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Steuerbilanz · Gewinnermittlung nach EStG

Die Steuerbilanz
Aus der Handelsbilanz abgeleitet. Korrekt fürs Finanzamt.

Maßgeblichkeit, Überleitung, § 7g und E-Bilanz — aus einer Hand.

Die Steuerbilanz ermittelt Ihren steuerpflichtigen Gewinn nach dem EStG — über das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5) aus der Handelsbilanz, als eigenständige Bilanz oder Überleitungsrechnung (§ 60 EStDV). Wir bewerten steuerlich richtig, nutzen § 7g und AfA, rechnen latente Steuern und übermitteln die E-Bilanz (§ 5b). Fehlen Jahre? Wir holen sie rückwirkend nach.

Handels- & Steuerbilanz widerspruchsfrei aus einer HandJahre offen? Holen wir rückwirkend nach
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,8 / 5,0Trustpilot
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was ist eine Steuerbilanz?

Die Steuerbilanz ist die nach Steuerrecht aufgestellte Bilanz. Sie ermittelt den steuerpflichtigen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG) und ist damit die Grundlage für Körperschaft-, Gewerbe- bzw. Einkommensteuer — hier entscheidet sich, wie viel Steuer Sie tatsächlich zahlen.

Ihr Ausgangspunkt ist die Handelsbilanz: über das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 EStG) gelten die handelsrechtlichen Wertansätze grundsätzlich auch steuerlich, abgewichen wird nur dort, wo das Steuerrecht eigene Regeln vorschreibt. Übermittelt wird das Ergebnis anschließend elektronisch als E-Bilanz (§ 5b EStG) im XBRL-Format an das Finanzamt.

§ 5
MaßgeblichkeitDie Handelsbilanz ist Ausgangspunkt der Steuerbilanz.
50 %
Investitionsabzugsbetrag§ 7g Abs. 1 — bis 50 % vorab abziehbar, plus bis 40 % Sonder-AfA.
800 T€
Schwelle zur Bilanzpflicht§ 141 AO — darunter genügt die EÜR.
§ 5b
E-BilanzElektronische Übermittlung im XBRL-Format ans Finanzamt.
Das Kernstück

Wie die Steuerbilanz entsteht — Maßgeblichkeit & Überleitung.

Die Steuerbilanz wird nicht bei null begonnen, sondern aus der Handelsbilanz abgeleitet. Das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 EStG) verbindet beide; nur wo das Steuerrecht zwingend etwas anderes vorschreibt, wird angepasst. Für diese Anpassung gibt es zwei Wege.

Maßgeblichkeit

Der handelsrechtliche Wertansatz gilt grundsätzlich auch steuerlich. Die Handelsbilanz ist damit Ausgangspunkt — die Steuerbilanz übernimmt, was nicht abweichen muss.

Weg 1: Eigenständige Steuerbilanz

Eine separate Bilanz nach steuerlichen Ansätzen. Sinnvoll bei vielen Abweichungen — die Zahlen stehen unmittelbar in steuerlich zutreffender Höhe.

Weg 2: Überleitungsrechnung

Die Handelsbilanz wird eingereicht und die abweichenden Posten per Überleitung angepasst. Meist der effizientere Weg — nur die Unterschiede werden dargestellt.

Die Unterschiede

Wo Handels- und Steuerbilanz auseinanderlaufen.

Vier Punkte erklären die meisten Abweichungen zwischen HGB und EStG — und damit den Bedarf an Überleitung und latenten Steuern.

Drohverlustrückstellungen · § 5 Abs. 4a

Handelsrechtlich Pflicht, steuerlich verboten: Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften dürfen in der Steuerbilanz nicht angesetzt werden.

Rückstellungen & Abzinsung · § 6 Abs. 1

Rückstellungen sind steuerlich abzuzinsen und teils anders zu bewerten als handelsrechtlich — das führt regelmäßig zu einer abweichenden Höhe.

Selbst geschaffenes Immaterielles · § 5 Abs. 2

Handelsrechtlich besteht ein Aktivierungswahlrecht, steuerlich ein klares Aktivierungsverbot — selbst geschaffene immaterielle Werte bleiben in der Steuerbilanz außen vor.

Abschreibungen & Teilwert · § 6 / § 7

Abweichende Nutzungsdauern, Methoden und Teilwertabschreibungen (nur bei dauernder Wertminderung) trennen die steuerliche von der handelsrechtlichen Bewertung.

!
Einheitsbilanz, wenn möglich — Überleitung, wenn nötig.

Stimmen Handels- und Steuerbilanz überein, genügt eine Einheitsbilanz. Bei zwingenden Abweichungen erstellen wir die Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV und weisen die daraus resultierenden latenten Steuern in der Handelsbilanz aus (§ 274 HGB) — alles widerspruchsfrei aus einer Hand, damit Ihr Abschluss zugleich für Gesellschafter, Bank und Finanzamt passt.

Bilanz oder EÜR?

Brauchen Sie überhaupt eine Steuerbilanz?

Nicht jeder muss bilanzieren. Ob eine Steuerbilanz nötig ist oder die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genügt, hängt von Rechtsform und Größe ab. Die Faustregel: Kapitalgesellschaften bilanzieren immer; Einzelunternehmer und Personengesellschaften erst ab bestimmten Schwellen (§ 141 AO); Freiberufler nie verpflichtend.

Wer bilanzieren muss
Drei Fallgruppen
Ob Sie bilanzieren müssen, entscheidet die Rechtsform oder die Umsatz- und Gewinnschwelle des § 141 AO. Wir ordnen Ihren Fall im Erstgespräch ein.
  • Immer bilanzpflichtig: alle Kapitalgesellschaften — GmbH, UG, AG.
  • Ab Schwelle: über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§ 141 AO).
  • EÜR genügt: Freiberufler und kleine Gewerbetreibende darunter.
Das Fundament · GoBD
Nur so gut wie die Buchhaltung dahinter
Die Steuerbilanz wird aus der laufenden Buchführung abgeleitet und muss der Betriebsprüfung standhalten. Ist sie mangelhaft, darf das Finanzamt schätzen (§ 162 AO).
  • Revisionssicher: Buchungen festgeschrieben, Belege archiviert (§ 147 AO).
  • Eine Datenbasis: Handelsbilanz, Steuerbilanz und E-Bilanz aus einer Quelle.
  • Berufsträger-Freigabe: geprüft und gezeichnet, bevor sie ans Amt geht.
Wo Steuern gestaltet werden

Bewertung, Abschreibung & § 7g — die Stellschrauben.

In der Steuerbilanz entscheidet sich, wie viel Gewinn das Finanzamt sieht — und damit Ihre Steuerlast. Die wichtigsten legalen Stellschrauben, die wir für Sie prüfen und nutzen:

AfA — lineare & degressive · § 7

Abnutzbare Wirtschaftsgüter werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben — linear oder, soweit gesetzlich zugelassen, degressiv. Wir wählen die für Sie günstigste Methode.

Investitionsabzugsbetrag · § 7g Abs. 1

Bei einem Vorjahresgewinn bis 200.000 € lassen sich bis zu 50 % geplanter Investitionen vorab gewinnmindernd abziehen — Steuer wird in die Zukunft verschoben.

Sonderabschreibung · § 7g Abs. 5

Zusätzlich bis zu 40 % Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren (für Anschaffungen nach dem 31.12.2023) — flexibel verteilbar.

GWG & Sammelposten · § 6 Abs. 2

Geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben oder im Sammelposten bündeln — kleine Beträge steuerlich effizient behandeln.

Teilwertabschreibung · § 6 Abs. 1

Bei dauernder Wertminderung darf auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden — wir prüfen die Voraussetzungen sauber, damit es hält.

Wahlrechte & Stetigkeit · § 5 Abs. 1

Steuerliche Wahlrechte sind bewusst und dokumentiert auszuüben — wir setzen sie konsequent ein, statt Potenziale liegen zu lassen.

Wichtig: Abschreibungsregeln — gerade die degressive AfA und § 7g — werden regelmäßig durch neue Gesetze geändert und sind teils befristet. Genau deshalb lohnt der Blick eines Beraters: Wir wenden den jeweils aktuellen Stand an und holen für Sie heraus, was legal möglich ist.

Der Weg zum Finanzamt

Die Steuerbilanz kommt als E-Bilanz an.

Die Steuerbilanz wird nicht auf Papier eingereicht: Nach § 5b EStG ist der Inhalt von Bilanz und GuV elektronisch im XBRL-Format ans Finanzamt zu übermitteln — die E-Bilanz. Übermittelt wird der steuerliche Datensatz: entweder die Steuerbilanz selbst oder die Handelsbilanz mit steuerlicher Überleitung.

Pflicht & Format

Für bilanzierende Unternehmen verpflichtend. Übermittelt wird ein strukturierter XBRL-Datensatz nach amtlicher Taxonomie — nicht als PDF, sondern maschinenlesbar.

Direkt aus dem Abschluss

Wir erzeugen die E-Bilanz direkt aus Ihrer Steuerbilanz — inklusive der Überleitungspositionen. Kein doppeltes Erfassen, keine abweichenden Zahlen.

Inhalt und Übermittlungsweg

Die Steuerbilanz ist der Inhalt, die E-Bilanz der Übermittlungsweg. Alles zu Taxonomie und Fristen auf unserer E-Bilanz-Seite →

So läuft es bei uns ab

Von Ihren Belegen zur fertigen Steuerbilanz — in fünf Schritten.

Ihr Aufwand: Belege liefern, Zugang geben. Den Rest machen wir.

Laufend
1

Belege & Buchhaltung

Belege digital ins Mandantenportal — daraus führen wir Ihre GoBD-konforme Finanzbuchhaltung als Grundlage.

Sie · BelegeGoBD
Nach Stichtag
2

Handelsbilanz nach HGB

Zuerst die Handelsbilanz als Ausgangspunkt — vorsichtig bewertet nach §§ 252 ff., Basis der Maßgeblichkeit.

Wir · HGBAusgangspunkt
Überleitung
3

Steuerbilanz ableiten

Steuerliche Anpassungen (§ 5, § 6, § 7g) — als eigenständige Steuerbilanz oder Überleitung nach § 60 EStDV.

Wir · § 5 EStG§ 60 EStDV
Freigabe
4

Prüfung & Zeichnung

Der Abschluss wird vom Berufsträger geprüft und gezeichnet — latente Steuern und Wahlrechte inklusive.

Wir · WP/StB§ 274 HGB
Abschluss
5

E-Bilanz & Erklärungen

E-Bilanz (§ 5b) ans Finanzamt und die zugehörigen Steuererklärungen — fristgerecht, alles überwacht.

Wir · § 5b EStGFinanzamt

Alles aus einer Hand: Weil Buchhaltung, Handelsbilanz, Steuerbilanz und E-Bilanz bei uns zusammenlaufen, wird alles einmal erstellt und passt überall — Finanzamt, Register und Bank.

Laufend & rückwirkend · ohne Vorwürfe

Steuerbilanzen offen? Schätzbescheid da? Wir holen es auf.

Keine Steuerbilanz seit zwei Jahren, das Finanzamt hat bereits geschätzt, der Steuerberater ist weg — das ist kein Grund für schlechtes Gewissen, sondern für einen Anruf. Wir übernehmen Ihre Zahlen in jedem Zustand.

Nahtloser Wechsel

Wir holen Daten & Unterlagen bei der alten Kanzlei ab; Sie unterschreiben im Wesentlichen eine Vollmacht. Die Sichtung Ihres Stands ist kostenlos.

Offene Jahre aufgeholt

Fehlende Steuerbilanzen, E-Bilanzen und Erklärungen holen wir in der richtigen Reihenfolge nach — Buchführung rekonstruieren oder plausibilisieren.

Schätzbescheide abgeräumt

Erst Bilanz nachreichen, dann Einspruch: meist sinkt die Steuer deutlich unter die Schätzung (§ 162 AO).

Einmal aufgeholt, nie wieder Stress.
Steuerbilanz, E-Bilanz und Erklärungen laufen danach im Hintergrund mit — pünktlich, GoBD-konform, alle Fristen überwacht, ohne dass Sie daran denken müssen. Zum Festpreis, Jahr für Jahr.
Festpreis-Garantie

Ein fester Preis — für Handels- & Steuerbilanz zusammen.

Kein Stundensatz, kein böses Erwachen: Rechtsform, Buchhaltungsumfang und Zahl der Abweichungen bestimmen den Preis — und der steht, bevor Sie beauftragen.

Alles inklusive, ein Preis

Handelsbilanz, Steuerbilanz bzw. Überleitung, latente Steuern und E-Bilanz — als planbares Paket statt Stundensatz mit bösem Erwachen.

Berufsträger & Anwältin im Team

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin — Bilanz, Prüfung und Einsprüche unter einem Dach, mit Berufshaftpflicht dahinter.

Digital & ortsunabhängig

Belege per Foto oder Upload, alles im Mandantenportal — Ihre Bilanz wird bundesweit erstellt, ohne Kanzleibesuch.

Digital heißt bei uns nicht unpersönlich.
Software beschleunigt die Arbeit — verantwortlich bleiben Menschen: ein fester Ansprechpartner, der Ihre Zahlen und Wahlrechte kennt, ein Wirtschaftsprüfer im Haus für schwierige Bewertungsfragen, und eine Rechtsanwältin im Team für Einsprüche, Betriebsprüfung und Streitfragen mit dem Finanzamt.
Häufige Fragen

Was Sie zur Steuerbilanz wissen sollten.

Elf Fragen, die uns Geschäftsführer regelmäßig stellen — kurz und mit Fundstelle beantwortet.

Was ist eine Steuerbilanz?
Die nach Steuerrecht (EStG) aufgestellte Bilanz zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns (Betriebsvermögensvergleich, § 4/§ 5). Sie wird meist aus der Handelsbilanz abgeleitet — als eigenständige Steuerbilanz oder als Überleitung.
Worin unterscheiden sich Steuer- und Handelsbilanz?
Die Handelsbilanz (HGB) dient dem Gläubigerschutz, die Steuerbilanz (EStG) dem richtigen Gewinn. Sie weichen bei Rückstellungen, Abschreibungen, Immateriellem u. a. ab.
Was ist das Maßgeblichkeitsprinzip?
Nach § 5 Abs. 1 EStG ist der handelsrechtliche Wertansatz grundsätzlich auch steuerlich maßgeblich. Die Handelsbilanz ist damit Ausgangspunkt; nur bei steuerlichen Sonderregeln wird abgewichen.
Eigene Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung?
Beides ist zulässig: eine eigenständige Steuerbilanz oder die Handelsbilanz plus Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 EStDV). Bei wenigen Abweichungen ist die Überleitung meist effizienter; stimmen beide überein, genügt eine Einheitsbilanz. Wir wählen den besten Weg.
Wo weichen Handels- und Steuerbilanz ab?
Typisch bei Drohverlustrückstellungen (steuerlich verboten, § 5 Abs. 4a), Abzinsung von Rückstellungen, selbst geschaffenem Immateriellem (steuerliches Aktivierungsverbot, § 5 Abs. 2) und Abschreibungen/Teilwert (§ 6/§ 7). Diese Differenzen erzeugen oft latente Steuern.
Was bringt § 7g (IAB & Sonderabschreibung)?
Bei Vorjahresgewinn bis 200.000 €: Investitionsabzugsbetrag bis 50 % geplanter Investitionen vorab abziehbar (§ 7g Abs. 1) plus Sonderabschreibung bis 40 % (§ 7g Abs. 5, Anschaffung nach 31.12.2023). Das verschiebt Steuer und senkt sie im Investitionszeitraum.
Was hat die Steuerbilanz mit der E-Bilanz zu tun?
Die E-Bilanz ist der Übermittlungsweg: Nach § 5b EStG wird der steuerliche Datensatz elektronisch (XBRL) ans Finanzamt gesendet. Inhalt ist die Steuerbilanz bzw. Handelsbilanz mit Überleitung.
Wer muss überhaupt eine Steuerbilanz erstellen?
Kapitalgesellschaften immer. Einzelunternehmer & Personengesellschaften ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§ 141 AO). Freiberufler nie verpflichtend — sie machen eine EÜR.
Welche Rolle spielen die GoBD?
Eine zentrale: Nur eine GoBD-konforme Buchführung (festgeschrieben, vollständig, revisionssicher, § 147/§ 158 AO) trägt eine Steuerbilanz, die der Betriebsprüfung standhält. Fehlt sie, darf das Finanzamt schätzen (§ 162 AO).
Erstellen Sie die Steuerbilanz auch rückwirkend?
Ja. Fehlende Steuerbilanzen holen wir nach — Buchführung aufarbeiten, Steuerbilanz & E-Bilanz erstellen, Erklärungen einreichen. Ein Schätzbescheid lässt sich per Einspruch meist deutlich senken.
Was kostet die Erstellung?
Zum Festpreis statt Stundensatz — abhängig von Rechtsform, Buchhaltungsumfang und Zahl der Abweichungen. Im kostenlosen Erstgespräch sichten wir Ihre Situation und nennen eine klare Vereinbarung — ohne versteckte Kosten.
Unsere Berufsträger

Ihre Steuerbilanz, persönlich verantwortet.

Kein anonymes Portal: Hinter jeder Bilanz stehen die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet Bilanz und Prüfung: die Bewertung in Handels- und Steuerbilanz, latente Steuern und die schwierigen Überleitungsfragen — bei prüfungspflichtigen Gesellschaften die Abschlussprüfung.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuert Steuerbilanz, § 7g & E-Bilanz — die Überleitung, die Nutzung von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung sowie die rückwirkende Aufarbeitung offener Jahre.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt die rechtliche Seite: Einsprüche gegen Schätzbescheide, Begleitung der Betriebsprüfung und steuerrechtliche Streitfragen bis zur Klage vor dem Finanzgericht.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften die Steuerbilanz steht.

Transparenz statt Blackbox: Diese Regeln bestimmen Ableitung, Bewertung, Abschreibung und Übermittlung — nachvollziehbar für Sie und Ihr Finanzamt.

Stand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht. Steuerliche Fördervorschriften wie § 7g und die degressive AfA werden häufig geändert. Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Ihre konkrete Situation klären wir persönlich.

Steuerbilanz erstellen lassen?Festpreis · inkl. Überleitung, § 7g & E-Bilanz · offene Jahre willkommen
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