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Bauabzugsteuer · § 48b EStG

Freistellungsbescheinigung — volle Rechnung statt 15 % Abzug.

Voraussetzungen geschaffen, Antrag gestellt, Verlängerung überwacht.

Ohne Bescheinigung muss Ihr Auftraggeber bei Bauleistungen 15 % einbehalten und ans Finanzamt abführen. Ausgestellt wird sie vom Finanzamt — Voraussetzung sind abgegebene Erklärungen und ein ungefährdeter Steueranspruch. Genau das bringen wir auf Stand, auch rückwirkend.

Antrag und Verlängerung übernehmen wirBau, Kapitalertrag und Gemeinnützige
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,74 / 5,023 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
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Kurz erklärt

Was eine Freistellungsbescheinigung ist.

Gemeint ist meist die Bescheinigung nach § 48b EStG: Sie befreit Ihre Bauleistungen vom 15-Prozent-Steuerabzug des Auftraggebers — Sie erhalten den vollen Rechnungsbetrag.

Ausgestellt wird sie vom Finanzamt, nicht vom Steuerberater. Erteilt wird sie nur, wenn alle Erklärungen vorliegen und der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Wir schaffen diese Voraussetzungen und stellen den Antrag.

§ 48b
KernfallBauabzugsteuer bei Bauleistungen.
15 %
WirkungKein Einbehalt, voller Betrag.
Finanzamt
AusstellerAuf amtlichem Vordruck.
befristet
AchtungVerlängerung rechtzeitig beantragen.
Nicht jede Freistellung ist gleich

Die vier Arten.

Der Begriff steht für mehrere Sachverhalte — je nach Anlass eine andere Steuer, ein anderer Antrag und eine andere Stelle.

§ 48b EStG

Bauabzugsteuer

Der Kernfall: Mit gültiger Bescheinigung entfällt der Einbehalt von 15 %. Sie ist befristet und muss rechtzeitig verlängert werden.

§ 44a EStG

Kapitalertragsteuer

Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung, damit Kapitalerträge ohne Abzug fließen — relevant bei niedrigem Einkommen und für bestimmte Körperschaften.

§ 60a AO

Gemeinnützigkeit

Der Feststellungs- beziehungsweise Freistellungsbescheid bestätigt die Steuerbegünstigung und berechtigt zu Zuwendungsbestätigungen.

§ 50c EStG

Grenzüberschreitend

Freistellung oder Erstattung der Abzugsteuer auf Lizenzen und Dienstleistungen nach DBA — Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern, mit Vorlauf.

?
Was zählt als Bauleistung?

Erfasst sind Leistungen zur Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken — also weit mehr als Rohbau: Elektro, Sanitär, Trockenbau, Gerüstbau, Estrich. Planungs- und reine Wartungsleistungen sind teils ausgenommen. Im Zweifel beantragen wir die Bescheinigung, damit der Auftraggeber sicher voll auszahlen kann.

Das Kernstück

Wann das Finanzamt die Freistellung erteilt.

Entscheidend ist, ob der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Dahinter stehen sechs konkrete Punkte — jeder muss erfüllt sein.

PunktWas geprüft wirdStatus
01 · ErfassungBetrieb steuerlich angemeldet und erfassterledigt
02 · ErklärungenEinkommen- oder Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung abgegebenerledigt
03 · VoranmeldungenUmsatzsteuer-Voranmeldungen laufend übermittelterledigt
04 · SteuerkontoKeine offenen Rückstände oder geregelt per Stundungerledigt
05 · ZustellungBei Sitz im Ausland ein inländischer Empfangsbevollmächtigterbenannt
06 · KernkriteriumSteueranspruch erscheint nicht gefährdet (§ 48b Abs. 1 EStG)erfüllt
!
Ohne Bescheinigung fehlen 15 % Liquidität.

Behält der Auftraggeber die Bauabzugsteuer ein, ist Ihr Geld zunächst beim Finanzamt gebunden und kommt erst über Anrechnung oder Erstattung zurück. Die Bescheinigung wird auftragsbezogen oder allgemein erteilt; wer laufend erklärt und zahlt, erhält die Verlängerung problemlos — wir überwachen die Gültigkeit, damit zwischen zwei Aufträgen keine Lücke entsteht.

Wer welche Freistellung braucht

Sechs Fälle — sechs Anträge.

Anlass und ausstellende Stelle unterscheiden sich. Die häufigsten Konstellationen im Überblick.

FallGrundlageWorum es geht
Bauunternehmen und Handwerk§ 48b EStGBescheinigung dem Auftraggeber vorlegen, sonst 15 % Abzug
Auftraggeber am Bau§ 48 EStGWer Bauleistungen bezieht, haftet für die Abzugsteuer — die Bescheinigung befreit
VermieterBagatellgrenzeAuch Vermieter sind Auftraggeber; hier gilt eine erhöhte Grenze von 15.000 €
Anleger und Sparer§ 44a EStGFreistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung bis zum Sparer-Pauschbetrag
Vereine und Stiftungen§ 60a AONachweis der Gemeinnützigkeit für Befreiung und Spendenbescheinigungen
Zahlungen ins Ausland§ 50c EStGFreistellung von der Abzugsteuer auf Lizenzen und Vergütungen (BZSt)
Warum es mit Steuerberater leichter geht

Wo der Steuerberater den Unterschied macht.

Erteilt wird die Bescheinigung vom Finanzamt — ob und wie schnell, hängt davon ab, wie sauber Ihre Steuern sind.

Drei Gründe
Zugang, Vollständigkeit, Datenbasis
Als Bevollmächtigte arbeiten wir direkt mit dem Finanzamt.
  • Direkter Draht: offene Punkte geklärt, Stundung beantragt, Antrag gestellt.
  • Erklärungen und Fristen: vollständig abgegeben, Verlängerung überwacht.
  • GoBD-konform: zeitgerecht, unveränderbar, nachvollziehbar gebucht.
  • Belastbar: die Verhältnisse halten bis zur Betriebsprüfung stand.
Wenn Sie Auftraggeber sind
Nachunternehmer prüfen
Fehlt die gültige Bescheinigung des Nachunternehmers, haften Sie für die Abzugsteuer.
  • Gültigkeit prüfen: Bestätigungsabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern.
  • Dokumentieren: Kopie und Abfrage zur Zahlung ablegen.
  • Bagatellgrenze: 5.000 € je Leistender und Jahr, für Vermieter 15.000 €.
  • Folge: haftungssicher auszahlen statt 15 % einbehalten.
So läuft es ab

Von der Anfrage zur erteilten Bescheinigung.

Vier klar strukturierte und aufeinander abgestimmte Schritte, die wir vollständig, zuverlässig und sorgfältig für Sie übernehmen.

Start
1

Anlass und Status klären

Sie nennen den genauen Anlass und die geltende Frist, wir prüfen alle Erklärungen und das gesamte Steuerkonto.

kostenlosPortal
Aufholen
2

Rückstände bereinigen

Fehlende Erklärungen und Voranmeldungen nachgeholt, bei Rückständen Stundung oder Ratenzahlung vereinbart.

GoBD§ 222 AO
Antrag
3

Antrag beim Finanzamt

Wir beantragen die Bescheinigung auf amtlichem Vordruck und klären Rückfragen direkt.

§ 48b EStGVollmacht
Danach
4

Bereitstellen und verlängern

Sie erhalten die Bescheinigung als PDF im Portal, vorlagefertig — wir überwachen die Gültigkeit.

PDFVerlängerung
§
Als laufender Mandant geht es sofort.

Sind Ihre Erklärungen aktuell und das Steuerkonto ausgeglichen, brauchen wir nur den Anlass. Steht ein Auftrag konkret an, priorisieren wir die Aufarbeitung, damit die Bescheinigung rechtzeitig beim Auftraggeber liegt.

Rückstände · ohne Vorwürfe

Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.

Oft wird die Bescheinigung erst gebraucht, wenn ein Auftrag ansteht — und die Vergangenheit ist nicht aufgearbeitet.

Erklärungen fehlen

Wir holen Steuererklärungen und Voranmeldungen GoBD-konform nach und übermitteln sie.

Nachholung
Steuerkonto im Minus

Stundung oder Ratenzahlung vereinbart, Anspruch gesichert — nichts steht der Freistellung im Weg.

Regelung
Neu am Bau

Auch ohne Historie möglich, dann oft auftragsbezogen oder kürzer befristet erteilt.

Erstantrag
Wechsel mit Altjahren

Wir übernehmen die Daten der alten Kanzlei, arbeiten Rückstände auf und beantragen neu.

Übergabe
Wechsel zu OnlineBilanz?

Wir holen die Unterlagen von Ihrer alten Kanzlei, übernehmen die Buchhaltung, arbeiten offene Jahre auf und halten die Bescheinigung künftig lückenlos gültig. Sie unterschreiben einmal die Vollmacht.

Häufige Fragen

Was zur Freistellungsbescheinigung gefragt wird.

Was ist eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG?
Eine Bescheinigung des Finanzamts, mit der der Auftraggeber bei Bauleistungen keine Bauabzugsteuer einbehalten muss. Ohne sie behält er 15 % des Rechnungsbetrags ein und führt sie ans Finanzamt ab; mit gültiger Bescheinigung erhalten Sie den vollen Betrag.
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Das Finanzamt, nicht der Steuerberater. Der Antrag erfolgt auf amtlichem Vordruck. Wir als Bevollmächtigte schaffen die Voraussetzungen, stellen den Antrag, klären Rückfragen und überwachen die Verlängerung.
Wann muss der Auftraggeber die 15 % einbehalten?
Wenn der Leistende keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt und die Bagatellgrenze überschritten ist — 5.000 € je Leistender und Kalenderjahr, bei ausschließlich umsatzsteuerfreier Vermietung 15.000 €. Der Auftraggeber haftet für den Einbehalt.
Unter welchen Voraussetzungen wird die Freistellung erteilt?
Wenn der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint: steuerliche Erfassung, abgegebene Erklärungen und Voranmeldungen, ausgeglichenes Steuerkonto und bei Auslandssitz ein inländischer Empfangsbevollmächtigter. Rückstände schließen die Freistellung nicht zwingend aus, wenn eine Stundung vereinbart ist.
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Sie ist stets befristet und wird auftragsbezogen oder allgemein erteilt — allgemein üblicherweise für längstens drei Jahre. Vor Ablauf ist die Verlängerung zu beantragen; läuft sie aus, behält der Auftraggeber wieder ein. Wir überwachen die Fristen.
Welche anderen Freistellungen gibt es?
Für Kapitalerträge der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung (§ 44a EStG), für Vereine und Stiftungen der Feststellungs- oder Freistellungsbescheid zur Gemeinnützigkeit (§ 60a AO) und für Zahlungen ins Ausland die Freistellung von der Abzugsteuer nach DBA (§ 50c EStG, Antrag beim BZSt).
Welche Rolle spielt die Buchhaltung dabei?
Eine zentrale. Die Erklärungen, auf denen die Freistellung beruht, müssen auf einer Buchhaltung nach den GoBD fußen: zeitgerecht, unveränderbar, mit durchgängigem Beleg- und Buchungsnachweis. Nur so bleibt die Bescheinigung dauerhaft belastbar.
Können Sie die Voraussetzungen rückwirkend schaffen?
Ja. Wir holen fehlende Erklärungen und Voranmeldungen nach, regeln Rückstände über Stundung oder Ratenzahlung und stellen anschließend den Antrag. Auch bei Neugründung ohne Historie ist die Freistellung möglich, oft zunächst auftragsbezogen.
Wie schnell bekomme ich die Bescheinigung?
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, geht es in der Regel zügig; die Bearbeitungsdauer hängt vom Finanzamt ab. Bestehen Rückstände, verzögert sich das um die Aufarbeitung. Steht ein Auftrag an, priorisieren wir und weisen das Finanzamt auf die Dringlichkeit hin.
Ihre Berufsträger

Ihr Antrag, persönlich verantwortet.

Sie sprechen mit einem Ansprechpartner; im Hintergrund arbeiten drei Professionen zusammen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die GoBD-konforme Datenbasis und die Abschlüsse, auf denen die Erklärungen beruhen.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Stellt den Antrag, klärt Rückstände und Stundungen mit dem Finanzamt und überwacht die Verlängerung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Einspruch bei Ablehnung und Haftungsfragen des Auftraggebers.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Worauf sich diese Seite stützt.

Bauabzugsteuerpflicht, förmliche Freistellung, persönliche Haftung und rechtliche Nebenbestimmungen im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Ob eine Leistung unter die Bauabzugsteuer fällt und ob die Freistellung erteilt wird, entscheidet der Einzelfall. Keine Steuerberatung im Einzelfall — Ihren Antrag bereiten wir persönlich vor.

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