Insolvenz vermeiden. Oder rechtzeitig anmelden.
Zahlungsengpass, Mahnungen, Konto am Limit? Wir prüfen binnen einer Woche, wo Ihr Unternehmen wirklich steht (§§ 17–19 InsO) — und steuern dann: Reorganisation und Schuldenstrukturierung ohne Insolvenz, wo es geht. Und wo nicht: der geordnete Antrag binnen der Frist des § 15a InsO, bevor Haftung entsteht. Vertraulich, zum Festpreis, verantwortet von Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater.
Muss ich einen Insolvenzantrag stellen? Sechs Fragen, sofortige Orientierung.
Die Antragspflicht hängt an zwei Begriffen: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO). Beantworten Sie die Fragen so, wie es heute in Ihrem Unternehmen aussieht — anonym, ohne Daten zu hinterlassen:
Was kostet die Rettung? Weniger als das Zögern.
Krisenberatung wird klassisch nach Stunden abgerechnet — ausgerechnet dann, wenn jeder Euro zählt. Bei uns wählen Sie ein Modul zum Festpreis. Der Einstieg ist immer derselbe: wissen, wo Sie stehen.
Basis für alles ist eine aktuelle Zahlenlage. Fehlt die Buchhaltung, holen wir sie im Schnellverfahren nach (individuelles Festpreisangebot) — erst dann sind Liquiditätsstatus und Prognose belastbar. Laufen Löhne, ist die Insolvenzgeld-Beratung inklusive.
Hinweis: Alle Preise netto zzgl. Umsatzsteuer. Der Gläubiger-Preis gilt für die außergerichtliche Schuldenstrukturierung; StaRUG-Verfahren, Eigenverwaltung und Schutzschirm werden nach Sichtung individuell zum Festpreis angeboten. Steuerliche Leistungen erbringen ausschließlich zugelassene Berufsträger (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), rechtliche Leistungen — Verhandlungsführung, Antrag, Verfahrensbegleitung — unsere Rechtsanwältin. Gerichtskosten und Kosten eines Insolvenzverwalters bzw. Sachwalters sind gesetzlich geregelt und nicht Teil unseres Honorars.
Wer früh handelt, hat die Wahl. Wer wartet, haftet.
Die InsO belohnt frühes Handeln mit Optionen — Eigenverwaltung, Schutzschirm, StaRUG — und bestraft Zögern mit persönlicher Haftung. Drei Zahlen, die jeder Geschäftsführer kennen muss:
Die drei Insolvenzgründe — und was sie auslösen.
Ob Sie handeln dürfen, sollten oder müssen, entscheidet sich an drei gesetzlichen Begriffen. Genau deshalb beginnt jedes Mandat mit der sauberen Feststellung, welcher davon vorliegt:
- Pflicht trifft
- GmbH · UG · AG (§ 15a InsO)
- Fristen
- 3 Wochen ZU · 6 Wochen ÜS
- Bei Verstoß
- Strafbarkeit + private Haftung
- Unser Einstieg
- Check in 1 Woche · 999,95 €
Vermeiden, restrukturieren — oder geordnet anmelden.
Es gibt nicht „die“ Lösung, sondern eine Reihenfolge: erst die stille Sanierung, dann der Plan mit gerichtlicher Kraft, zuletzt das geordnete Verfahren. Klicken Sie sich durch — Sie sehen jeweils, was konkret passiert:
Reorganisation & Schuldenstrukturierung
Kostenstruktur straffen, Liquidität steuern und mit den Gläubigern verhandeln: Stundung, Ratenplan, Vergleich mit Quote, Rangrücktritt. Kein Gericht, kein Register, keine Öffentlichkeit — nur Ergebnisse.
StaRUG-Restrukturierung
Blockiert eine Minderheit den Vergleich? Der Restrukturierungsplan nach StaRUG bindet sie: 75 % Summenmehrheit je Gruppe genügen, das Gericht bestätigt — ohne Insolvenzverfahren.
Die geordnete Insolvenz
Wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, zählt Tempo: Antrag binnen der Frist, Insolvenzgeld für die Löhne, Eigenverwaltung statt Kontrollverlust — die Insolvenz als Werkzeug, nicht als Niederlage.
Das Insolvenzverfahren — Schritt für Schritt.
Keine Blackbox: So läuft ein Unternehmensinsolvenzverfahren wirklich ab — und an jedem Punkt stehen wir neben Ihnen.
Antrag & vorläufiges Verfahren
Wir stellen den Antrag vollständig (Gläubiger- und Vermögensverzeichnis inklusive). Das Gericht bestellt einen vorläufigen Verwalter oder Sachwalter — der Betrieb läuft weiter, das Insolvenzgeld sichert die Löhne.
Eröffnung
Nach 2–3 Monaten eröffnet das Gericht das Verfahren. Gläubiger melden ihre Forderungen zur Tabelle an; in der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung handlungsfähig, überwacht vom Sachwalter.
Berichts- & Prüfungstermin
Die Gläubigerversammlung entscheidet über den Kurs: Fortführung, Insolvenzplan oder Verwertung. Ein guter Plan entschuldet das Unternehmen und erhält es — das ist der Kern der Sanierung im Verfahren.
Plan oder Verteilung — und danach
Wird der Plan bestätigt, startet das Unternehmen entschuldet neu. Andernfalls wird verwertet und verteilt; die leere Gesellschaft wird gelöscht — auch dieses Ende begleiten wir geordnet.
Die ersten Wochen entscheiden — so nutzen wir sie.
Ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit läuft die 3-Wochen-Höchstfrist des § 15a InsO. Unser Fahrplan ist darauf gebaut, vor dieser Linie Klarheit und Handlung zu schaffen:
Krisengespräch — heute
Vertraulich, kostenlos, ohne Unterlagen-Vorlauf: Lage, Mahnstand, Konten — und die erste Einschätzung, wie eilig es wirklich ist.
Sie · 30 Minuten 0 € · VerschwiegenheitspflichtLiquiditätsstatus & Insolvenzreife
Stichtagsgenauer Liquiditätsstatus, 13-Wochen-Vorschau, Prüfung nach §§ 17–19 InsO — dokumentiert und belastbar, auch als Nachweis Ihrer GF-Sorgfalt.
Wir · WP/StB + RA §§ 17–19 InsOEntscheidung — in der Frist
Sanierung, StaRUG oder Antrag: Die Empfehlung kommt rechtzeitig vor Ablauf der 3-Wochen-Linie. Falls Antrag: Er geht vollständig und fristgerecht raus.
Wir · Empfehlung schriftlich § 15a InsO · Frist gewahrtUmsetzung
Gläubiger verhandeln, Stundungen und Vergleiche schließen, Maßnahmen umsetzen — oder das Verfahren strukturiert begleiten (Insolvenzgeld, Eigenverwaltung).
Wir · verhandeln & begleiten § 222 AO · §§ 270a, 270d InsOStabilisiert — oder geordnet neu
Saniert weiterführen mit Liquiditätsüberwachung — oder entschuldet neu starten. In beiden Fällen: Zahlen, Steuern und Recht bleiben aus einer Hand.
Wir · dauerhaft Buchhaltung · MonitoringWichtig: Die 3- bzw. 6-Wochen-Frist ist eine Höchstfrist — sie darf nur ausgeschöpft werden, solange eine realistische Sanierungschance besteht. Genau das dokumentiert unser Insolvenzreife-Check laufend mit.
Drei Reaktionen auf die Krise. Nur eine behält das Steuer.
Aussitzen, stundenweise beraten lassen oder strukturiert zum Festpreis — sehen Sie, wie die drei Wege durch dieselben Wochen laufen.
Ihre Mitarbeiter? Das Insolvenzgeld schützt sie.
Die größte Angst ist meist die Belegschaft — dabei ist genau hier das Netz am stärksten:
Auch in der stillen Sanierung gilt: Löhne und SV-Beiträge haben immer Vorrang — das schützt Sie persönlich (§ 266a StGB).
Rückstände beim Finanzamt? Verhandelbar — mit System.
Finanzamt und Krankenkassen sind oft die größten Gläubiger — und die am besten verhandelbaren:
Ihre Buchhaltung ist nicht aktuell? Wir holen sie im Schnellverfahren nach — ohne Zahlen verhandelt niemand.
Unsere Klartext-Garantie — Sie hören die Wahrheit, nicht das Wunschbild.
Drei Situationen, in denen Sie diese Woche anrufen sollten.
Krisen kündigen sich an — fast immer an denselben Stellen. Je früher Sie eine davon erkennen, desto mehr Wege stehen noch offen:
Sie schieben Rechnungen
Lieferanten warten, die USt-Voranmeldung wird „gestreckt“, Löhne gehen vor allem anderen raus. Das ist keine Episode — das ist eine Liquiditätslücke, und ab 10 % zählt sie rechtlich.
FA oder Krankenkasse vollstrecken
Mahnung, Vollstreckungsankündigung, Kontopfändung: Öffentliche Gläubiger eskalieren automatisiert — und geplatzte SV-Beiträge treffen Sie persönlich (§ 266a StGB). Hier zählt jede Woche.
Die Bank wird nervös
Linie gekürzt, Nachbesicherung gefordert, Kredit gekündigt: Ohne Bank kippt die Prognose — und mit ihr die Fortbestehensprognose des § 19 InsO. Ein 13-Wochen-Plan holt die Bank zurück an den Tisch.
In fünf Schritten durch die Krise.
Vom vertraulichen Erstkontakt bis zum stabilisierten Unternehmen — mit klaren Verantwortlichkeiten und dokumentierten Entscheidungen.
Vertrauliches Krisengespräch
Lage, Mahnstand, Konten, Fristen — in 30 Minuten wissen Sie, wie eilig es ist und was der nächste Schritt kostet. Kostenlos, auch kurzfristig am selben Tag.
Insolvenzreife-Check & 13-Wochen-Plan
Liquiditätsstatus zum Stichtag, 13-Wochen-Vorschau, Prüfung von §§ 17–19 InsO und Fortbestehensprognose — schriftlich dokumentiert, als Basis jeder Entscheidung.
Entscheidung binnen der Frist
Sanierung, StaRUG oder Antrag — die Empfehlung kommt rechtzeitig vor der 3- bzw. 6-Wochen-Linie des § 15a InsO, mit Festpreis für den gewählten Weg.
Umsetzung: verhandeln oder anmelden
Stundungen, Ratenpläne und Vergleiche mit jedem Gläubiger — oder der vollständige Antrag samt Verzeichnissen und Begleitung durch das vorläufige Verfahren (Insolvenzgeld inklusive).
Stabilisieren & überwachen
Liquiditäts-Monitoring, laufende Buchhaltung und Frühwarn-Schwellen — damit dieselbe Krise nicht zweimal kommt. Auf Wunsch übernehmen wir Buchhaltung und Lohn dauerhaft.
Ihre Krise, persönlich verantwortet.
Sanierung braucht drei Disziplinen an einem Tisch: Recht, Zahlen und Steuern. Bei uns sitzen sie unter einem Dach — ohne Reibungsverluste, ohne doppelte Honorare.

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandatsbeziehung. Die steuerliche und rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Führt Gläubigerverhandlungen und Verfahren: Vergleiche, StaRUG, Insolvenzantrag — und prüft § 15a-Pflichten und Haftungsrisiken der Geschäftsführung.

Verantwortet Liquiditätsstatus und Fortbestehensprognose — die Zahlen, an denen Antragspflicht, Bankgespräch und Sanierungsplan hängen.

Bringt die Zahlenbasis auf Stand: Buchhaltung im Schnellverfahren, BWA und Rückstände — ohne aktuelle Zahlen verhandelt kein Gläubiger.
Reden hilft — heute noch, wenn es sein muss.
In 30 Minuten bespricht Raphael Diener mit Ihnen Lage, Fristen und die nächsten Schritte — absolut vertraulich. Bei akuten Fällen rufen Sie direkt an: wir priorisieren nach Dringlichkeit.
Ihr Krisengespräch — kostenlos & vertraulich
Persönlich, ohne Callcenter, ohne Wertung. Raphael Diener nimmt Ihre Situation auf — die Ersteinschätzung kommt von Rechtsanwältin und Wirtschaftsprüfer.
- 30 Minuten · Telefon oder Video
- Kostenlos & vertraulich — Verschwiegenheitspflicht
- Erste Einschätzung: Wie eilig ist es wirklich?
- Ihr Festpreis für den nächsten Schritt — schwarz auf weiß
Verfügbare Tage
Termin angefragt!
Sie erhalten gleich eine Bestätigung per E-Mail mit dem Einwahllink. Wir behandeln Ihre Anfrage vertraulich.
Auf welchen Paragraphen Ihre Entscheidung steht.
Transparenz statt Blackbox: Diese Vorschriften bestimmen Pflichten, Fristen und Werkzeuge in der Krise. Wir arbeiten ausschließlich entlang des geltenden Rechts — nachvollziehbar dokumentiert.
Antragspflicht
Antrag ohne schuldhaftes Zögern — spätestens 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen nach Überschuldung.
Zahlungsunfähigkeit
Fällige Zahlungspflichten können nicht erfüllt werden — BGH-Faustregel: Lücke ≥ 10 % länger als 3 Wochen.
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Prognosezeitraum i. d. R. 24 Monate — das Eintrittstor zu StaRUG und Schutzschirm, ohne Antragspflicht.
Überschuldung
Negatives Reinvermögen ohne positive Fortbestehensprognose (12 Monate) — Rangrücktritt kann sie beseitigen.
Zahlungen nach Insolvenzreife
Wer nach Insolvenzreife noch zahlt, haftet persönlich — mit engen Ausnahmen für den ordnungsgemäßen Geschäftsgang.
Eigenverwaltung & Schutzschirm
Die Geschäftsführung bleibt am Steuer, überwacht vom Sachwalter — der Schutzschirm gibt bis zu 3 Monate Raum für den Plan.
Restrukturierungsplan
Gerichtlich bestätigter Sanierungsplan außerhalb der Insolvenz — 75 % je Gruppe binden auch widersprechende Gläubiger.
Persönliche Haftung
Nicht abgeführte Arbeitnehmer-SV-Beiträge und Steuern treffen den Geschäftsführer privat — unsere erste Ordnungsaufgabe.
Was Geschäftsführer in der Krise wissen müssen.
Die Fragen, die uns zur Insolvenzberatung am häufigsten gestellt werden — offen beantwortet. Für alles Weitere: das vertrauliche Krisengespräch.
Was kostet die Insolvenzberatung — wirklich? +
Muss jede Krise in die Insolvenz führen? +
Wann bin ich zahlungsunfähig — und wann ist es nur eine Stockung? +
Was bedeutet Überschuldung — und was bringt ein Rangrücktritt? +
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Schutzschirm, Eigenverwaltung, Regelinsolvenz — was ist was? +
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Ich habe Rückstände beim Finanzamt und den Krankenkassen — was nun? +
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Gilt das alles auch für Einzelunternehmer und GbR? +
Wie schnell können Sie starten — und arbeiten Sie bundesweit? +
Je früher Sie anrufen, desto mehr ist zu retten.
Ob GmbH, UG oder Einzelunternehmen: Mit einem vertraulichen Gespräch wissen Sie, wo Sie stehen — Insolvenzreife, Fristen, Optionen und Ihr Festpreis. Von Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

