vorjahr
Freigabe Berufsträger
Hier steckt der Unterschied zwischen „irgendeiner“ und einer richtigen Bilanz: Bewertungsspielräume nutzen wir bewusst — steuerlich sinnvoll und bankenfest.
Abgabe-Fahrplan
drei Empfänger · ein Abschluss
§ 325 HGB
EmpfängerWeg
Finanzamt · E-Bilanz§ 5b EStG
Finanzamt · KSt, GewSt, UStELSTER
Unternehmensregister · Offenlegung§ 325
Gesellschafter · Feststellung§ 42a GmbHG
Alle Abgaben aus einer Hand
Fristen (31.12.)bis
Aufstellung (klein)30.06.
Aufstellung (mittel/groß)31.03.
Offenlegung31.12.
Steuererklärungen mit Beraterverlängert
Fristen überwacht
Die Offenlegungsfrist ist die gefährlichste: 12 Monate nach dem Stichtag prüft das Bundesamt für Justiz automatisch — wir übermitteln rechtzeitig ans Unternehmensregister.

Was kostet Ihre Bilanz? Der Rechner wohnt im Portal.

Rechtsform, Umsatz, Belegumfang — in rund zwei Minuten steht Ihr verbindlicher Festpreis. Ohne Anmeldung, ohne Rückruf-Schleife, ohne Stundensätze.

Festpreis-Garantie — keine Nachberechnung Einrichtung & Datenübernahme 0 € Auch für Rückstands-Jahre
Festpreis jetzt berechnen ≈ 2 Minuten · unverbindlich · ohne Anmeldung
Alles aus einer Hand

Wir übernehmen — vom Beleg bis zum Register.

Buchhaltung, Abschluss, Steuern, Offenlegung und Prüfung sind bei uns ein Mandat statt vier Dienstleister. Acht Bausteine, ein Portal, ein Festpreis:

01

Laufende Buchhaltung

Monatliche Finanzbuchhaltung mit Beleg-Upload im Portal, USt-Voranmeldungen und BWA — die Basis, aus der die Bilanz ohne Reibung entsteht.

02

Aufarbeitung von Rückständen

Fehlende Monate oder ganze Jahre buchen wir aus Kontoauszügen und Belegen nach — auch wenn der Vorberater nicht mehr erreichbar ist.

03

Jahresabschluss nach HGB

Bilanz, GuV und Anhang zum 31.12. — mit sauberer Bewertung, dokumentierten Abschlussbuchungen und Freigabe durch den Berufsträger.

04

E-Bilanz & Steuererklärungen

Elektronische Übermittlung der E-Bilanz (§ 5b EStG) sowie KSt-, GewSt- und USt-Erklärungen — fristgerecht per ELSTER ans Finanzamt.

05

Offenlegung im Unternehmensregister

Erstellung der Offenlegungsfassung nach Größenklasse und elektronische Übermittlung (§ 325 HGB) — bzw. Hinterlegung für Kleinstgesellschaften.

06

Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer

Gesetzliche Abschlussprüfung (§ 316 HGB), freiwillige Prüfungen und prüferische Durchsichten — der WP sitzt bei uns im Haus.

07

Ordnungsgeld & BfJ-Post

Androhung vom Bundesamt für Justiz erhalten? Wir legen nach, antworten fristgerecht und begleiten das Ordnungsgeldverfahren (§ 335 HGB).

08

Lohn & laufende Betreuung

Auf Wunsch dazu: Lohnbuchhaltung, Fristenüberwachung und ein fester Ansprechpartner — alles im selben Portal, alles zum Festpreis.

Die letzte Pflicht · § 325 HGB

Offenlegung im Unternehmensregister — wir übermitteln für Sie.

Seit dem Geschäftsjahr 2022 wird der Jahresabschluss elektronisch an das Unternehmensregister übermittelt — nicht mehr an den Bundesanzeiger. Die Frist: 12 Monate nach dem Stichtag, für die Bilanz zum 31.12. also bis zum 31.12. des Folgejahres. Wer sie verpasst, bekommt automatisch Post vom Bundesamt für Justiz: Androhung, sechs Wochen Nachfrist, dann Ordnungsgeld ab 2.500 € — wiederholt, bis offengelegt ist (§ 335 HGB).

  • Richtige Fassung nach Größenklasse — nicht mehr offenlegen als nötig: Kleinst hinterlegt nur, klein lässt die GuV weg.
  • Elektronische Übermittlung inklusive — im richtigen Datenformat, mit Nachweis für Ihre Akten.
  • BfJ-Verfahren abräumen — bei Androhung oder festgesetztem Ordnungsgeld legen wir nach und antworten fristgerecht.
Wer legt was offen?
PflichtErleichterung
Kleinst (§ 267a)Bilanznur Hinterlegung
Klein (§ 267)Bilanz + Anhangohne GuV
Mittel / Groß+ GuV, Lageberichtmit Testat
Frist12 Monate31.12. Folgejahr
Größenklassen nach § 267/267a HGB: zwei von drei Merkmalen (Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiter) an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen.
Der Kalender des § 325 HGB

Die Bilanz zum 31.12. hat drei Uhren.

Aufstellen, erklären, offenlegen — jede Pflicht hat ihre eigene Frist. Wir überwachen alle drei, damit keine davon Geld kostet.

3–6 Monate
Aufstellungsfrist nach dem Stichtag: 3 Monate für mittelgroße und große, bis zu 6 Monate für kleine Kapitalgesellschaften (§ 264 HGB).
12 Monate
Offenlegungsfrist — die Bilanz zum 31.12. muss bis zum 31.12. des Folgejahres im Unternehmensregister sein (§ 325 HGB).
2.500 €
Mindest-Ordnungsgeld bei versäumter Offenlegung — automatisch vom Bundesamt für Justiz, wiederholbar bis 25.000 € (§ 335 HGB).
§ 264 HGB — Aufstellung · § 325 HGB — Offenlegung Unternehmensregister · § 335 HGB — Ordnungsgeld Steuererklärungen: verlängerte Fristen in beratenen Fällen (§ 149 AO)
Der Zeitplan

Vom 31.12. bis zur Offenlegung — ein Jahr, sauber getaktet.

So sieht der Fahrplan für einen Abschluss mit Stichtag 31.12. aus — Sie liefern Belege, wir halten die Termine:

31.12. · Stichtag

Inventur & Jahreswechsel

Bestände zählen, Kassenstand festhalten, letzte Belege sammeln — mit unserer Checkliste in einem Nachmittag erledigt.

Sie · mit Checkliste § 240 HGB
Januar – Februar

Buchhaltung komplett

Alle Monate gebucht, Bank abgestimmt, offene Posten geklärt — Rückstände holen wir jetzt nach, bevor der Abschluss beginnt.

Wir · Portal GoBD · § 238 HGB
Februar – Juni

Abschluss aufstellen

Bewertung, Rückstellungen, Abgrenzung, Anhang — aufgestellt binnen der Frist (3 Monate mittel/groß, 6 Monate klein) und vom Berufsträger freigegeben.

Wir · WP/StB § 264 HGB
danach

E-Bilanz & Erklärungen

E-Bilanz ans Finanzamt, KSt-, GewSt- und USt-Erklärung — in beratenen Fällen mit verlängerter Abgabefrist, ohne dass Sie daran denken müssen.

Wir · ELSTER § 5b EStG · § 149 AO
bis 31.12. Folgejahr

Offenlegung

Offenlegungsfassung nach Größenklasse erstellen und ans Unternehmensregister übermitteln — mit Nachweis, deutlich vor der Frist.

Wir · fristgerecht § 325 HGB

Feststellung nicht vergessen: Die Gesellschafter stellen den Jahresabschluss der GmbH förmlich fest (§ 42a GmbHG) — den Beschluss-Text liefern wir gleich mit. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr verschieben sich alle Fristen entsprechend.

Mehrere Jahre offen? Wir räumen chronologisch auf.

Rückstände wachsen nicht weg — aber sie lassen sich planvoll abtragen, Jahr für Jahr:

01SieKontoauszüge & Belege hochladen — auch unsortiert. Wir sichten kostenlos, was wirklich fehlt.
02WirÄltestes Jahr zuerst: Buchhaltung, Bilanz, E-Bilanz, Erklärungen, Offenlegung — dann das nächste Jahr.
03WirBfJ & Finanzamt beruhigen: Androhungen beantworten, Schätzungsbescheide abräumen, Fristen sichern.

Jeder Jahrgang hat seine eigene Seite mit Details — siehe Jahrgänge oben.

Prüfung nötig? Der Wirtschaftsprüfer sitzt im Haus.

Ob Pflicht oder auf Wunsch der Bank — Prüfungsleistungen ohne zweiten Dienstleister:

Gesetzliche Abschlussprüfung (§ 316 HGB) für mittelgroße und große Gesellschaften — mit Bestätigungsvermerk.
Freiwillige Prüfungen & Durchsichten — wenn Bank, Gesellschafter oder Käufer belastbare Zahlen verlangen.
Prüfungspflicht-Check inklusive: zwei von drei Merkmalen — 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz, 50 Mitarbeiter.

Zulassung nach WPO, Berufshaftpflicht und Kammeraufsicht — Prüfung und Erstellung bleiben dabei sauber getrennt.

Unsere Festpreis-Garantie — der Preis steht, bevor Sie beauftragen.

Selbst berechnet, verbindlich fixiertIhr Preis kommt aus dem Portal-Rechner — nach Rechtsform, Umsatz und Belegumfang. Was dort steht, gilt.
Kein Aufwand wird nachberechnetRückfragen, Bewertungsdiskussionen, die zweite Runde mit dem Finanzamt — alles im Preis. Offenlegung inklusive buchbar.
Einrichtung & Übernahme 0 €Daten vom Vorberater, Anlagenverzeichnis, Eröffnungsbilanzwerte — der Wechsel zu uns kostet nichts extra.
Für wen ist das?

Drei Situationen, in denen wir übernehmen.

Ob alles läuft, etwas liegen geblieben ist oder der Berater fehlt — der Einstieg ist derselbe: Preis im Portal, Unterlagen hochladen, fertig.

01

Der erste eigene Abschluss

Gegründet, gebucht, und jetzt kommt der 31.12.: Wir übernehmen den kompletten ersten Jahresabschluss — inklusive Eröffnungsbilanzwerten, E-Bilanz und Offenlegung. Sie lernen nebenbei, worauf es ankommt.

Gründer & junge GmbHs
02

Der Berater ist weg oder zu teuer

Kanzlei aufgelöst, keine Kapazität, Honorar verdoppelt? Wir übernehmen laufende Buchhaltung und Abschluss nahtlos — Datenübernahme kostenlos, Festpreis statt Gebührenrahmen.

Wechsler
03

Es ist etwas liegen geblieben

Ein Jahr ohne Abschluss, Post vom Bundesamt für Justiz, Schätzungsbescheide: Wir arbeiten auf, legen nach und beenden die Verfahren — diskret und in klarer Reihenfolge.

Rückstände · § 335 HGB
Ihr Team

Ihre Bilanz, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Portal ohne Gesichter: Jeden Abschluss verantworten die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
UnternehmerGründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche und rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WPStBDipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Gibt jeden Jahresabschluss frei, verantwortet Bewertungsfragen und führt die Prüfungen — von der Pflichtprüfung bis zur prüferischen Durchsicht.

Jakob Röß
StBDipl.-Kfm.Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut Buchhaltung und Abschlüsse aus einer Hand — und ist der Mann für die Aufarbeitung: mehrere offene Jahre, rekonstruiert aus Kontoauszügen.

Dr. Jeannine Dinnebier
RADr. iur.Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Übernimmt die Rechtsfragen rund um den Abschluss: Ordnungsgeldverfahren des BfJ, Einsprüche gegen Schätzungsbescheide, Feststellungs- und Gesellschafterfragen.

Kostenloses Erstgespräch

Lieber erst sprechen? Gerne — unverbindlich.

Den Festpreis berechnen Sie jederzeit selbst im Portal. Wenn Sie vorher Fragen klären möchten — Rückstände, Prüfungspflicht, Wechsel — nimmt sich Raphael Diener 30 Minuten Zeit.

Raphael Diener
Raphael Diener
Buchhalter · Ihr Ansprechpartner

Ihr Erstgespräch zur Bilanz zum 31.12.

Persönlich, ohne Callcenter. Raphael Diener klärt mit Ihnen Jahrgänge, Unterlagen und den Ablauf — und zeigt Ihnen den Portal-Rechner, wenn Sie mögen.

  • 30 Minuten · Telefon oder Video
  • Kostenlos & unverbindlich — keine Verpflichtung
  • Klarheit über offene Jahrgänge & Fristen
  • Ihr Festpreis aus dem Portal — schwarz auf weiß
Lieber direkt anrufen?0711 – 968 881 55
DSGVO-konform. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Terminvereinbarung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Termin wählen

Verfügbare Tage

Verfügbare Zeiten · Tag wählen

Termin angefragt!

Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Paragraphen Ihre Bilanz steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Vorschriften bestimmen Aufstellung, Bewertung und Offenlegung. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar für Sie, Ihr Finanzamt und das Register.

Fabian Klement
✓ Fachlich geprüft von Fabian Klement Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
§ 242 HGB

Pflicht zur Bilanz

Kaufleute stellen zu Beginn und zum Schluss jedes Geschäftsjahres eine Bilanz auf — der Kern des Jahresabschlusses.

§ 240 HGB

Inventur

Bestandsaufnahme von Vermögen und Schulden zum Stichtag — Grundlage jeder belastbaren Bilanz.

§ 264 HGB

Aufstellung & Fristen

Kapitalgesellschaften ergänzen Anhang (und Lagebericht) — Aufstellung binnen 3 Monaten, kleine binnen 6.

§ 253 HGB

Bewertung

Anschaffungskosten, planmäßige Abschreibung, Niederstwertprinzip — hier entscheidet sich das Jahresergebnis.

§ 5b EStG

E-Bilanz

Bilanz und GuV werden elektronisch ans Finanzamt übermittelt — im amtlichen Datensatz, nicht als PDF.

§ 325 HGB

Offenlegung

Übermittlung an das Unternehmensregister binnen 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag.

§§ 326, 267a HGB

Erleichterungen

Kleine legen ohne GuV offen; Kleinstkapitalgesellschaften hinterlegen die Bilanz lediglich.

§ 335 HGB · § 316 HGB

Ordnungsgeld & Prüfung

Versäumte Offenlegung kostet ab 2.500 €; mittelgroße und große Gesellschaften sind prüfungspflichtig.

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich. Rechtsstand · Juli 2026
Häufige Fragen

Was Sie zur Bilanz zum 31.12. wissen sollten.

Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — oder Sie rechnen direkt im Portal.

Was ist die Bilanz zum 31.12. — und was gehört alles dazu? +
Die Stichtagsaufnahme von Vermögen und Schulden zum Ende des Geschäftsjahres (§ 242 HGB). Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung und — bei Kapitalgesellschaften — dem Anhang bildet sie den Jahresabschluss. Er ist Grundlage für die Besteuerung (E-Bilanz), für Bankgespräche und für die Offenlegung im Unternehmensregister.
Wer muss bilanzieren — und wer darf die EÜR machen? +
GmbH, UG, AG und GmbH & Co. KG bilanzieren immer. Einzelkaufleute sind befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen höchstens 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn erzielen (§ 241a HGB) — dann genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Freiberufler bilanzieren grundsätzlich nicht verpflichtend. Welche Variante für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.
Welche Fristen muss ich mir merken? +
Drei: Aufstellung binnen 3 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften: bis 6 Monate, § 264 HGB), Steuererklärungen mit verlängerten Fristen in beratenen Fällen (§ 149 AO) und Offenlegung binnen 12 Monaten nach dem Stichtag (§ 325 HGB) — für die Bilanz zum 31.12. also bis zum 31.12. des Folgejahres. Alle drei überwachen wir für Sie.
Was passiert, wenn ich die Offenlegung verpasse? +
Das Bundesamt für Justiz prüft automatisch und leitet das Ordnungsgeldverfahren ein (§ 335 HGB): Androhung mit 6 Wochen Nachfrist, dann Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € bis 25.000 € — wiederholt festsetzbar, bis offengelegt ist. Wer in der Nachfrist offenlegt, zahlt deutlich weniger. Wir legen nach, antworten dem BfJ und beenden das Verfahren.
Unternehmensregister oder Bundesanzeiger — wo wird offengelegt? +
Für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2021 geht der Abschluss elektronisch an das Unternehmensregister — der Bundesanzeiger ist Geschichte. Die Übermittlung braucht das richtige Datenformat und eine Identifikation des Übermittlers; beides übernehmen wir, inklusive Einreichungsnachweis für Ihre Akten.
Muss wirklich jeder meine Zahlen sehen können? +
Nur so viel, wie Ihre Größenklasse verlangt: Kleinstkapitalgesellschaften hinterlegen die Bilanz lediglich (§ 326 Abs. 2 HGB — Einsicht nur auf kostenpflichtigen Antrag), kleine legen Bilanz und verkürzten Anhang offen — ohne GuV. Erst mittelgroße und große zeigen GuV, Lagebericht und Testat. Wir erstellen immer die kleinstmögliche zulässige Fassung.
Wann brauche ich einen Wirtschaftsprüfer? +
Wenn Ihre Gesellschaft mittelgroß oder groß ist (§ 316 HGB): zwei von drei Merkmalen über 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz, 50 Mitarbeiter an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen. Dazu kommen freiwillige Prüfungen für Banken oder Gesellschafter. Unser Wirtschaftsprüfer deckt beides ab — Erstellung und Prüfung bleiben dabei sauber getrennt.
Was kostet die Bilanz zum 31.12.? +
Das rechnen Sie am schnellsten selbst aus: Der Festpreis-Rechner im Portal fragt Rechtsform, Umsatz und Belegumfang ab und zeigt in rund 2 Minuten Ihren verbindlichen Festpreis — ohne Anmeldung. Es gilt: keine Stundensätze, keine Nachberechnung, Einrichtung und Datenübernahme 0 €.
Meine Buchhaltung ist nicht aktuell — geht der Abschluss trotzdem? +
Ja — das ist unser Alltag. Wir buchen offene Monate und ganze Jahre nach, direkt aus Kontoauszügen und Belegen, und erstellen dann je Jahrgang Abschluss, E-Bilanz, Erklärungen und Offenlegung. Jedes Jahr hat bei uns eine eigene Seite mit seinen Besonderheiten — von 2020 bis heute.
Mein Geschäftsjahr endet nicht am 31.12. — betrifft mich das trotzdem? +
Ja, nur mit verschobenen Terminen: Beim abweichenden Wirtschaftsjahr gelten dieselben Regeln ab Ihrem Stichtag — Aufstellung binnen 3–6 Monaten, Offenlegung binnen 12 Monaten. Der 31.12. ist schlicht der häufigste Stichtag; wir betreuen beide Varianten im selben Portal.
Wie schnell ist mein Abschluss fertig? +
Bei vollständigen Unterlagen in der Regel binnen 14 Werktagen — auf Wunsch per Express schneller. Rückstands-Jahre takten wir chronologisch: ältestes Jahr zuerst, damit Eröffnungsbilanzwerte und Verlustvorträge sauber weiterlaufen. Den Status sehen Sie jederzeit im Portal.
Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab? +
Vollständig digital, bundesweit: Preis im Portal berechnen, beauftragen, Belege und Kontoauszüge hochladen. Wir buchen, stellen auf, stimmen Rückfragen im Portal ab — und geben erst ab, wenn ein Berufsträger freigegeben hat. Sie erhalten Abschluss, Nachweise und die Feststellungsvorlage für die Gesellschafter (§ 42a GmbHG) fertig aufbereitet.
Bilanz zum 31.12. · zum Festpreis

Geben Sie den Abschluss ab — und den Stichtag dazu.

Berechnen Sie in 2 Minuten Ihren Festpreis im Portal — für das aktuelle Jahr oder offene Jahrgänge. Buchhaltung, Bilanz, E-Bilanz, Steuererklärungen und Offenlegung: ein Mandat, ein Preis, ein Portal.

2 Min. bis zum Festpreis
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5,00 ★ aus 72 Bewertungen
Heute beauftragt — Abschluss bei vollständigen Unterlagen in 14 Werktagen.
Offenlegung im Unternehmensregister inklusive buchbar Jeder Abschluss von einem Berufsträger endkontrolliert Rückstände? Jahrgänge 2020–2025 arbeiten wir auf
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