Lohn abgeben.
14,95 € je Mitarbeiter.
Ihre komplette Lohnbuchhaltung zum Festpreis: Abrechnung, Lohnsteuer-Anmeldung, SV-Meldungen, Bescheinigungen — pünktlich zu jedem Termin, digital zugestellt, verantwortet von Wirtschaftsprüfer & Steuerberatern. Ohne Grundgebühr, ohne Überraschungen.



Ein Preis, eine Zahl.
Kein Gebührenrahmen, keine Grundgebühr, keine Positionen-Liste: Sie zahlen 14,95 € je Mitarbeiter und Abrechnungsmonat — Meldungen, Bescheinigungen und Ein-/Austritte inklusive.
14,95 € je Mitarbeiter
Netto je Mitarbeiter und Abrechnungsmonat. Abgerechnet werden nur tatsächlich abgerechnete Mitarbeiter — ruhende Arbeitsverhältnisse kosten nichts.
Unser Festpreis14,95 €16,50 € Mittelgebühr
Die Steuerberatervergütungsverordnung erlaubt 5 bis 28 € je Arbeitnehmer und Monat (§ 34 StBVV). Die rechnerische Mittelgebühr liegt bei 16,50 € — plus Grund- und Nebengebühren.
Rechtsbasis§ 34 StBVV0 € Grundgebühr
Keine Monatspauschale, keine Einrichtungsgebühr, keine Portokosten. Einzige Ausnahme: Baulohn (SOKA-Bau) mit einem Zuschlag von 5,00 € je Mitarbeiter.
EinrichtungkostenlosDie klassische Kanzlei rechnet je Position ab — je Abrechnung, je Anmeldung, je Bescheinigung, plus Grundgebühr. Die Jahresrechnung kennt niemand vorher. Bei uns steht der Preis fest: 14,95 € je Mitarbeiter, alle Meldungen, Bescheinigungen und Jahresarbeiten inklusive. Alle Preise netto zzgl. Umsatzsteuer; steuerliche Leistungen werden ausschließlich durch zugelassene Berufsträger erbracht.
Lohnbuchhaltung ist mehr als der Brutto-Netto-Zettel: Sie umfasst Abrechnung, Meldewesen und Dokumentation — mit festen gesetzlichen Terminen in jedem einzelnen Monat.
Drei Pflichten bestimmen den Takt: Abrechnen (Brutto-Netto je Mitarbeiter, Zustellung in Textform nach § 108 GewO), Melden & abführen (Lohnsteuer ans Finanzamt, Beiträge und Meldungen an die Sozialversicherung — elektronisch und fristgebunden, § 41a EStG · § 28a SGB IV) und Dokumentieren (Lohnkonto je Mitarbeiter, prüfungsfeste Entgeltunterlagen für Finanzamt und Rentenversicherung, § 41 EStG · § 28f SGB IV).
Vier Termine. Wir halten alle.
Die Lohnbuchhaltung lebt von festen gesetzlichen Terminen — wer einen verpasst, riskiert Säumniszuschläge und Schätzungen. So sieht ein Abrechnungsmonat bei uns aus.
Sie melden Änderungen
Neue Mitarbeiter, Austritte, Stunden, Krankheit, Boni — in Minuten im Portal gemeldet. Keine Änderungen? Dann müssen Sie gar nichts tun.
Wir rechnen ab & stellen zu
Brutto-Netto-Berechnung, Plausibilitätsprüfung, Freigabe durch den Berufsträger — die Abrechnungen gehen digital an Ihre Mitarbeiter, das Lohnjournal an Sie.
Beitragsnachweise & SV-Meldungen
Beitragsnachweise an alle Krankenkassen, DEÜV-Meldungen, Fälligkeit der SV-Beiträge zum drittletzten Bankarbeitstag — Sie erhalten die Zahlungsübersicht rechtzeitig.
Lohnsteuer-Anmeldung
Elektronische Übermittlung an Ihr Finanzamt per ELSTER — pünktlich zum 10., mit Zahlungsbetrag und Verwendungszweck für Sie aufbereitet.
Abgabetermine je nach Unternehmensgröße: Die Lohnsteuer-Anmeldung ist monatlich, vierteljährlich oder jährlich abzugeben (§ 41a Abs. 2 EStG) — wir stellen den richtigen Turnus für Sie ein. Fällt ein Termin auf Wochenende oder Feiertag, gilt der nächste Werktag.
Alles drin, was Lohn jeden Monat braucht.
Acht Bausteine, ein Preis: 14,95 € je Mitarbeiter und Monat — von der Abrechnung bis zur Lohnsteuerbescheinigung.
Lohn- & Gehaltsabrechnung
Monatliche Brutto-Netto-Abrechnung für Festgehälter, Stundenlöhne, Zuschläge, Einmalzahlungen und Sachbezüge — in Textform nach § 108 GewO.
Lohnsteuer-Anmeldung
Elektronische Übermittlung per ELSTER an Ihr Finanzamt, fristgerecht zum 10. des Folgemonats (§ 41a EStG) — inklusive Zahlungsübersicht.
SV-Meldungen (DEÜV)
Alle Meldungen an Krankenkassen und Minijob-Zentrale, Beitragsnachweise und Jahresmeldungen — elektronisch nach § 28a SGB IV.
An- & Abmeldungen
Ein- und Austritte inklusive Sofortmeldungen in meldepflichtigen Branchen (§ 28a Abs. 4 SGB IV) — ohne Aufpreis, so oft es nötig ist.
Bescheinigungswesen
Arbeitsbescheinigungen, Verdienstbescheinigungen, EEL-Meldungen bei Krankheit und Mutterschaft, Pfändungsberechnungen — wir antworten den Stellen direkt.
Lohnjournal & Auswertungen
Lohnjournal, Buchungsbeleg für die Finanzbuchhaltung, Arbeitgeberbelastung je Mitarbeiter — monatlich automatisch im Portal.
Digitale Gehaltsabrechnung
Jeder Mitarbeiter erhält einen geschützten Zugang und ruft Abrechnungen selbst ab — DSGVO-konform, ohne Kuvertieren und Verteilen.
Jahresarbeiten
Lohnsteuerbescheinigungen (§ 41b EStG), Jahresmeldungen zur Sozialversicherung und die Meldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung).
Und was kostet extra? Ein-/Austritte & Sofortmeldungen, Korrekturen & Rückrechnungen, Bescheinigungen & EEL-Meldungen, die Begleitung der SV-Betriebsprüfung sowie Einrichtung & Datenübernahme sind inklusive. Einzige Ausnahme: Baulohn (SOKA-Bau) — + 5,00 € je Mitarbeiter und Monat, wegen der zusätzlichen Meldungen an die Urlaubskasse.
Jede Beschäftigungsart — sauber abgerechnet.
Festgehalt, Stundenlohn oder Minijob: Jede Beschäftigungsart hat eigene Regeln, Grenzen und Meldewege. Wir rechnen alle zum selben Festpreis ab.
Gehaltsabrechnung
Der Standardfall: festes Monatsgehalt, Steuerklasse, SV-Beiträge, betriebliche Altersvorsorge, Sachbezüge — jede Position wird geprüft und dokumentiert, Monat für Monat. Wir berechnen beide Seiten: die Abrechnung für den Mitarbeiter und Ihre echte Arbeitgeberbelastung inklusive Umlagen U1/U2/U3.
Lohnabrechnung variabel
Stundenzettel, Überstunden, steuerfreie SFN-Zuschläge (§ 3b EStG), Mindestlohn-Dokumentation nach § 17 MiLoG. Variable Löhne sind fehleranfällig — falsch berechnete Zuschläge und fehlende Arbeitszeitdoku sind Klassiker der SV-Betriebsprüfung. Unsere Prüfroutinen fangen beides ab.
Geringfügige Beschäftigung
Geringfügigkeitsgrenze, Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale, Midijob-Berechnung im Übergangsbereich (§ 20 SGB IV). Die Geringfügigkeitsgrenze wandert jedes Jahr mit dem Mindestlohn (2026: 603 €) — wir überwachen sie automatisch, bevor aus dem Minijob unbemerkt eine SV-Pflicht wird.
Azubis, Werkstudenten & Baulohn
Auszubildende, Werkstudenten und kurzfristig Beschäftigte rechnen wir zum selben Festpreis ab. Baulohn inklusive SOKA-Bau-Meldungen und Urlaubskassen-Verfahren (+ 5,00 € je Mitarbeiter). Sofortmeldepflichtige Branchen bedienen wir ohne Aufpreis.
Drei Wege für den Lohn. Nur einer läuft jeden Monat rund.
Selbst abrechnen, klassische Kanzlei oder digital zum Festpreis — so kommen die drei Wege durch einen ganz normalen Abrechnungsmonat.
| Kriterium | OnlineBilanz | Kanzlei vor Ort | Selbst abrechnen |
|---|---|---|---|
| Preis je Mitarbeiter | 14,95 € — fest | 5–28 € + Grundgebühr | Software + Ihre Zeit |
| Grundgebühr | 0 € | Meist ja | Lizenzkosten |
| Meldungen & Bescheinigungen | Inklusive | Je Position | Sie selbst |
| Fristenüberwachung | Wir — alle Termine | Kanzlei | Sie selbst |
| Haftung | Berufsträger mit Berufshaftpflicht | Berufsträger | Bleibt bei Ihnen |
| SV-Betriebsprüfung | Wir sitzen mit am Tisch | Meist gegen Honorar | Sie allein |
| Einrichtung & Wechsel | 0 €, jeder Monatserste | Oft Einrichtungsgebühr | Migration selbst |
Drei Situationen, in denen Sie den Lohn nicht selbst machen sollten: wenn die ersten Mitarbeiter kommen (Betriebsnummer, Anmeldungen, Umlagesätze — das Meldewesen beginnt sofort, § 28a SGB IV); wenn Lohn intern zu viel Zeit frisst (Software-Updates, Beitragssatz-Änderungen, Urlaubsvertretung — Lohn duldet keinen Ausfall, 12 Termine im Jahr); und wenn die Kanzlei je Position abrechnet und die Jahresrechnung vorher niemand kennt.
Lohn ist Vertrauenssache — und Terminsache.
Jeden Monat pünktlich, jeden Monat korrekt, jeden Monat nachweisbar: Dafür kombinieren wir digitale Abläufe mit der Verantwortung bestellter Berufsträger.
- Mindestlohn-Check: automatisch je Abrechnung — inkl. Arbeitszeit-Doku nach § 17 MiLoG.
- Grenzen im Blick: Geringfügigkeitsgrenze, Übergangsbereich, Beitragsbemessungsgrenzen.
- Berufshaftpflicht: Als bestellte Berufsträger haften wir — anders als eine Lohnsoftware.
- Mitarbeiter anlegen: Stammdaten einmalig erfassen — oder von uns übernehmen lassen.
- Änderungen melden: Stunden, Ein-/Austritte, Krankheit, Boni — in Minuten gemeldet.
- Alle rufen ab: Sie Journal & Zahlungsübersicht, Ihre Mitarbeiter ihre Abrechnung — jederzeit, auch rückwirkend.
DSGVO-konform und vertraulich: Lohndaten werden verschlüsselt übertragen, auf Servern in Deutschland verarbeitet und ausschließlich für Ihre Lohnbuchhaltung genutzt. Berufsträger unterliegen zusätzlich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
In fünf Schritten zur abgegebenen Lohnbuchhaltung.
Vom Erstgespräch bis zum eingespielten Monatsrhythmus — mit kostenloser Einrichtung und einem festen Ansprechpartner.
Erstgespräch & Festpreis-Angebot
Teamgröße, Branche, Besonderheiten — in 30 Minuten steht Ihr Angebot: 14,95 € je Mitarbeiter, schwarz auf weiß. Kostenlos und unverbindlich.
Einrichtung & Datenübernahme — 0 €
Wir übernehmen Lohnkonten, Stammdaten und Jahreswerte vom Vorberater oder aus Ihrer Software, legen Mitarbeiter im Portal an und richten die Meldewege ein.
Erster Lohnlauf zum Monatsersten
Der erste Lauf wird parallel gegen den Vormonat geprüft — Abrechnungen, Meldungen und Zahlungsübersicht kommen pünktlich, Ihre Mitarbeiter merken vom Wechsel nichts.
Der Monatsrhythmus läuft
Sie melden Änderungen in Minuten — wir rechnen ab, stellen zu, melden und überwachen alle Termine: Lohnsteuer zum 10., Beiträge zum drittletzten Bankarbeitstag.
Jahresarbeiten & Betriebsprüfung
Lohnsteuerbescheinigungen, Jahresmeldungen, UV-Meldung — und wenn die Rentenversicherung prüft, sitzen wir mit am Tisch. Alles im Festpreis.
Wechseln geht zu jedem Monatsersten.
Ob unzufrieden mit dem Vorberater, Software abgeschafft oder Rückstände im Lohn — wir übernehmen und bringen Sie zurück in den Takt.
Wir übernehmen Lohnkonten, Stammdaten und Jahreswerte — die Jahreswerte laufen sauber weiter, sodass Lohnsteuerbescheinigung und Jahresmeldungen am Jahresende stimmen.
Offene Monate, fehlende Meldungen, Mahnungen der Einzugsstellen — wir arbeiten die Rückstände auf, korrigieren die Meldungen und bringen Sie zurück in den Takt.
Finanzbuchhaltung, Lohn, Jahresabschluss und Steuererklärungen zum Festpreis, alles im selben Portal. Der Lohn fließt direkt als Buchungsbeleg in Ihre Finanzbuchhaltung.
Was Sie vor der Abgabe wissen sollten.
Was kostet die Lohnbuchhaltung — wirklich?
Was muss ich jeden Monat liefern?
Kann ich mitten im Jahr wechseln?
Wer haftet, wenn eine Meldung zu spät kommt?
Rechnen Sie auch Minijobber, Werkstudenten und Azubis ab?
Wie kommen die Abrechnungen zu meinen Mitarbeitern?
Was ist mit Baulohn und Branchen-Besonderheiten?
Was passiert bei der SV-Betriebsprüfung?
Ich habe Rückstände im Lohn — nehmen Sie mich trotzdem?
Bekomme ich auch Buchhaltung und Jahresabschluss aus einer Hand?
Wie schnell kann es losgehen?
Was passiert mit meinen Daten?
Drei Köpfe, ein verantworteter Lohnlauf.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bilanz und Steuerrecht.
Verantwortet Bilanz und Prüfung — und die Endkontrolle der Lohnläufe: Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezüge und die korrekte Verbuchung in der Finanzbuchhaltung.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuert Lohnsteuer & Meldewesen: Lohnsteuer-Anmeldung, Pauschalierungen, Sachbezugswerte sowie die Aufarbeitung offener Monate und Korrekturmeldungen.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt die rechtliche Seite: Statusfragen, Pfändungen, Widersprüche gegen Beitragsbescheide und die Begleitung der SV-Betriebsprüfung bis zum Rechtsbehelf.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Paragraphen Ihre Lohnabrechnung steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Vorschriften bestimmen jeden Lohnlauf — nachvollziehbar für Sie, Ihr Finanzamt und die Prüfdienste.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich.


