Finanzbuchhaltung
Tagfertig. GoBD-fest. Abgegeben.
Wir führen Ihre Buchhaltung laufend im Portal — GoBD-konform mit Festschreibung, revisionssicherem Archiv und Verfahrensdokumentation, kontrolliert von Buchhaltern und verantwortet von WP & Steuerberatern. Und wenn etwas liegen geblieben ist: Wir arbeiten Monate und ganze Jahre rückwirkend auf.



Was die Finanzbuchhaltung wirklich ist.
Das Herz jeder Firma: Jeder Geschäftsvorfall wird erfasst, belegt und ausgewertet — daraus entstehen UStVA, BWA und am Jahresende der Abschluss. Drei Dinge muss man verstehen.
Die Pflicht — wer buchen muss
Kaufleute nach §§ 238 ff. HGB, alle weiteren nach §§ 140–141 AO — und auch EÜR-Rechner brauchen vollständige, geordnete Aufzeichnungen. Keine Buchung ohne Beleg, kein Beleg ohne Aufbewahrung.
Rechtsbasis§ 238 HGB · §§ 140 ff. AODer Takt — was laufend passiert
Belege erfassen und kontieren, Bank und Kasse abstimmen, offene Posten führen, UStVA melden, BWA auswerten — Monat für Monat. Die GoBD verlangen das zeitgerecht: unbar binnen ~10 Tagen, Kasse täglich.
RechtsbasisGoBD · § 146 AODie Form — wie gebucht werden muss
Unveränderbar (Festschreibung, Storno statt Löschen), nachvollziehbar (Journal, Kontierung), revisionssicher archiviert — Buchungsbelege 8, Bücher 10 Jahre — und dokumentiert in der Verfahrensdokumentation.
RechtsbasisGoBD · § 147 AOFehlt die Festschreibung, ist die Kasse nicht täglich geführt oder fehlen Belege, darf das Finanzamt die Buchführung verwerfen und hinzuschätzen (§ 162 AO). Der teuerste Satz einer Betriebsprüfung beginnt mit „Die Buchführung war nicht ordnungsgemäß …“ — deshalb buchen wir laufend, festgeschrieben und dokumentiert.
Alles, was Geschäftsvorfälle erfasst und auswertbar macht: Belege, Bank, Kasse, offene Posten, Anlagenzugänge — daraus entstehen Umsatzsteuer-Voranmeldung, BWA und die Grundlage für den Jahresabschluss.
Nicht dazu gehören die Lohnbuchhaltung (eigenes Modul je Mitarbeiter) und der Jahresabschluss selbst — beides läuft im selben Portal, aus denselben Daten, mit demselben Festpreis-Grundsatz.
Die GoBD — was das Finanzamt wirklich verlangt.
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form sind der Maßstab jeder Prüfung. Drei Ebenen — und wie wir jede davon erfüllen.
| Vorgang | Frist | Unser Takt im Portal |
|---|---|---|
| Kasseneinnahmen & -ausgaben | täglich | Kassenbuch-Prüfung inkl. TSE-Daten (§ 146a AO) |
| Unbare Geschäftsvorfälle | ~ 10 Tage | Bankumsätze fließen täglich per API ein |
| Kontierung & Buchung | Folgemonat | Laufend gebucht, nicht im Jahres-Stau |
| Festschreibung der Buchungen | bis UStVA | Automatisch je Periode, dokumentiert |
| UStVA (mit Dauerfristverlängerung) | 10. + 1 Monat | Fristgerecht per ELSTER übermittelt |
| Aufbewahrung | 8 / 10 / 6 Jahre | Belege 8, Bücher 10, Handelsbriefe 6 Jahre (§ 147 AO) |
Der Klassiker unter den Mängeln: Buchhaltung „einmal im Jahr für den Abschluss" — das verletzt die zeitgerechte Erfassung und macht jede Kassenführung angreifbar. Laufend buchen ist keine Kür, sondern Vorschrift. Und ersetzendes Scannen heißt: Papier darf nach sauberer Digitalisierung vernichtet werden — wenn der Prozess in der Verfahrensdokumentation steht. Die Muster-Doku für den Portal-Workflow liefern wir mit und passen sie auf Ihren Betrieb an.
Was Ihre Buchhaltung bei uns alles kann.
Acht Bausteine, ein Portal, ein Festpreis — vom Beleg bis zur prüfungsfertigen Auswertung.
Belegbuchhaltung
Upload per App, Mail oder Schnittstelle — KI-Vorkontierung, Buchhalter-Kontrolle, Beleg fest am Buchungssatz. Eingangs- wie Ausgangsrechnungen, Reisekosten, Kreditkarten.
Bank & Kasse
Bankanbindung mit täglichem Umsatzabruf, Abstimmung Saldo = Auszug, Kassenbuch-Prüfung inklusive TSE-Daten (§ 146a AO) — die Kasse ist Prüfungs-Schwerpunkt Nr. 1.
Offene Posten
Debitoren und Kreditoren immer aktuell: wer schuldet Ihnen was, wem schulden Sie — mit Fälligkeitslisten als Basis für Mahnläufe und Liquiditätsplanung.
UStVA & Meldungen
Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht per ELSTER, Dauerfristverlängerung, Zusammenfassende Meldung bei EU-Umsätzen, OSS-Daten — inklusive § 13b-Fällen.
BWA & Auswertungen
Monatliche BWA wenige Tage nach Monatsende, Vorjahres- und Planvergleich, Summen- und Saldenlisten, Kontenblätter — Zahlen, mit denen Sie steuern können.
GoBD-Archiv & Verfahrensdoku
Revisionssicheres Belegarchiv (8/10 Jahre), Festschreibung je Periode, ersetzendes Scannen geregelt — und die Muster-Verfahrensdokumentation für Ihren Betrieb.
Schnittstellen & E-Rechnung
Shop, Kartenterminal, PayPal, Kassensystem — Umsätze fließen automatisch ein. E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) empfangen, validiert und im Originalformat archiviert.
Abschluss- & Prüfungsreife
Die Buchhaltung mündet nahtlos in Abschluss oder EÜR — und bei der Betriebsprüfung liefern wir den Datenzugriff (Z1–Z3) prüfungsfertig und begleiten das Verfahren.
Die vier teuersten Buchhaltungs-Fehler.
Was Betriebsprüfer am häufigsten finden — alle vermeidbar.
Veränderbare Aufzeichnungen sind formell mangelhaft; das öffnet der Hinzuschätzung die Tür (§ 162 AO).
Bei bargeldintensiven Betrieben der sichere Weg zur Verwerfung der Kassenführung.
Ohne Rechnung kein Vorsteuerabzug; Eigenbelege retten nur den Betriebsausgabenabzug, nicht die USt.
Privatkonto im Betrieb, Barentnahmen ohne Beleg: das Lieblingsthema jeder Prüfung.
Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: laufende, festgeschriebene Buchhaltung mit Belegpflicht — genau das ist unser Standard. Software bucht schneller, Verantwortung tragen trotzdem Menschen: Ihr fester Buchhalter kennt Ihren Betrieb, und jede UStVA wie jeder Abschluss wird von einem Berufsträger freigegeben.
Der Buchhaltungs-Monat — ohne Ihr Zutun getaktet.
Ihr Aufwand: Belege hochladen. Den Rest erledigt der Takt.
Belege einwerfen
Foto per App, Mail-Weiterleitung oder automatisch per Schnittstelle — das Portal erinnert, wenn etwas fehlt. Bankumsätze fließen täglich ein.
Buchen & kontrollieren
KI kontiert vor, Buchhalter prüfen und buchen — laufend, nicht im Jahres-Stau. Rückfragen stellt das Portal gebündelt, nicht als Mail-Flut.
Abstimmen
Bank = Auszug, Kasse geprüft, offene Posten aktuell — Differenzen werden geklärt, solange sie klein sind, nicht im Dezember.
UStVA & Festschreibung
Voranmeldung per ELSTER (mit Dauerfristverlängerung +1 Monat), Buchungen der Periode festgeschrieben — dokumentiert und unveränderbar.
BWA & Blick nach vorn
BWA mit Vorjahresvergleich im Portal, Auffälligkeiten kommentiert — und die Daten stehen für Abschluss, Bank und Planung bereit.
Und am Jahresende? Kein Karton, keine Pendelordner: Die Buchhaltung mündet nahtlos in EÜR oder Jahresabschluss — dieselben Daten, dieselben Leute, derselbe Festpreis-Grundsatz. Auch die Lohnbuchhaltung läuft im selben Portal.
Liegen geblieben? Wir buchen nach.
Krankheit, Wachstum, Buchhalter weg, Vorberater überlastet — Rückstände entstehen schneller, als man denkt, und sie wachsen nicht von allein weg.
UStVA-Schätzungen, Mahnungen, am Ende Zwangsgelder. Unsere Antwort ist unaufgeregt: Wir rekonstruieren die Buchhaltung rückwirkend — aus Kontoauszügen, Rechnungen, Shop- und Zahlungsdienstleister-Daten — Monat für Monat, Jahr für Jahr, bis alles wieder stimmt. Danach geht es nahtlos in die laufende Betreuung über.
Wir sagen Ihnen konkret, welche Monate und Unterlagen wirklich fehlen, bevor irgendetwas kostet — und was jedes offene Jahr als Festpreis kostet.
Falsche oder unterlassene Voranmeldungen korrigieren wir nach § 153 AO, bevor daraus ein Vorwurf wird.
Erst aufarbeiten, dann Einspruch: meist sinkt die Steuer deutlich unter die Schätzung (§ 162 AO).
Was es kostet.
Festpreis nach Buchungsvolumen statt Stundensätze. Im Portal-Rechner berechnen Sie Ihren Preis in rund zwei Minuten — verbindlich, ohne Anmeldung.
- Selbstbucher: wer im Portal selbst bucht, zahlt für die laufende Buchhaltung 0 € — wir prüfen im Jahrespaket.
- Lohnbuchhaltung als eigenes Modul: 14,95 € je Mitarbeiter und Monat.
- Rückstände: Festpreis je offenem Monat bzw. Jahr — nach kostenloser Sichtung.
Was zur Finanzbuchhaltung gefragt wird.
Was umfasst die Finanzbuchhaltung — und was nicht?
Was heißt GoBD-konform — in einem Satz?
Was ist die Festschreibung — und warum ist Excel ein Problem?
Brauche ich wirklich eine Verfahrensdokumentation?
Darf ich Papierbelege nach dem Scannen wegwerfen?
Was gilt bei der E-Rechnung — bin ich schon betroffen?
Meine Buchhaltung liegt Monate oder Jahre zurück — was jetzt?
Wie weit zurück können Sie aufarbeiten?
Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Wie schnell ist meine Buchhaltung bei Ihnen aktuell?
Was kostet die Finanzbuchhaltung?
Wie läuft der Wechsel vom bisherigen Steuerberater?
Drei Köpfe, eine saubere Buchhaltung.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Ordnungsmäßigkeit und Recht.
Verantwortet Ordnungsmäßigkeit und Prüfungssicherheit: GoBD-Prozesse, Verfahrensdokumentation, Datenzugriff — und die Begleitung jeder Betriebsprüfung.
fabian.klement@onlinebilanz.deFührt die laufende Finanzbuchhaltung — und ist der Mann für die Aufarbeitung: offene Monate und Jahre, rekonstruiert aus Kontoauszügen, Berichtigungen nach § 153 AO.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt die Rechtsfragen rund um die Buchführung: Einsprüche gegen Schätzungsbescheide, Zwangsgeld-Verfahren, Auskunfts- und Herausgabefragen beim Beraterwechsel.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deAuf welchen Vorschriften Ihre Buchhaltung steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Erfassung, Form und Aufbewahrung — im amtlichen Volltext nachlesbar.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland


