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Offenlegung · § 325 HGB

Zwölf Monate — und keine Verlängerung.

Einreichung im geringstmöglichen Umfang, Fristen überwacht.

Kapitalgesellschaften müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Einen Verlängerungsantrag sieht das Gesetz nicht vor — nur eine sechswöchige Nachfrist, sobald das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeld androht. Wir reichen ein und übernehmen, wenn es eng ist, die Kommunikation mit der Behörde.

Offenlegung ab 99,95 € netto, Festpreis vorabÜberfällige Jahrgänge und Ordnungsgeldverfahren
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,8 / 5,0Trustpilot
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Wie lange die Offenlegungsfrist läuft.

Zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag. GmbH, UG, AG und GmbH & Co. KG reichen ihre Rechnungslegungsunterlagen bis dahin beim Unternehmensregister ein (§ 325 Abs. 1a HGB) — für das Geschäftsjahr 2025 mit Stichtag 31. Dezember also bis zum 31. Dezember 2026.

Seit den Geschäftsjahren mit Stichtag nach dem 31. Dezember 2021 läuft die Einreichung nicht mehr über den Bundesanzeiger, sondern unmittelbar über das Unternehmensregister. Kleinstgesellschaften können statt der Offenlegung die Hinterlegung der Bilanz wählen (§ 326 Abs. 2 HGB).

12
Monate FristAb dem Abschlussstichtag, § 325 Abs. 1a HGB.
6
Wochen NachfristErst nach Androhung durch das BfJ.
2.500 €
OrdnungsgeldRegelmäßiger Mindestbetrag, § 335 HGB.
0
VerlängerungEinen Antrag sieht das Gesetz nicht vor.
Einreichungsstelle

Bundesanzeiger oder Unternehmensregister — was gilt wann.

Seit dem DiRUG (1. August 2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (§ 8b HGB) — für alle Abschlüsse mit Stichtag ab 2022.

GeschäftsjahrZuständige Einreichungsstelle
bis 2021Bundesanzeiger
ab 2022Unternehmensregister (ausschließlich)
!
Eine Einreichung beim Bundesanzeiger wirkt nicht mehr.

Für Geschäftsjahre ab 2022 hat sie keine rechtliche Wirkung — die Frist gilt als versäumt, das Verfahren läuft trotzdem an. Bis 2021 war der Bundesanzeiger zuständig; bei Nachholungen alter Jahrgänge zählt der damals geltende Weg.

Pflichtkreis

Wen die Pflicht trifft.

Die Pflicht hängt an der Rechtsform, nicht an Größe oder Geschäftstätigkeit.

Pflichtig
Offenlegungspflichtig
Vier Gruppen, die in jedem Fall einreichen müssen.
  • Kapitalgesellschaften: GmbH, UG, AG und KGaA.
  • Haftungsbeschränkte PersG: GmbH & Co. KG (§ 264a HGB).
  • Unabhängig von der Größe: auch die kleinste UG legt offen.
  • In Liquidation: für jedes Liquidationsjahr.
Kein Ausweg
Was nicht befreit
Vier Annahmen, die in der Praxis nicht tragen.
  • Ruhende Gesellschaft: Pflicht bleibt bis zur Löschung.
  • Vermögenslos: ohne Umsatz und Personal unverändert pflichtig.
  • „Zu klein": gibt es nicht, es ändert sich nur der Umfang.
  • Nicht pflichtig: GbR, OHG und KG ohne KapG als Komplementär.
Die Frist

Zwölf Monate ab Stichtag — und die zählen ab dem ersten Tag.

Die Frist hängt weder an der Aufstellung noch an der Feststellung — sie läuft ab dem Abschlussstichtag.

Schritt 1 · Aufstellung

Binnen drei Monaten nach Geschäftsjahresende; kleine Gesellschaften haben sechs Monate (§ 264 Abs. 1 HGB).

Frist3–6 Monate

Schritt 2 · Feststellung

Bei der GmbH bis Ende des achten Monats, bei kleinen Gesellschaften bis Ende des elften (§ 42a Abs. 2 GmbHG).

Frist8–11 Monate

Schritt 3 · Offenlegung

Beim Unternehmensregister, spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag — ohne Verlängerungsmöglichkeit.

Frist12 Monate
GeschäftsjahrBilanzstichtagFrist (§ 325 HGB)Status
202131.12.202131.12.2022abgelaufen
202231.12.202231.12.2023abgelaufen
202331.12.202331.12.2024abgelaufen
202431.12.202431.12.2025abgelaufen
202531.12.202531.12.2026läuft
§
Kürzere Frist und abweichendes Wirtschaftsjahr.

Kapitalmarktorientierte Gesellschaften im Sinne des § 264d HGB haben nur vier Monate. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr verschiebt sich die Frist entsprechend dem eigenen Stichtag.

!
Verlassen Sie sich nicht auf die März-Regel.

Das Bundesamt für Justiz hat Verfahren zuletzt erst ab Mitte März eingeleitet — eine faktische Nichtbeanstandung ohne Rechtsanspruch. Sie kann jederzeit entfallen und wurde für 2025 nicht angekündigt.

!
Die Frist läuft auch, wenn der Abschluss noch nicht festgestellt ist.

Dann wird er in der nicht festgestellten Fassung mit Vermerk eingereicht, die festgestellte Fassung folgt nach (§ 325 Abs. 1 S. 4 HGB). Nichts einzureichen ist keine Alternative.

Fristverlängerung

Eine Verlängerung gibt es nicht — vier Wege gibt es doch.

Das HGB kennt keinen Verlängerungsantrag — nur vier Handlungsmöglichkeiten, und alle wirken nur rechtzeitig genutzt.

WegWirkungVoraussetzungFundstelle
Nachfrist nutzenSechs Wochen ab Zustellung der Androhung — wer einreicht, zahlt kein OrdnungsgeldAndrohung des BfJ liegt vor§ 335 Abs. 3 HGB
Nicht festgestellte FassungDie Frist ist gewahrt; die festgestellte Fassung wird nachgereichtAbschluss aufgestellt, aber nicht festgestellt§ 325 Abs. 1 S. 4 HGB
WiedereinsetzungDas Ordnungsgeld entfällt bei unverschuldeter VerspätungNachweisbares Hindernis, Antrag binnen zwei Wochen§ 335 Abs. 5 HGB
EinspruchÜberprüfung der Festsetzung, gegebenenfalls HerabsetzungBinnen zwei Wochen nach Zustellung§ 335 Abs. 3 S. 2 HGB
Kleinstgesellschaft: hinterlegenNur die Bilanz, nicht öffentlich einsehbar — gleiche FristSchwellen des § 267a HGB eingehalten§ 326 Abs. 2 HGB
§
Der wichtigste Weg ist der unbekannteste.

Die Frist wird durch die Einreichung gewahrt, nicht durch die Feststellung. Wer wartet, bis die Gesellschafterversammlung zustande kommt, verliert die Frist ohne Not — obwohl die Unterlagen längst fertig sind.

Umfang

Was offengelegt werden muss — und was nicht.

Die Größenklasse nach § 267 HGB entscheidet, wie viel öffentlich wird — wir legen im geringstmöglichen Umfang offen.

GrößenklasseSchwellen, zwei von dreiOffenzulegenNicht offenzulegen
Kleinst≤ 450 T€ Bilanzsumme · ≤ 900 T€ Umsatz · ≤ 10 ANnur die Bilanz, verkürzt — Hinterlegung möglichGuV, Anhang, Lagebericht
Klein≤ 7,5 Mio. € · ≤ 15 Mio. € · ≤ 50 ANverkürzte Bilanz und Anhang ohne GuV-AngabenGuV und Lagebericht
Mittelgroß≤ 25 Mio. € · ≤ 50 Mio. € · ≤ 250 ANBilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, PrüfungsvermerkErleichterungen bei einzelnen Posten
Großüber den mittleren Schwellenvollständig, zuzüglich Bestätigungsvermerk und Ergebnisverwendung
§
Ein starkes Jahr ändert die Klasse nicht.

Eine Gesellschaft wechselt die Größenklasse erst, wenn sie die Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschreitet (§ 267 Abs. 4 HGB). Ein einzelnes schwaches Jahr wirkt genauso wenig.

Format und Reihenfolge

Wie eingereicht wird — und in welcher Reihenfolge.

Elektronisch in vorgeschriebenem Format: PDF/A für kleine und Kleinstgesellschaften, XBRL für größere.

Format und Zugang

Die Einreichung setzt ein identifiziertes Nutzerkonto beim Unternehmensregister voraus — die Registrierung dauert und sollte nicht erst kurz vor Fristende beginnen.

Übermittlungelektronisch

Zwingende Reihenfolge

Aufstellung (§ 264 HGB), Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG), dann Offenlegung. Offengelegt wird nur der festgestellte Abschluss — mit der genannten Ausnahme.

Ablaufdrei Stufen
§
Offenlegung ist nicht die E-Bilanz.

Zwei getrennte Pflichten mit eigenen Adressaten, Fristen und Formaten: Offenlegung nach § 325 HGB und die E-Bilanz nach § 5b EStG. Wir erledigen beide aus einer Datenbasis.

Ordnungsgeld

Was passiert, wenn die Frist verstreicht.

Das Bundesamt für Justiz prüft von Amts wegen — keine Kulanzphase, keine Erinnerung.

×
Androhung mit Sechs-Wochen-Frist

Die Verfahrenskosten von 103,50 € fallen bereits mit der Androhung an — auch bei fristgerechter Nachreichung.

×
Mindestens 2.500 €

Ohne Nachreichung wird festgesetzt: 2.500 € bis 25.000 €. Herabsetzung auf 1.000 € (klein) oder 500 € (Kleinst) nur auf Antrag.

×
Gegen jeden Geschäftsführer einzeln

Das Verfahren richtet sich gegen die Gesellschaft und gegen jedes Organmitglied — bei zwei Geschäftsführern also dreifach.

×
Auch die ruhende Gesellschaft

Keine Umsätze, kein Personal: Die Pflicht besteht trotzdem, solange die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist — erst die Löschung beendet sie.

Kosten

Was die Offenlegung kostet.

Festpreis je Abschluss, schriftlich zugesagt — auch für überfällige Jahrgänge.

LeistungPreis nettoEnthalten
Offenlegung je Abschlussab 99,95 €Aufbereitung und Einreichung beim Unternehmensregister im geringstmöglichen Umfang
Hinterlegung Kleinstgesellschaftab 99,95 €Bilanz hinterlegen statt offenlegen (§ 326 Abs. 2 HGB)
Jahresabschluss erstellenab 499,95 €Bilanz, GuV und Anhang — Voraussetzung der Offenlegung
Rückständige Jahrgängeab 499,95 €Je offenes Geschäftsjahr ab 2020, auch mehrere parallel
Ordnungsgeldverfahren begleitetab 249,95 €Schriftverkehr mit dem BfJ, Einspruch, Wiedereinsetzung
E-Bilanz an das Finanzamtim AbschlusspreisÜbermittlung per XBRL nach § 5b EStG
Im Festpreis enthalten

Geringstmöglicher Umfang, überwachte Fristen und Meldung vor dem Stichtag. Mandate mit angedrohtem Ordnungsgeld übernehmen wir ausdrücklich — dann hat die Nachfrist Vorrang.

Offenlegung in Zahlen

Drei Werte, die den Fristenlauf bestimmen.

Frist, Nachfrist, Ordnungsgeld — alle drei im Griff.

Offenlegungsfrist

Zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag, Einreichung beim Unternehmensregister (§ 325 Abs. 1a HGB) — ohne Verlängerungsmöglichkeit.

Frist12 Monate

Nachfrist

Sechs Wochen ab Zustellung der Ordnungsgeldandrohung (§ 335 Abs. 3 HGB); die Verfahrenskosten von 103,50 € bleiben in jedem Fall.

Nachfrist6 Wochen

Ordnungsgeld

2.500 € bis 25.000 €. Auf Antrag kann der Betrag für kleine Gesellschaften auf 1.000 €, für Kleinstgesellschaften auf 500 € herabgesetzt werden — ohne Antrag bleibt es beim Regelbetrag.

Betragab 2.500 €
Rückständig · ohne Vorwürfe

Mehrere Jahrgänge offen? Wir holen sie nach.

Fehlende Abschlüsse, laufende Androhungen, Post vom BfJ — in geordneter Reihenfolge lösbar.

Jahrgänge aufgearbeitet

Wir stellen die Abschlüsse ab Jahrgang 2020 auf und reichen sie in der richtigen Reihenfolge ein — auch mehrere parallel.

ab 2020
Verfahren begleitet

Bei laufender Androhung übernehmen wir den Schriftverkehr mit dem BfJ, Einspruch und Wiedereinsetzung.

§ 335 HGB
Künftig überwacht

Danach melden wir uns vor jedem Stichtag und reichen fristgerecht ein — kein weiteres Verfahren.

laufend
Wechsel zu OnlineBilanz?

Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, arbeiten offene Jahrgänge auf und übernehmen Abschluss, E-Bilanz und Offenlegung zum Festpreis. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.

So läuft es ab

Vom Abschluss zur Einreichung.

Ihr Aufwand: Unterlagen bereitstellen. Den Rest übernehmen wir.

Start
1

Größenklasse und Fristen klären

Wir bestimmen die Größenklasse nach § 267 HGB und den Umfang der Offenlegung und prüfen offene Jahrgänge.

kostenlos§ 267 HGB
Abschluss
2

Abschluss aufstellen

Bilanz, GuV und Anhang erstellt und vom Berufsträger freigegeben, dazu die E-Bilanz ans Finanzamt.

§ 264 HGB§ 5b EStG
Einreichung
3

Unternehmensregister

Aufbereitung und Einreichung im geringstmöglichen Umfang, fristgerecht innerhalb der zwölf Monate.

§ 325 HGBFestpreis
Falls nötig
4

Verfahren übernommen

Bei laufender Androhung reichen wir innerhalb der Nachfrist ein und führen die Kommunikation mit dem BfJ.

6 Wochen§ 335 HGB
Laufend
5

Fristen überwacht

Jedes Jahr rechtzeitig vor dem Stichtag — Abschluss, E-Bilanz und Offenlegung aus einer Hand.

jährlichMonitoring
Häufige Fragen

Was zur Offenlegung gefragt wird.

Wann ist die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss?
Zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Für ein Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2025 endet, läuft sie bis zum 31. Dezember 2026 — unabhängig davon, wann der Abschluss aufgestellt oder festgestellt wurde.
Gibt es eine Fristverlängerung für die Offenlegung?
Nein, einen Verlängerungsantrag sieht das HGB nicht vor. Es gibt die sechswöchige Nachfrist nach Zustellung der Ordnungsgeldandrohung (§ 335 Abs. 3 HGB): Wer in dieser Zeit einreicht, zahlt kein Ordnungsgeld, sondern nur 103,50 € Verfahrenskosten. Bei unverschuldeter Verspätung kommt die Wiedereinsetzung nach § 335 Abs. 5 HGB in Betracht.
Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?
Für Geschäftsjahre mit Stichtag nach dem 31. Dezember 2021 erfolgt die Einreichung unmittelbar beim Unternehmensregister; für frühere Jahrgänge galt der Bundesanzeiger. Wer alte Jahre nachreicht, muss auf den richtigen Weg achten — wir übernehmen das mit.
Was kostet es, wenn ich die Frist versäume?
Zunächst 103,50 € Verfahrenskosten mit der Androhung. Wird innerhalb der Nachfrist nicht eingereicht, folgt die Festsetzung: 2.500 € bis 25.000 € (§ 335 HGB). Auf Antrag kann der Betrag für kleine Gesellschaften auf 1.000 €, für Kleinstgesellschaften auf 500 € herabgesetzt werden — ohne Antrag bleibt es beim Regelbetrag. Das Verfahren wiederholt sich, bis eingereicht wird.
Muss eine kleine GmbH die Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen?
Nein. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 326 HGB von der Offenlegung der GuV befreit; einzureichen sind die verkürzte Bilanz und der Anhang ohne die GuV-bezogenen Angaben. Kleinstgesellschaften legen nur die verkürzte Bilanz offen und können stattdessen hinterlegen.
Muss eine ruhende oder vermögenslose GmbH offenlegen?
Ja. Die Pflicht besteht, solange die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist — unabhängig von Umsatz, Personal oder Geschäftstätigkeit. Auch Gesellschaften in Liquidation legen für jedes Liquidationsjahr offen; erst mit der Löschung endet die Pflicht.
Was ist die Hinterlegung für Kleinstgesellschaften?
Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB können ihre Bilanz statt offenzulegen nur hinterlegen (§ 326 Abs. 2 HGB). Sie ist dann nicht frei einsehbar, sondern nur gegen Gebühr abrufbar. Die Frist von zwölf Monaten gilt unverändert.
Was, wenn der Abschluss noch nicht festgestellt ist?
Dann wird er in der noch nicht festgestellten Fassung mit entsprechendem Vermerk eingereicht; die festgestellte Fassung folgt unverzüglich nach (§ 325 Abs. 1 S. 4 HGB). Die Frist wird durch die Einreichung gewahrt, nicht durch die Feststellung.
In welchem Format wird eingereicht?
Elektronisch beim Unternehmensregister: PDF/A ist der Standardweg für kleine und Kleinstgesellschaften, XBRL der strukturierte Datensatz für größere Gesellschaften. Voraussetzung ist ein identifiziertes Nutzerkonto — die Registrierung dauert und sollte nicht erst kurz vor Fristende beginnen.
Gibt es eine Schonfrist oder März-Regel?
Keine gesetzliche. Das Bundesamt für Justiz hat Ordnungsgeldverfahren zuletzt erst ab Mitte März des Folgejahres eingeleitet — eine faktische Nichtbeanstandung, also eine Ermessensentscheidung ohne Rechtsanspruch. Sie kann jederzeit entfallen und wurde für den Abschluss 2025 nicht angekündigt.
Können Sie mehrere versäumte Jahrgänge auf einmal nachholen?
Ja. Wir stellen die Abschlüsse ab Jahrgang 2020 auf, reichen sie in der richtigen Reihenfolge ein und melden uns beim Bundesamt für Justiz, sobald absehbar ist, wann eingereicht wird. Bei laufendem Verfahren hat die Einhaltung der Nachfrist Vorrang.
Ihre Berufsträger

Ihre Offenlegung, persönlich verantwortet.

Ein Ansprechpartner, im Hintergrund drei Professionen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Abschluss und Größenklasse und legt den gesetzlich geringstmöglichen Offenlegungsumfang fest.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Reicht beim Unternehmensregister ein, übermittelt die E-Bilanz und überwacht die Fristen aller Jahrgänge.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Führt das Ordnungsgeldverfahren: Schriftverkehr mit dem Bundesamt für Justiz, Einspruch und Wiedereinsetzung.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Offenlegung steht.

Frist, Umfang und Ordnungsgeld im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: August 2026Fachlich geprüft am: 18.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand August 2026). Der Fristenlauf im Beispiel ist illustrativ. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre Fristen prüfen wir persönlich.

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