Säumniszuschlag — 1 % pro angefangenem Monat.
Einen Tag zu spät gezahlt, und der volle Monatszuschlag ist verwirkt: 1 % des rückständigen Betrags, abgerundet auf volle 50 € — kraft Gesetzes, ohne Bescheid, ohne Ermessen (§ 240 Abs. 1 AO). Aufs Jahr gerechnet sind das 12 %. Rechnen Sie unten exakt nach, was Ihr Rückstand kostet — mit der Drei-Tage-Schonfrist, der Prognose für die nächsten Monate und den beiden Wegen, die den Zuschlag stoppen: Stundung und Aussetzung der Vollziehung.
Was der Säumniszuschlag ist — und wann er entsteht.
Der Säumniszuschlag ist keine Strafe im engeren Sinn, sondern ein Druckmittel zur pünktlichen Zahlung — verbunden mit einer Gegenleistung für den Zinsvorteil und den Verwaltungsaufwand. Drei Dinge müssen Sie kennen:
- Satz
- 1 % / angef. Monat
- Jahresbelastung
- 12 % p. a.
- Abrundung
- auf volle 50 €
- Unser Part
- prüfen, stoppen, erlassen
Der Säumniszuschlag-Rechner.
Tragen Sie den rückständigen Betrag, den Fälligkeitstag und den Zahlungstag ein. Der Rechner ermittelt die angefangenen Säumnismonate, wendet die 50-€-Abrundung und die Drei-Tage-Schonfrist an und zeigt Ihnen den verwirkten Zuschlag, die effektive Jahresbelastung und die Prognose, wenn Sie weiter warten.
Nur die Hauptforderung — also die Steuer selbst. Auf steuerliche Nebenleistungen (Zinsen, Verspätungszuschläge, Zwangs- und Ordnungsgelder, Kosten) entstehen keine Säumniszuschläge (§ 240 Abs. 2 AO).
Die Höhe des Zuschlags ist bei allen Steuerarten gleich. Unterschiedlich ist die Abziehbarkeit als Betriebsausgabe — und bei der Lohnsteuer die zusätzliche Haftung des Geschäftsführers (§ 69 AO).
Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Bei Nachzahlungen aus einem Bescheid beginnt die Monatsfrist erst mit der Bekanntgabe — bei Postversand vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 AO).
Bei Lastschrifteinzug gilt die Zahlung am Fälligkeitstag als geleistet, auch wenn das Finanzamt später abbucht (§ 224 Abs. 2 Nr. 3 AO). Ein Scheck gilt erst drei Tage nach Eingang als entrichtet.
Diese Angabe steuert nur die Einordnung unten: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung entfällt die Druckfunktion des Zuschlags — die Finanzverwaltung erlässt dann regelmäßig die Hälfte (§ 227 AO).
Wenn Sie weiter warten
Jeder angebrochene Monat kostet — zusätzlich. Der Zuschlag läuft unbegrenzt weiter — es gibt keine Kappungsgrenze wie beim Verspätungszuschlag.
Vereinfachtes Modell · Orientierung, keine Steuerberechnung im Einzelfall. Berechnet wird der Säumniszuschlag nach § 240 Abs. 1 AO: 1 % je angefangenem Monat der Säumnis auf den auf volle 50 € abgerundeten rückständigen Betrag, unter Berücksichtigung der Schonfrist des § 240 Abs. 3 AO. Nicht abgebildet sind: gesetzliche Feiertage Ihres Bundeslands bei der Fristberechnung (§ 108 Abs. 3 AO), Teilzahlungen und deren Tilgungsreihenfolge (§ 225 AO), Nachzahlungszinsen nach § 233a AO, Verspätungszuschläge nach § 152 AO, Vollstreckungskosten sowie eine bereits gewährte Stundung oder Aussetzung der Vollziehung. Die belastbare Berechnung und die Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir.
Der teuerste Tag des Jahres ist der 11. Schieben Sie das Zahlungsdatum im Rechner um einen einzigen Tag über den Monatswechsel hinaus — der Zuschlag springt sofort um einen vollen Prozentpunkt. Es gibt keine taggenaue Verzinsung, keine Anteiligkeit, keine Kulanz. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf die Alternativen: Eine Stundung kostet 0,5 % im Monat statt 1 %, eine Aussetzung der Vollziehung ebenso — beide muss man aber vor Fälligkeit beantragen.
Die Fälligkeitstermine, an denen es teuer wird.
Säumnis setzt Fälligkeit voraus — und die ergibt sich je nach Steuerart aus einer anderen Vorschrift. Diese Termine bestimmen, ab wann der Zuschlag läuft:
| Steuer / Abgabe | Fällig am | Rechtsgrundlage | Worauf besonders zu achten ist |
|---|---|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums | § 18 Abs. 1 S. 4 UStG | Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich alles um einen Monat — bei monatlicher Abgabe gegen Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahressteuer. |
| Lohnsteuer-Anmeldung | 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums | § 41a Abs. 1 EStG | Der Geschäftsführer haftet bei Nichtabführung persönlich (§ 69 AO) — die Lohnsteuer ist treuhänderisch einbehaltenes Arbeitnehmergeld. |
| Einkommensteuer-Vorauszahlung | 10.03. · 10.06. · 10.09. · 10.12. | § 37 Abs. 1 EStG | Passt die Prognose nicht mehr, lässt sich die Vorauszahlung anpassen — das ist billiger als säumig zu werden. |
| Körperschaftsteuer-Vorauszahlung | 10.03. · 10.06. · 10.09. · 10.12. | § 31 Abs. 1 KStG i. V. m. § 37 EStG | Der Solidaritätszuschlag folgt dem gleichen Rhythmus und wird mitgezählt. |
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 15.02. · 15.05. · 15.08. · 15.11. | § 19 Abs. 1 GewStG | Gläubiger ist die Gemeinde, nicht das Finanzamt — Stundungs- und Erlassanträge gehen an die Stadtkasse. |
| Nachzahlung aus einem Bescheid | 1 Monat nach Bekanntgabe | § 220 Abs. 2 S. 2 AO | Bekanntgabe bei Postversand: vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Erst danach beginnt die Monatsfrist. |
| Sozialversicherungsbeiträge | drittletzter Bankarbeitstag des Monats | § 23 Abs. 1 SGB IV | Eigener Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat nach § 24 SGB IV — mit gleicher 50-€-Abrundung, aber ohne Schonfrist. |
Das Wochenende ist Ihr Freund — der Feiertag Ihres Bundeslands auch. Fällt ein Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO). Dasselbe gilt für den letzten Tag der Drei-Tage-Schonfrist. Maßgeblich ist der Feiertag am Sitz des Finanzamts — was in Baden-Württemberg oder Bayern regelmäßig einen zusätzlichen Tag bringt.
Wann die Schonfrist greift — und wann nicht.
§ 240 Abs. 3 AO ist kein Zahlungsziel, sondern ein Erhebungsverzicht: Die Steuer bleibt am Fälligkeitstag fällig, das Finanzamt verzichtet nur bis zu drei Tage Verspätung auf den Zuschlag. Wer die Frist als verlängerte Fälligkeit einplant, verliert sie beim ersten Bankfeiertag.
Die Schonfrist gilt
- Überweisung — maßgeblich ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Finanzkasse, nicht der Tag Ihres Auftrags.
- Lastschrifteinzug — gilt bereits am Fälligkeitstag als entrichtet, selbst wenn tatsächlich später abgebucht wird (§ 224 Abs. 2 Nr. 3 AO).
- Verlängerung aufs Wochenende — endet der dritte Tag an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, zählt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
- Jede einzelne Fälligkeit — die Frist gilt pro Zahlung, nicht pro Jahr; sie „verbraucht" sich nicht.
Die Schonfrist gilt nicht
- Barzahlung an der Finanzkasse — ausdrücklich ausgenommen (§ 240 Abs. 3 S. 2 AO).
- Scheckzahlung — gilt erst drei Tage nach Eingang als entrichtet (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO); die Schonfrist ist damit aufgezehrt.
- Geplatzte Lastschrift — wird die Einzugsermächtigung widerrufen oder das Konto nicht gedeckt, gilt die Zahlung als nicht geleistet, rückwirkend ab Fälligkeit.
- Sozialversicherungsbeiträge — § 24 SGB IV kennt keine Schonfrist; hier zählt der drittletzte Bankarbeitstag exakt.
Säumniszuschlag, Verspätungszuschlag, Zinsen — wer was kostet.
Fünf verschiedene Nebenleistungen mit fünf verschiedenen Sätzen. Wer sie kennt, kann steuern: Der teuerste Weg ist immer Nichtstun.
| Nebenleistung | Satz | Auslöser | Norm |
|---|---|---|---|
| Säumniszuschlag | 1 % / Monat = 12 % p. a. |
Verspätete Zahlung. Entsteht kraft Gesetzes, angefangene Monate zählen voll, keine Höchstgrenze. | § 240 AO |
| Verspätungszuschlag | 0,25 % / Monat mind. 25 € / Monat |
Verspätete Abgabe der Erklärung. Ab 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres zwingend festzusetzen; Höchstbetrag 25.000 €. | § 152 AO |
| Nachzahlungszinsen | 0,15 % / Monat = 1,8 % p. a. |
Zeitablauf bei Nachzahlungen — nach einer Karenzzeit von 15 Monaten. Erstattungen werden spiegelbildlich verzinst. | § 233a, § 238 Abs. 1a AO |
| Stundungszinsen | 0,5 % / Monat = 6 % p. a. |
Gewährte Stundung. Halb so teuer wie der Säumniszuschlag — aber nur auf Antrag vor Fälligkeit. | § 222, § 234 AO |
| Aussetzungszinsen | 0,5 % / Monat = 6 % p. a. |
Aussetzung der Vollziehung bei Einspruch. Fallen nur an, soweit der Rechtsbehelf am Ende erfolglos bleibt. | § 237 AO |
| Hinterziehungszinsen | 0,5 % / Monat = 6 % p. a. |
Hinterzogene Steuern — zusätzlich zu Säumniszuschlägen und strafrechtlichen Folgen. | § 235 AO |
Derselbe Rückstand, drei Wege — drei Preise.
Ein Unternehmen kann eine Umsatzsteuer-Nachzahlung von 25.000 € ein halbes Jahr lang nicht aufbringen. Was der Weg dorthin kostet:
Der Unterschied ist nicht das Geld, sondern der Antrag. Alle drei Wege stehen jedem offen — aber Weg 2 und 3 verlangen, dass man rechtzeitig handelt und begründet. Und es gibt einen vierten, der nichts kostet: Wer gleichzeitig eine Erstattung erwartet, rechnet nach § 226 AO auf — die Aufrechnung wirkt auf den Zeitpunkt der Aufrechnungslage zurück, sodass gar keine Säumnis entsteht. Antrag, Begründung, Ratenvorschlag und die Kommunikation mit der Finanzkasse übernehmen wir.
Wann Säumniszuschläge ganz oder halb erlassen werden.
Der Zuschlag entsteht ohne Ermessen — aber er kann erlassen werden, wenn seine Erhebung unbillig wäre. Die Rechtsprechung unterscheidet dabei nach der Doppelfunktion des Zuschlags: Er ist Druckmittel zur Zahlung und Gegenleistung für Zinsvorteil und Verwaltungsaufwand. Entfällt nur die Druckfunktion, wird typischerweise die Hälfte erlassen.
- Hälftiger Erlass bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Wer objektiv nicht zahlen kann, lässt sich durch Druck nicht zur Zahlung bewegen — die Druckfunktion läuft leer. Der verbleibende Teil deckt Zinsvorteil und Verwaltungsaufwand ab.
- Voller Erlass beim bislang pünktlichen Zahler. Plötzliche Erkrankung, ein einmaliges Büroversehen oder ein Bankfehler — bei einem Steuerpflichtigen, der seine Zahlungen sonst stets fristgerecht leistet, ist der Zuschlag regelmäßig ganz zu erlassen.
- Voller Erlass bei offensichtlich unrichtiger Festsetzung. Beruht der Rückstand auf einem Bescheid, der ersichtlich falsch war und später aufgehoben wurde, ist die Erhebung sachlich unbillig — obwohl die Zuschläge formal wirksam verwirkt sind.
- Erlass bei verzögerter Bearbeitung eines Stundungsantrags. Wäre die Stundung bei rechtzeitiger Bearbeitung gewährt worden, dürfen Ihnen die zwischenzeitlich verwirkten Zuschläge nicht zur Last fallen.
- Abrechnungsbescheid statt Erlass. Ist streitig, ob der Zuschlag überhaupt entstanden ist — falsche Fälligkeit, unberücksichtigte Zahlung, Tilgungsreihenfolge nach § 225 AO —, ist nicht der Erlass, sondern der Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO der richtige Weg. Gegen ihn ist der Einspruch eröffnet.
Die Eskalationsleiter der Finanzkasse.
Der Säumniszuschlag ist nur der erste Schritt. Danach folgt ein standardisierter Ablauf — und je weiter er läuft, desto teurer und öffentlicher wird er. Währenddessen laufen die 1 % pro Monat unverändert weiter.
Säumniszuschlag
Entsteht automatisch am Tag nach Fälligkeit — 1 % je angefangenem Monat, ohne Bescheid und ohne Ankündigung.
§ 240 AOMahnung
Erinnerung mit kurzer Zahlungsfrist. Nicht zwingend — das Finanzamt darf auch ohne Mahnung vollstrecken.
§ 259 AOVollstreckungsankündigung
Letzte Warnung, üblicherweise mit einer Woche Frist. Ab hier kommen Vollstreckungskosten und Gebühren hinzu.
§ 254 AOPfändung
Konto- und Forderungspfändung ohne Gerichtsbeschluss — das Finanzamt ist eigener Vollstreckungstitel. Kunden erfahren davon.
§§ 281 ff. AOExistenzgefährdung
Keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, Widerruf von Erlaubnissen, Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) — im Extremfall Insolvenzantrag der Behörde.
§ 35 GewO · § 14 InsODer stille Schaden ist der teuerste. Lange bevor gepfändet wird, blockiert ein Rückstand die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung — und damit Ausschreibungen, Konzessionen, Vergabeverfahren und manche Bankfinanzierung. Wer nicht zahlen kann, sollte deshalb nicht schweigen, sondern beantragen: Ein begründeter Stundungs- oder Vollstreckungsaufschubantrag hält die Leiter an, ein unbeantworteter Brief beschleunigt sie.
Haftung des Geschäftsführers
Wer als Geschäftsführer einbehaltene Lohnsteuer nicht abführt, haftet persönlich mit dem Privatvermögen — einschließlich der darauf entfallenden Säumniszuschläge.
Sozialabgaben sind Strafrecht
Das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung ist eine Straftat — unabhängig davon, ob das Unternehmen zahlungsfähig ist.
Aufrechnung statt Säumnis
Wer gleichzeitig eine Erstattung erwartet — etwa aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Vorsteuerüberhang —, kann gegen die fällige Schuld aufrechnen. Die Aufrechnung wirkt auf den Zeitpunkt zurück, in dem sich beide Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden: Säumniszuschläge entstehen dann gar nicht erst.
Vollstreckungsaufschub
Ist die Vollstreckung im Einzelfall unbillig, kann sie einstweilen eingestellt oder beschränkt werden. Der Antrag stoppt die Pfändung — nicht aber den Zuschlag: Der läuft weiter. Deshalb gehört zum Aufschub immer ein Ratenplan und, wo möglich, ein paralleler Stundungsantrag.
Tilgungsreihenfolge
Zahlen Sie nur einen Teil, bestimmen Sie die Tilgungsreihenfolge. Ohne Angabe tilgt das Finanzamt zuerst Kosten und Zuschläge — die Hauptforderung bleibt stehen und produziert weiter 1 % im Monat.
Sonderfälle, die fast niemand kennt.
Sechs Konstellationen, in denen sich der Säumniszuschlag anders verhält als erwartet — und in denen sich der Blick eines Beraters am schnellsten rechnet:
Bescheid aufgehoben — Zuschlag bleibt
Wird die Steuerfestsetzung später aufgehoben oder geändert, bleiben die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge grundsätzlich bestehen. Sie fallen nicht automatisch weg — dafür braucht es einen Erlassantrag.
Kein Zuschlag auf Nebenleistungen
Auf Zinsen, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder, Kosten und auf bereits verwirkte Säumniszuschläge entstehen keine weiteren Säumniszuschläge. Es gibt keinen Zinseszinseffekt.
Vorauszahlung & Anmeldung
Bei angemeldeten Steuern — Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer — tritt Säumnis nicht vor Abgabe der Anmeldung ein. Wer zu spät anmeldet, trägt beides: Verspätungs- und Säumniszuschlag.
Fünfjährige Zahlungsverjährung
Auch Säumniszuschläge verjähren — nach fünf Jahren, gerechnet ab Ablauf des Jahres der Fälligkeit. Jede Vollstreckungsmaßnahme, Stundung oder Aussetzung unterbricht die Frist und setzt sie neu in Gang.
Abziehbar — oder nicht
Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer sind Betriebsausgaben. Zuschläge zu Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer teilen das Schicksal der Hauptsteuer und sind nicht abziehbar.
Insolvenz — Zuschläge werden nachrangig
Säumniszuschläge, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind nachrangige Insolvenzforderungen und fallen praktisch aus. Vor Eröffnung verwirkte Zuschläge bleiben einfache Insolvenzforderungen — und werden von einer Restschuldbefreiung erfasst, soweit die Hauptschuld keine hinterzogene Steuer ist (§ 302 Nr. 1 InsO).
Auch auf Haftungsschulden
Der Zuschlag gilt nicht nur für Steuern: Auch zurückzuzahlende Steuervergütungen und Haftungsschulden — etwa aus einem Lohnsteuer-Haftungsbescheid nach § 69 AO — lösen Säumniszuschläge aus, sobald die im Bescheid gesetzte Zahlungsfrist verstrichen ist.
Kleinbeträge & Verwaltungspraxis
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung bindet die Finanzämter: Er regelt unter anderem, dass Kleinbeträge nicht gesondert angefordert, sondern erst mit der nächsten Zahlungsaufforderung erhoben werden, und wie die Hälfte-Regel beim Erlass anzuwenden ist. Wer den AEAO kennt, argumentiert im Antrag präziser.
Der Streit um die 12 %
Nach der Absenkung der Nachzahlungszinsen auf 1,8 % p. a. wurde vielfach bezweifelt, ob 12 % Säumniszuschlag noch verhältnismäßig sind. Der BFH hat die Zuschläge in mehreren Entscheidungen auch für Zeiträume ab 2019 als verfassungsgemäß angesehen — ihr Zweck sei primär Druckmittel, nicht Verzinsung.
Der häufigste Fehler ist die stille Teilzahlung. Wer eine runde Summe überweist, ohne die Tilgung zu bestimmen, verliert doppelt: Das Finanzamt verrechnet nach der gesetzlichen Reihenfolge des § 225 Abs. 2 AO zuerst auf Kosten, Zwangsgelder und Säumniszuschläge — die eigentliche Steuerschuld bleibt in voller Höhe stehen und produziert weiter 1 % pro Monat. Ein Satz im Verwendungszweck („Tilgung Umsatzsteuer 04/2026") genügt, um das zu vermeiden.
Auch wenn es schon passiert ist.
Die meisten Mandanten kommen nicht vor dem Fälligkeitstag zu uns, sondern nach der Rückstandsanzeige — mit einem gewachsenen Saldo aus Steuer, Zuschlägen und Zinsen, den niemand mehr auseinanderrechnen kann. Genau da fangen wir an: Wir fordern die Rückstandsaufstellung an, prüfen jede einzelne Fälligkeit auf ihre Richtigkeit, stellen die aussichtsreichen Anträge — und richten anschließend die Zahlläufe so ein, dass es nicht wieder passiert.
- Rückstand aufschlüsseln — welcher Betrag ist Steuer, welcher Zuschlag, welcher Zins? Häufig sind einzelne Positionen bereits zahlungsverjährt oder doppelt erfasst.
- Anträge stellen — Erlass, Stundung mit Ratenplan, Vollstreckungsaufschub oder Abrechnungsbescheid, je nachdem, was trägt. Mit Begründung, nicht mit Formularsatz.
- Wiederholung verhindern — Dauerfristverlängerung, Lastschriftmandat, angepasste Vorauszahlungen und ein Fristenkalender, der vor dem 10. erinnert statt danach.
Die Werte, die über Ihren Rückstand entscheiden.
Sätze, Fristen, Grenzen — alle beziehen wir in Ihre Berechnung ein, von der ersten Fälligkeitsprüfung bis zum Erlassantrag.
Vom Rückstand zur Lösung — in fünf Schritten.
So bekommen wir einen gewachsenen Rückstand wieder unter Kontrolle — Ihr Aufwand: Post vom Finanzamt weiterleiten. Den Rest machen wir:
Bestandsaufnahme
Wir fordern die Rückstandsaufstellung bei der Finanzkasse an und sortieren Steuer, Zuschläge, Zinsen und Kosten auseinander.
Sie · Vollmacht AnalyseIst der Zuschlag richtig?
Wir prüfen jede Fälligkeit, Schonfrist und Zahlungsgutschrift — und ob Positionen bereits zahlungsverjährt sind.
Wir · Prüfung § 240 / § 228 AODer passende Antrag
Erlass, Stundung, AdV oder Abrechnungsbescheid — wir sagen Ihnen ehrlich, was Aussicht auf Erfolg hat.
Wir · Empfehlung § 227 / § 222 AOAntrag & Verhandlung
Begründeter Antrag, Ratenvorschlag, Kommunikation mit der Kasse — und wenn nötig Vollstreckungsaufschub.
Wir · Vertretung § 258 AONie wieder säumig
Fristenkalender, Dauerfristverlängerung, Lastschriftmandat und angepasste Vorauszahlungen — präventiv statt reaktiv.
Wir · Betreuung FestpreisAlles aus einer Hand: Weil Buchhaltung, Voranmeldungen, Fristenüberwachung und die Korrespondenz mit dem Finanzamt bei uns zusammenlaufen, entsteht der nächste Rückstand gar nicht erst.
Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.
Rechner beschleunigen die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen:
Sie werden vor jeder Weichenstellung informiert — transparent statt Blackbox.
Die vier teuersten Säumnis-Irrtümer.
Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht — alle vermeidbar:
Alle vier lösen sich mit demselben Mittel: früh reagieren, schriftlich begründen — genau das ist unser Job.
Rückstände lösen — mit Anträgen statt Abwarten.
Ihr Rückstand, persönlich verhandelt.
Kein anonymer Rechner: Vor der Finanzkasse stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandatsbeziehung. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung tragen ausschließlich die drei Berufsträger rechts.

Verantwortet die Liquiditätsdarstellung, die einen Stundungs- oder Erlassantrag trägt — und die Beurteilung, ob ein Rückstand die Fortführungsprognose gefährdet.

Steuert die laufende Umsetzung — Prüfung der Rückstandsaufstellung, Erlass- und Stundungsanträge, Ratenverhandlung und die Fristenüberwachung danach.

Übernimmt die streitige Seite: Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Abrechnungsbescheid und die Abwehr von Haftungsbescheiden nach § 69 AO.
Rückstand beim Finanzamt? Sprechen wir — bevor vollstreckt wird.
Ob einmalige Verspätung, gewachsener Saldo oder bereits angekündigte Vollstreckung — Raphael Diener nimmt sich 30 Minuten, ordnet Ihre Situation ein und sagt Ihnen, welcher Antrag in Ihrem Fall trägt — und was die Betreuung zum Festpreis kostet.
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Auf welchen Vorschriften der Säumniszuschlag steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Normen bestimmen, wann ein Zuschlag entsteht, wie hoch er ist und mit welchem Antrag Sie ihn stoppen. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar und belastbar.
Entstehung & Höhe
1 % je angefangenem Monat der Säumnis auf den auf volle 50 € abgerundeten rückständigen Betrag — kraft Gesetzes, ohne Festsetzung und ohne Verschuldensprüfung.
Keine Nebenleistungen
Auf steuerliche Nebenleistungen — Zinsen, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder, Kosten und bereits verwirkte Säumniszuschläge — entstehen keine weiteren Säumniszuschläge.
Drei-Tage-Schonfrist
Bei Zahlung bis drei Tage nach Fälligkeit wird kein Zuschlag erhoben — ausgenommen Bar- und Scheckzahlung. Kein Zahlungsziel, sondern ein Erhebungsverzicht.
Tag der Zahlung
Überweisung: Tag der Gutschrift. Scheck: drei Tage nach Eingang. Lastschrift: Fälligkeitstag, auch bei späterer Abbuchung — entscheidend für die Fristberechnung.
Fristende am Wochenende
Endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, tritt an ihre Stelle der nächste Werktag — gilt für Fälligkeit und Schonfrist gleichermaßen.
Fälligkeit von Nachzahlungen
Nachzahlungen aus einem Bescheid werden einen Monat nach Bekanntgabe fällig; die Bekanntgabe gilt bei Postversand vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 AO).
Erlass aus Billigkeit
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre — sachlich oder persönlich begründet.
Stundung & Stundungszinsen
Stundung bei erheblicher Härte, wenn der Anspruch nicht gefährdet erscheint — gegen Zinsen von 0,5 % je Monat, also der Hälfte des Säumniszuschlags.
Aussetzung der Vollziehung
Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Bescheids kann die Vollziehung ausgesetzt werden — ab Wirksamkeit entstehen keine Säumniszuschläge mehr.
Abrechnungsbescheid
Streit über Bestand oder Höhe verwirkter Zuschläge wird nicht im Erlassverfahren, sondern durch Abrechnungsbescheid entschieden — dagegen ist der Einspruch eröffnet.
Tilgungsreihenfolge
Bei Teilzahlungen bestimmt der Schuldner die Tilgung. Ohne Bestimmung tilgt die Finanzkasse in gesetzlicher Reihenfolge zuerst Kosten, Zwangsgelder und Zuschläge.
Zahlungsverjährung
Fünf Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit; jede Vollstreckungsmaßnahme, Stundung oder Aussetzung unterbricht die Frist und lässt sie neu beginnen.
Verspätungszuschlag
Für die verspätete Abgabe der Erklärung: 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 € monatlich, höchstens 25.000 € — neben dem Säumniszuschlag.
Nachzahlungszinsen
0,15 % je Monat (1,8 % p. a.) für Verzinsungszeiträume ab 2019, nach einer Karenzzeit von 15 Monaten — Folge der Entscheidung des BVerfG zum alten Zinssatz.
Vollstreckung
Vollstreckungsvoraussetzungen, Vollstreckungsaufschub bei Unbilligkeit und die Pfändung von Forderungen — das Finanzamt vollstreckt ohne gerichtlichen Titel.
Sozialversicherung
Eigener Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat auf rückständige Beiträge, abgerundet auf 50 € — ohne die dreitägige Schonfrist des Steuerrechts.
Haftung der Geschäftsführung
Wer als gesetzlicher Vertreter Steuern grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht abführt, haftet persönlich — einschließlich der verwirkten Säumniszuschläge.
Aufrechnung
Gegenseitige, fällige Forderungen können aufgerechnet werden — mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Aufrechnungslage. Ein Vorsteuerüberhang verhindert so die Säumnis von vornherein.
Insolvenz & Restschuldbefreiung
Nach Verfahrenseröffnung entstehende Säumniszuschläge sind nachrangig; vorher verwirkte werden von der Restschuldbefreiung erfasst, außer bei hinterzogenen Steuern.
Anwendungserlass
Bindende Verwaltungsanweisung zur Handhabung von Säumniszuschlägen — Kleinbeträge, Schonfrist, Erlasspraxis und die Hälfte-Regel bei Zahlungsunfähigkeit.
Betriebsausgabenabzug
Steuerliche Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptsteuer: Zuschläge zu Personensteuern und zur Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG) sind nicht abziehbar.
Was Sie zum Säumniszuschlag wissen sollten.
Von der ersten Verspätung bis zur Vollstreckung. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Wie hoch ist der Säumniszuschlag? +
Was ist die dreitägige Schonfrist genau? +
Kann ich Säumniszuschläge erlassen lassen? +
Was ist der Unterschied zum Verspätungszuschlag? +
Entstehen bei Stundung oder Aussetzung weiter Säumniszuschläge? +
Der Steuerbescheid wurde aufgehoben — fallen die Zuschläge weg? +
Sind Säumniszuschläge als Betriebsausgabe abziehbar? +
Sind 12 % pro Jahr überhaupt noch verfassungsgemäß? +
Ich kann nicht zahlen — was ist der richtige erste Schritt? +
Gilt das alles auch für Sozialversicherungsbeiträge? +
Was passiert mit Säumniszuschlägen in der Insolvenz? +
Was kostet die Unterstützung bei OnlineBilanz? +
Rückstand beim Finanzamt — bevor er zur Vollstreckung wird.
Rückstandsaufstellung geprüft, Erlass- und Stundungsanträge begründet gestellt, Vollstreckung abgewendet und die Fristen danach überwacht — alles aus einer Hand, zum Festpreis, von Berufsträgern verantwortet. Ein kostenloses Erstgespräch klärt, welcher Weg in Ihrem Fall trägt.

