Inkasso bis 5.000 Euro.
Kleinforderungen werden am häufigsten abgeschrieben, weil sich der Aufwand angeblich nicht lohnt. Diese Rechnung stimmt meist nicht: Die Kosten trägt der Schuldner — vorausgesetzt, die Schritte sitzen.
Warum Forderungen unter 5.000 € am häufigsten sterben.
Nicht weil sie unberechtigt wären, sondern weil „Aufwand gegen Ertrag" auf den ersten Blick nicht aufgeht. Tatsächlich ist die anwaltliche Geschäftsgebühr Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB) und vom Schuldner zu erstatten.
Ob ein Forderungseinzug wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt auch von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab. Die beauftragte Rechtsanwältin prüft das Vorgehen im Mandat; steuerliche Folgen klärt der gesondert beauftragte Steuerberater.
Wann der Schuldner wirklich in Verzug ist.
Verzug löst alles aus: Zinsen, Pauschale, Anwaltskosten. Ohne ihn haben Sie nur eine offene Rechnung.
| Weg in den Verzug | Was gilt | Norm |
|---|---|---|
| Mahnung nach Fälligkeit | Formfrei, aber beweisbedürftig; eine Frist ist nicht nötig | § 286 Abs. 1 BGB |
| Kalendermäßig bestimmt | Keine Mahnung nötig bei festem Datum oder ernsthafter Zahlungsverweigerung | § 286 Abs. 2 BGB |
| 30 Tage nach Rechnung | Auffangregel; bei Verbrauchern nur mit Hinweis in der Rechnung | § 286 Abs. 3 BGB |
| Kein Verzug | Solange der Schuldner die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder eine Einrede greift | § 286 Abs. 4 · § 320 BGB |
Ein einseitig auf die Rechnung gedrucktes Zahlungsdatum löst nicht schon deshalb automatisch Verzug aus. Eine kalendermäßig bestimmte Leistungszeit nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB muss wirksam vereinbart oder anderweitig verbindlich bestimmt sein. Daneben gelten insbesondere die Mahnung nach Abs. 1 und die 30-Tage-Regel nach Abs. 3; gegenüber Verbrauchern setzt Letztere den besonderen Hinweis voraus.
Fünf Stufen — und wo die meisten aufgeben.
Jede Stufe wird erst gezündet, wenn die vorige gescheitert ist — und jede erhöht die vom Schuldner zu tragenden Kosten.
Zahlungserinnerung
Ein bis zwei eigene Mahnungen mit klarer Frist. Mehr als zwei sind vergeudete Zeit.
Anwaltliches Mahnschreiben
Mit Zinsberechnung, Pauschale und Fristsetzung. Hier zahlt der größte Teil der Schuldner.
Mahnbescheid
Automatisiertes Verfahren beim zentralen Mahngericht — hemmt die Verjährung ab Zustellung.
Vollstreckungsbescheid
Ohne rechtzeitigen Widerspruch entsteht ein vollstreckbarer Titel mit voller 30 Jahren Wirkung.
Zwangsvollstreckung
Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung sowie die eidesstattliche Vermögensauskunft.
Legt der Schuldner binnen zwei Wochen Widerspruch ein (§ 694 ZPO), endet das Schnellverfahren und im streitigen Verfahren entsteht eine 3,0-Gebühr. Ist ein Bestreiten absehbar, ist die direkte Klage der schnellere und oft günstigere Weg.
Die Zahlen, schwarz auf weiß.
Anwaltsgebühren sind gesetzlich festgelegt. Die Tabelle zeigt die außergerichtliche Beitreibung mit der Schwellengebühr von 0,9.
| Forderung | Geschäftsgebühr 0,9 | Brutto außergerichtlich | Mahnverfahren zusätzlich |
|---|---|---|---|
| bis 500 € | 46,35 € | 66,19 € | 28,33 € |
| bis 1.000 € | 83,70 € | 119,52 € | 51,15 € |
| bis 2.000 € | 158,40 € | 212,30 € | 96,80 € |
| bis 3.000 € | 211,95 € | 276,02 € | 129,53 € |
| bis 5.000 € | 319,05 € | 403,47 € | 194,98 € |
Die Geschäftsgebühr wird auf die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens zur Hälfte, höchstens mit 0,75, angerechnet. Das Mahngericht erhebt eine 0,5-Gebühr, mindestens 38 €, bis zum Vollstreckungsbescheid.
Was Sie ersetzt bekommen — und was nicht.
Nicht jede einzelne Position auf Ihrer detaillierten Kostennote ist tatsächlich erstattungsfähig.
- Verzugszinsen: 10,52 % zwischen Unternehmen, 6,52 % mit Verbraucher (§ 288 BGB).
- 40-€-Pauschale: nur bei B2B-Entgeltforderungen, nicht abdingbar (§ 288 Abs. 5, 6).
- Anwaltliche Geschäftsgebühr: in gesetzlicher Höhe, wenn der Verzug vorher eintrat.
- Gerichts- und Vollstreckungskosten: trägt der Unterliegende (§ 91, § 788 ZPO).
- Umsatzsteuer auf das Honorar: nicht, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
- Eigene Mahnpauschalen: allenfalls das konkrete Porto; die erste Mahnung nie.
- Inkassobüro und Anwalt: doppelte Beauftragung ist kein erforderlicher Schaden.
- Eigener Zeitaufwand: kein ersatzfähiger Schaden — der unsichtbare Verlust.
Sie kommt nicht obendrauf: § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB ordnet die Anrechnung auf Rechtsverfolgungskosten an. Ihr Wert liegt darin, dass sie auch ohne Anwalt greift und nicht abbedungen werden kann.
Verjährung — drei Jahre, dann dreißig.
Verjährung gibt dem Schuldner eine dauerhafte Einrede. Wer rechtzeitig handelt, macht aus drei Jahren dreißig.
Regelfrist drei Jahre
Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und Sie davon wussten (§§ 195, 199 BGB).
Silvester ist Stichtag
Eine Rechnung aus März 2023 verjährt am 31. Dezember 2026 — deshalb ist das Jahresende die dichteste Zeit für Mahnbescheide.
Die Zustellung hemmt
Erst die Zustellung stoppt die Uhr, ebenso Klage und Verhandlungen. Eine Teilzahlung lässt die Frist neu beginnen (§ 212 BGB).
Nach dem Titel 30 Jahre
Titulierte Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).
Keine Mahnung hemmt die Verjährung. Gehemmt wird erst mit Zustellung — Adressermittlung davor. Zinsen verjähren mit der Hauptforderung (§ 217 BGB).
Zwangsvollstreckung — sechs Werkzeuge.
Der Titel holt kein Geld, er erlaubt nur den Zugriff — welches Mittel greift, hängt vom Vermögen ab.
Vermögensauskunft
Der Schuldner legt sein gesamtes Vermögen offen und versichert es an Eides statt — meist der erste sinnvolle Schritt (§ 802c ZPO).
Kontopfändung
Der Beschluss erfasst das Guthaben. Auf einem P-Konto bleibt der Grundfreibetrag geschützt, bei Geschäftskonten nicht (§§ 829, 835 ZPO).
Lohnpfändung
Zugriff auf den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens — bei Angestellten die verlässlichste Quelle (§ 850c ZPO).
Sachpfändung
Bei Privatpersonen meist wirkungslos, bei Gewerbebetrieben — Maschinen, Fahrzeuge, Warenlager — sehr wirksam (§ 808 ZPO).
Schuldnerverzeichnis
Der Eintrag ist öffentlich frei einsehbar und wirkt spürbar auf Banken sowie wichtige Lieferanten (§ 882b ZPO).
Drittschuldner
Auch Ansprüche gegen Dritte sind pfändbar: Kundenrechnungen, Steuererstattungen, Versicherungsguthaben (§ 829 ZPO).
Mit Eröffnung sind Einzelzwangsvollstreckungen unzulässig (§ 89 InsO), die Forderung wird zur Tabelle angemeldet. Zahlungen aus den letzten drei Monaten kann der Verwalter anfechten — ein Argument dafür, früh zu handeln.
Die Forderung ist weg — die Steuer nicht.
Sie haben die Umsatzsteuer abgeführt, obwohl Sie nie Geld gesehen haben. Das lässt sich korrigieren.
| Sachverhalt | Was zu tun ist | Norm |
|---|---|---|
| Forderung uneinbringlich | Berichtigung im Zeitraum, in dem die Uneinbringlichkeit feststeht — Sie erhalten die Steuer zurück | § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG |
| Wann gilt sie als uneinbringlich? | Wenn auf absehbare Zeit nicht mit Zahlung zu rechnen ist; bloßes Nichtzahlen genügt nicht | § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG |
| Der Schuldner zahlt doch | Erneute Berichtigung nach oben bei Vereinnahmung — oft vergessen | § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 |
| Zweifelhafte Forderung | Einzelwertberichtigung auf den voraussichtlichen Wert | § 253 HGB · § 6 EStG |
| Endgültiger Ausfall | Vollständige Ausbuchung; die Nettoforderung mindert den Gewinn | § 4 Abs. 4 EStG |
| Vorsorge | Ist-Versteuerung auf Antrag: Die Steuer entsteht erst mit Zahlungseingang | § 20 UStG |
Zahlungsbedingungen und Rechnungsangaben sollten zum Vertrag passen. Eine rechtliche Prüfung von Rechnungs- oder AGB-Texten übernimmt die gesondert beauftragte Rechtsanwältin im Mandat.
Von der Prüfung bis zur Pfändung.
Ihr Aufwand: die offene Rechnung sowie alle relevanten Schuldnerdaten einmal vollständig schicken.
Forderung und Bonität geprüft
Schuldnerverzeichnis, Register und Insolvenzbekanntmachungen — bevor die erste Gebühr entsteht.
Verzug geprüft
Die beauftragte Rechtsanwältin prüft, ob Verzug vorliegt und welche weiteren Schritte erforderlich sind.
Anwaltliches Mahnschreiben
Nach § 13a RDG, mit taggenauer Zinsberechnung und benannter nächster Stufe.
Mahnbescheid und Titel
Antragstellung, Fristenüberwachung und Vorgehen bei Widerspruch übernimmt die hierfür beauftragte Rechtsanwältin im vereinbarten Mandat.
Vollstreckung und Steuer
Die beauftragte Rechtsanwältin betreut die Vollstreckung. Eine umsatzsteuerliche Berichtigung nach § 17 UStG prüft der gesondert beauftragte Steuerberater.
Auf Drohgebärden reagiert kaum ein Schuldner. Was wirkt, ist ein vollständiges Schreiben: nachvollziehbare Forderungsaufstellung, korrekte Zinsberechnung, konkrete Frist, benannte nächste Stufe.
Was zum Forderungseinzug gefragt wird.
Lohnt sich Inkasso bei einer Forderung von 1.200 €?
Wann ist der Schuldner in Verzug?
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Kommt die 40-€-Pauschale zu den Anwaltskosten hinzu?
Anwalt oder Inkassobüro?
Wann verjährt meine Forderung?
Was passiert bei einem Widerspruch?
Was bringt der Titel, wenn der Schuldner nichts hat?
Was gilt bei einem Schuldner im EU-Ausland?
Eine Anwältin für das Recht, ein Steuerberater für die Zahlen.
Ein fester, persönlicher Ansprechpartner, drei erfahrene Professionen stets zuverlässig im Hintergrund.
Führt das Mandat: Verzugsprüfung, Mahnschreiben, Titel und Zwangsvollstreckung.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deÜbernimmt die Umsatzsteuer-Berichtigung nach § 17 UStG samt Nachberichtigung.
jakob.roess@onlinebilanz.deVerantwortet Wertberichtigung und Ausbuchung im Jahresabschluss.
fabian.klement@onlinebilanz.deJede Angabe auf dieser Seite ist nachprüfbar.
Verzugseintritt, gesetzliche Gebühren, Verjährungsfristen und die Zwangsvollstreckung im amtlichen Volltext.
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Allgemeine Informationen zum Forderungseinzug. Rechtliche Prüfung und Durchsetzung erfolgen durch die gesondert beauftragte Rechtsanwältin; Gebühren und Risiken werden im Mandat geklärt.





