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Handelsbilanz · Jahresabschluss nach HGB

Die Handelsbilanz
Nach HGB. Richtig abgegrenzt zur Steuerbilanz.

Vorsichtig bewertet, sauber übergeleitet, fristgerecht offengelegt.
erstellen+überleiten+offenlegen

Die Handelsbilanz ist der Kern Ihres Jahresabschlusses: Sie zeigt Vermögen, Schulden und Ergebnis nach den Regeln des HGB (§§ 242 ff., 264 ff.) — vorsichtig bewertet, zum Gläubigerschutz. Wir erstellen sie sauber, grenzen sie korrekt zur Steuerbilanz ab (Maßgeblichkeit, § 5 EStG), rechnen latente Steuern (§ 274) und übernehmen die OffenlegungGoBD-konform und von Wirtschaftsprüfer & Steuerberatern verantwortet. Und wenn Jahre fehlen: Wir holen sie rückwirkend nach.

Handels- & Steuerbilanz widerspruchsfrei aus einer HandJahre offen? Holen wir rückwirkend nachJeder Abschluss vom Berufsträger gezeichnet
Drei BerufsträgerWirtschafts­prüfer, Steuerberater und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,8 / 5,0Trustpilot
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Das Kernstück

Handelsbilanz oder Steuerbilanz — zwei Bilanzen, eine Buchhaltung.

Die häufigste Frage — und die häufigste Fehlerquelle. Beide Bilanzen entstehen aus derselben Buchführung, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Über das Maßgeblichkeitsprinzip hängen sie zusammen, weichen aber an bestimmten Stellen bewusst voneinander ab.

Handelsbilanz: Gläubigerschutz

Aufgestellt nach HGB. Über das Vorsichtsprinzip wird eher vorsichtig bewertet — sie begrenzt die Ausschüttung und informiert Gesellschafter, Banken & Partner.

Rechtsbasis§§ 242 ff. HGB

Steuerbilanz: richtiger Gewinn

Aufgestellt nach Steuerrecht (EStG). Sie ermittelt den steuerpflichtigen Gewinn — Grundlage für Körperschaft-, Gewerbe- bzw. Einkommensteuer.

RechtsbasisEStG

Die Brücke: Maßgeblichkeit

Die Handelsbilanz ist maßgeblich für die Steuerbilanz. Nur wo das Steuerrecht eigene Regeln vorschreibt, wird über eine Überleitung abgewichen.

Rechtsbasis§ 5 EStG

Wo genau die beiden Bilanzen auseinanderlaufen — die vier praxisrelevantesten Punkte:

Rückstellungen

Handelsrechtlich sind mehr Rückstellungen zulässig und oft höher zu bewerten; steuerlich gelten Einschränkungen (z. B. Abzinsung, Verbot bestimmter Drohverlustrückstellungen).

Abschreibungen

Handels- und Steuerrecht können bei Nutzungsdauern und Methoden abweichen — etwa bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder steuerlichen Sonderabschreibungen.

Selbst geschaffenes Immaterielles

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände dürfen handelsrechtlich aktiviert werden (Wahlrecht), steuerlich gilt dagegen ein Aktivierungsverbot.

Latente Steuern · § 274

Führen die Unterschiede zu zeitlich begrenzten Differenzen, entstehen latente Steuern (§ 274 HGB) — passive sind anzusetzen, aktive im Wahlrecht; kleine Gesellschaften sind befreit.

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Einheitsbilanz oder Überleitung?

Stimmen Handels- und Steuerbilanz überein, genügt eine Einheitsbilanz. Sobald zwingende Abweichungen bestehen, erstellen wir die Handelsbilanz und leiten die Steuerbilanz über eine Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 EStDV) ab — beides widerspruchsfrei aus einer Hand, damit Finanzamt und Bilanz zusammenpassen.

Kurz erklärt
Was ist eine Handelsbilanz?

Die Handelsbilanz ist die nach HGB aufgestellte Bilanz — der Kern des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Sie stellt Vermögen, Schulden und Eigenkapital zum Stichtag gegenüber.

Der Zweck: Gläubigerschutz & Vorsicht. Die Handelsbilanz soll Sie nicht reicher rechnen, als Sie sind. Über das Vorsichtsprinzip (§ 252) schützt sie Gläubiger und begrenzt, was ausgeschüttet werden darf.

Die Bestandteile: mindestens Bilanz und GuV (§ 242); Kapitalgesellschaften zusätzlich Anhang und — ab mittelgroß — Lagebericht (§ 264). Gliederung nach §§ 266, 275.

Das Gegenstück: Die Handelsbilanz ist nicht die Steuerbilanz — aber über die Maßgeblichkeit (§ 5 EStG) ihr Ausgangspunkt. Beide entstehen aus einer Buchhaltung.

§ 242
RechtsgrundlageHGB — Pflicht zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
§ 252
BewertungVorsichtsprinzip — Gläubigerschutz statt Optimismus.
§ 5
MaßgeblichkeitDie Handelsbilanz ist Ausgangspunkt der Steuerbilanz.
§ 325
OffenlegungUnternehmensregister — Umfang je Größenklasse.
Warum die Handelsbilanz „vorsichtig" ist

Die Prinzipien hinter jeder HGB-Bilanz.

Die Handelsbilanz bewertet bewusst vorsichtig statt optimistisch — das ist kein Zufall, sondern Gesetz. Der § 252 HGB gibt die Grundsätze vor. Das Vorsichtsprinzip ist der rote Faden: Gewinne dürfen erst gezeigt werden, wenn sie realisiert sind — drohende Verluste dagegen schon, sobald sie erkennbar sind. Genau diese Asymmetrie schützt Gläubiger und macht die Bilanz belastbar.

Die Grundsätze
§ 252 Abs. 1 HGB
Wir wenden die Grundsätze konsequent und nachvollziehbar an, statt Spielräume zu Ihren Lasten oder Ihrem Risiko auszureizen.
  • Realisationsprinzip: Gewinne erst, wenn sie durch Umsatz realisiert sind — kein Ausweis unrealisierter Wertsteigerungen.
  • Imparitäts- & Niederstwertprinzip: drohende Verluste und Wertminderungen werden vorweggenommen; auf der Aktivseite gilt der niedrigere Wert.
  • Fortführung, Einzelbewertung, Stetigkeit: going concern, jede Position einzeln, gleiche Methoden Jahr für Jahr — für Vergleichbarkeit.
Das Fundament · GoBD
Nur so gut wie die Buchhaltung dahinter
Die Handelsbilanz wird aus der laufenden Buchführung abgeleitet — und aus derselben Buchführung entstehen Steuerbilanz, Offenlegung und die Prüfungsnachweise.
  • Festschreibung & revisionssichere Belege: Buchungen werden unveränderbar, Belege digital und vollständig archiviert (§ 147 AO).
  • Eine Datenbasis für alles: aus derselben Buchhaltung entstehen Handels- und Steuerbilanz sowie Offenlegung widerspruchsfrei.
  • Berufsträger-Freigabe: jeder Abschluss wird von Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer geprüft und gezeichnet, bevor er ans Finanzamt oder ins Register geht.

Formelle oder materielle Mängel gefährden Handelsbilanz, Steuerbilanz und Offenlegung auf einmal — mit Beweiskraft nach § 158 AO im Prüfungsfall. Eine saubere Buchhaltung wird einmal geführt und trägt alles.

Umfang & Pflichten

Was in die Handelsbilanz gehört — und wie viel.

Wie umfangreich Ihr Jahresabschluss sein muss, ob er geprüft und in welchem Umfang er offengelegt wird, hängt von der Größenklasse ab (§ 267 HGB).

?
Brauchen Sie überhaupt eine Handelsbilanz?

Nicht jeder muss bilanzieren. Freiberufler und kleine Einzelunternehmer, die die Grenzen des § 241a HGB nicht überschreiten (bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn pro Jahr), sind von der doppelten Buchführung befreit und geben statt einer Handelsbilanz eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ab. Pflicht zur Handelsbilanz haben dagegen alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie eingetragene Kaufleute oberhalb dieser Schwellen.

Bilanz

Gegenüberstellung von Aktiva (Anlage- & Umlaufvermögen) und Passiva (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten) nach festem Gliederungsschema.

Rechtsbasis§ 266 HGB

Gewinn- & Verlustrechnung

Die GuV zeigt Erträge und Aufwendungen des Jahres — wahlweise nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren.

Rechtsbasis§ 275 HGB

Anhang & Lagebericht

Kapitalgesellschaften ergänzen einen Anhang; mittelgroße und große zusätzlich einen Lagebericht. Kleine sind davon befreit.

Rechtsbasis§ 264 HGB
Größenklasse (§ 267)BilanzsummeUmsatzerlöseArbeitnehmerFolgen
Kleinst (§ 267a)≤ 450.000 €≤ 900.000 €≤ 10stark verkürzt, kein Anhang möglich
Klein≤ 7,5 Mio. €≤ 15 Mio. €≤ 50keine Prüfungspflicht, nur Bilanz offenlegen
Mittelgroß≤ 25 Mio. €≤ 50 Mio. €≤ 250Prüfung & Lagebericht, teils verkürzt
Groß> 25 Mio. €> 50 Mio. €> 250voller Umfang, Prüfung & volle Offenlegung

2-von-3-Regel: Maßgeblich ist, ob zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4). Seit der Anhebung 2024 rutschen viele Unternehmen in eine kleinere Klasse — mit weniger Prüfungs- und Offenlegungsaufwand. Wir prüfen Ihre Einstufung und nutzen die Erleichterungen für Sie.

So läuft es bei uns ab

Von Ihren Belegen zur fertigen Handelsbilanz — in fünf Schritten.

Ihr Aufwand: Belege liefern, Zugang geben. Den Rest machen wir.

Laufend
1

Belege & Buchhaltung

Belege digital ins Mandantenportal — daraus führen wir Ihre GoBD-konforme Finanzbuchhaltung als Grundlage der Bilanz.

Sie · BelegeGoBD
Nach Stichtag
2

Handelsbilanz nach HGB

Bilanz, GuV und — je nach Rechtsform — Anhang & Lagebericht, vorsichtig bewertet nach §§ 252 ff.

Wir · §§ 242 ff.§ 266 · § 275
Abgrenzung
3

Steuerbilanz & latente Steuern

Überleitung zur Steuerbilanz (§ 5 EStG), Ermittlung der latenten Steuern (§ 274) — abgestimmt, nicht doppelt.

Wir · § 60 EStDV§ 274 HGB
Freigabe
4

Prüfung & Zeichnung

Der Abschluss wird vom Berufsträger geprüft und gezeichnet — bei prüfungspflichtigen Gesellschaften durch den Wirtschaftsprüfer.

Wir · WP/StB§ 316 HGB
Abschluss
5

Offenlegung & Fristen

Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325) im richtigen Umfang — und die Überwachung aller Fristen, Jahr für Jahr.

Wir · § 325 HGBRegister

Alles aus einer Hand: Weil Buchhaltung, Handelsbilanz, Steuerbilanz und Offenlegung bei uns zusammenlaufen, wird alles einmal erstellt und passt überall — Finanzamt, Register und Bank.

Was in der Praxis schiefgeht

Die vier teuersten Bilanz-Fehler.

Alle vier sind vermeidbar — und alle vier lösen sich mit demselben Mittel: eine Kanzlei mit Wirtschaftsprüfer, die Handels- und Steuerbilanz gemeinsam denkt.

Handels- ≠ Steuerbilanz übersehen

Abweichungen nicht abgegrenzt, latente Steuern vergessen — das Ergebnis ist falsch, und zwar in beiden Bilanzen gleichzeitig.

Vorsichtsprinzip verletzt

Gewinne zu früh gezeigt oder Risiken nicht rückgestellt: die Bilanz ist angreifbar — gegenüber Prüfer, Bank und Finanzamt.

Größenklasse falsch

Zu viel oder zu wenig offengelegt bzw. geprüft: unnötiger Aufwand oder Pflichtverstoß — beides kostet Geld.

Offenlegung versäumt

Ordnungsgeld vom Bundesamt für Justiz, wiederholt festsetzbar bis zur Nachholung — die häufigste vermeidbare Strafe.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.
Software beschleunigt die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen: ein fester Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt, ein Wirtschaftsprüfer im Haus für prüfungspflichtige Abschlüsse und schwierige Bewertungsfragen, und eine Rechtsanwältin im Team für gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen rund um Bilanz, Ausschüttung und Offenlegung. Sie werden vor jedem wichtigen Schritt eingebunden — transparent statt Blackbox.
Laufend & rückwirkend · ohne Vorwürfe

Jahresabschlüsse offen? Berater weg? Wir holen es auf.

Kein Abschluss seit zwei Jahren, Offenlegung versäumt, Steuerberater gekündigt, Schätzbescheid vom Finanzamt — das ist kein Grund für schlechtes Gewissen, sondern für einen Anruf. Wir übernehmen Ihre Zahlen in jedem Zustand.

Nahtloser Wechsel

Wir holen Daten & Unterlagen bei der alten Kanzlei ab; Sie unterschreiben im Wesentlichen eine Vollmacht. Die Sichtung Ihres Stands ist kostenlos.

Vollmacht & Daten
Offene Jahre aufgeholt

Fehlende Handels- und Steuerbilanzen sowie Offenlegungen holen wir in der richtigen Reihenfolge nach — Buchführung rekonstruieren oder plausibilisieren.

Bilanzen & Meldungen
Schätzbescheide abgeräumt

Erst Bilanz nachreichen, dann Einspruch: meist sinkt die Steuer deutlich unter die Schätzung (§ 162 AO).

§ 162 AO
Einmal aufgeholt, nie wieder Stress.
Handelsbilanz, Steuerbilanz und Offenlegung laufen danach im Hintergrund mit — pünktlich, GoBD-konform, alle Fristen automatisch überwacht, ohne dass Sie daran denken müssen. Zum Festpreis, Jahr für Jahr.
Festpreis-Garantie

Ein fester Preis — für Handels- & Steuerbilanz zusammen.

Kein Stundensatz, kein böses Erwachen: Rechtsform, Größenklasse, Buchhaltungsumfang und Prüfungsbedarf bestimmen den Preis — und der steht, bevor Sie beauftragen.

Alles inklusive, ein Preis

Handelsbilanz, Steuerbilanz bzw. Überleitung, latente Steuern und Offenlegung — als planbares Paket statt Stundensatz mit bösem Erwachen.

100 % Festpreis
Berufsträger & Anwältin im Team

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin — Bilanz, Prüfung und rechtliche Fragen unter einem Dach, mit Berufshaftpflicht dahinter.

WP · StB · RA
Digital & ortsunabhängig

Belege per Foto oder Upload, alles im Mandantenportal — Ihre Bilanz wird bundesweit erstellt, ohne Kanzleibesuch.

100 % online
Häufige Fragen

Was Sie zur Handelsbilanz wissen sollten.

Was ist eine Handelsbilanz?
Die nach HGB aufgestellte Bilanz — Kern des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Sie stellt Vermögen, Schulden und Eigenkapital zum Stichtag gegenüber (§§ 242 ff.). Hauptzweck ist der Gläubigerschutz: Über das Vorsichtsprinzip soll sich das Unternehmen nicht reicher rechnen, als es ist.
Worin unterscheiden sich Handels- und Steuerbilanz?
Die Handelsbilanz (HGB) dient dem Gläubigerschutz, die Steuerbilanz (EStG) der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Beide entstehen aus derselben Buchhaltung, weichen aber bei Rückstellungen, Abschreibungen, Immateriellem u. a. ab.
Was ist das Maßgeblichkeitsprinzip?
Nach § 5 Abs. 1 EStG sind die handelsrechtlichen Grundsätze für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich — die Handelsbilanz ist Ausgangspunkt der Steuerbilanz. Nur wo das Steuerrecht eigene Regeln vorschreibt, wird über eine Überleitung (§ 60 EStDV) abgewichen.
Was ist eine Einheitsbilanz?
Sind Handels- und Steuerbilanz identisch, genügt eine einzige Bilanz — die Einheitsbilanz. Weil Abweichungen zugenommen haben, ist sie seltener geworden; häufig wird die Handelsbilanz erstellt und die Steuerbilanz per Überleitungsrechnung abgeleitet. Wir prüfen, was für Sie effizienter ist.
Was sind latente Steuern (§ 274 HGB)?
Sie bilden die Steuerwirkung von Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz ab, die sich später ausgleichen. Passive latente Steuern sind anzusetzen, für aktive besteht ein Wahlrecht; kleine Gesellschaften sind befreit. Wir ermitteln und dokumentieren sie korrekt.
Welche Bewertungsprinzipien gelten?
Vor allem das Vorsichtsprinzip (§ 252) mit Realisations- und Imparitätsprinzip, dazu Fortführung, Einzelbewertung, Periodenabgrenzung und Stetigkeit. Sie führen dazu, dass die Handelsbilanz vorsichtig bewertet.
Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss?
Bei allen Kaufleuten mindestens Bilanz und GuV (§ 242). Kapitalgesellschaften ergänzen einen Anhang (§ 264), mittelgroße und große einen Lagebericht. Gliederung nach §§ 266 und 275.
Muss ich als Freiberufler oder Einzelunternehmer eine Handelsbilanz erstellen?
Nicht zwingend. Freiberufler geben eine EÜR ab und bilanzieren nicht. Auch kleine Einzelkaufleute sind nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn erzielen. Pflicht haben alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Kaufleute oberhalb dieser Schwellen.
Welche Größenklassen gibt es (§ 267 HGB)?
Kleinst, klein, mittelgroß, groß — nach Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl. Seit 2024: klein bis 7,5 Mio. € / 15 Mio. €, mittelgroß bis 25 Mio. € / 50 Mio. €. Sie bestimmen Umfang, Prüfung und Offenlegung.
Muss die Handelsbilanz offengelegt werden?
Kapitalgesellschaften (und bestimmte Personengesellschaften) legen ihren Abschluss beim Unternehmensregister offen (§ 325). Der Umfang hängt von der Größenklasse ab — kleine nur eine verkürzte Bilanz. Bei Verspätung droht Ordnungsgeld. Wir reichen fristgerecht ein.
Welche Rolle spielen die GoBD?
Eine zentrale: Nur eine GoBD-konforme Buchführung (festgeschrieben, vollständig, revisionssicher, § 147/§ 158 AO) trägt eine belastbare Handelsbilanz — die zugleich für Steuerbilanz, Offenlegung und Prüfung hält.
Erstellen Sie die Handelsbilanz auch rückwirkend?
Ja. Fehlende Jahresabschlüsse holen wir nach — Buchführung aufarbeiten, Handels- und Steuerbilanz erstellen, Offenlegung nachreichen. Danach betreuen wir Sie laufend GoBD-konform.
Was kostet die Erstellung?
Zum Festpreis statt Stundensatz — abhängig von Rechtsform, Größenklasse, Buchhaltungsumfang und Prüfungsbedarf. Im kostenlosen Erstgespräch sichten wir Ihre Situation und nennen eine klare Vereinbarung — ohne versteckte Kosten.
Unsere Berufsträger

Ihre Handelsbilanz, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Portal: Hinter jeder Bilanz stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Bilanz und Prüfung: die Bewertung in Handels- und Steuerbilanz, latente Steuern und die schwierigen Überleitungsfragen — bei prüfungspflichtigen Gesellschaften die Abschlussprüfung.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert Steuerbilanz, Überleitung & E-Bilanz — und ist der Mann für die rückwirkende Aufarbeitung offener Jahre, rekonstruiert aus Kontoauszügen und Belegen.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt die rechtliche Seite: Einsprüche gegen Schätzbescheide, Ordnungsgeldverfahren wegen versäumter Offenlegung und gesellschaftsrechtliche Fragen rund um Bilanz und Ausschüttung.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Handelsbilanz steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Aufstellung, Ansatz, Bewertung, Größenklasse und Offenlegung — nachvollziehbar für Sie, Ihre Bank und Ihr Finanzamt.

Stand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich.

Ihre Handelsbilanz — korrekt, abgestimmt, termingerecht.
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