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Geldwäschegesetz · §§ 18–26 GwG

Wirtschaftlich Berechtigte — korrekt gemeldet, sauber gepflegt.

Ermittelt, eingetragen, laufend aktuell gehalten.

Seit dem Wegfall der Meldefiktion am 1. August 2021 muss fast jede GmbH, UG und eingetragene Personengesellschaft ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv melden — auch wenn dieselben Daten im Handelsregister stehen. Wir ermitteln sie nach § 3 GwG, übernehmen die Eintragung und melden jede Änderung nach.

Versäumte Meldungen holen wir rückwirkend nachBei laufender Betreuung im Festpreis enthalten
Verantwortung
Drei BerufsträgerWirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin
Bewertung
4,74 / 5,023 BewertungenTrusted Shops
Zertifiziert & angebunden
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi) einfach ELSTER DATEV-Export kompatibel
Kurz erklärt

Was das Transparenzregister verlangt.

Das Register führt für jede meldepflichtige Gesellschaft die dahinterstehenden natürlichen Personen — die wirtschaftlich Berechtigten. Geführt wird es vom Bundesanzeiger Verlag, gemeldet wird elektronisch.

Seit dem 1. August 2021 gilt ein Vollregister: Die Meldefiktion ist entfallen, ein Eintrag im Handelsregister ersetzt die Meldung nicht mehr. Und jede Änderung der Beteiligungsstruktur löst eine Nachmeldepflicht aus.

> 25 %
SchwelleKapital oder Stimmrechte, § 3 GwG.
1.8.2021
WendepunktWegfall der Meldefiktion.
150.000 €
BußgeldBei Vorsatz, § 56 GwG.
laufend
PflichtÄnderungen unverzüglich melden.
Betroffen ist praktisch jeder

Wer melden muss — und die eine Ausnahme.

Die Pflicht trifft alle juristischen Personen des Privatrechts und alle eingetragenen Personengesellschaften, unabhängig von Größe und Branche.

RechtsformStatusWorauf zu achten ist
GmbH, UG, AG, SEmeldepflichtigGesellschafter über 25 % sind wirtschaftlich Berechtigte; bei mehrstufigen Beteiligungen ist bis zur natürlichen Person durchzuschauen
KG, OHG, GmbH & Co. KG, PartGmeldepflichtigKomplementär- und Kommanditbeteiligungen sind einzeln zu bewerten
Verein, Stiftung, GenossenschaftmeldepflichtigEingetragene Vereine werden automatisiert erfasst (§ 20a GwG); für Stiftungen und Trusts gelten erweiterte Angaben (§ 21 GwG)
GbRgrundsätzlich ausgenommenDie einzige relevante Ausnahme — hält die GbR GmbH-Anteile oder ist sie als eGbR eingetragen, kann die Pflicht greifen
Ausländische Gesellschaftenim EinzelfallInsbesondere beim Erwerb oder Halten inländischer Immobilien (§ 20 Abs. 1 S. 2 GwG)
§
Immobilien werden seit 2026 strenger abgeglichen.

Mit § 23b GwG müssen Behörden und bestimmte Verpflichtete Abweichungen zwischen Transparenzregister und Grundbuch aktiv abgleichen. Für Gesellschaften mit Grundbesitz heißt das: Ein veralteter Eintrag fällt beim nächsten Immobilienvorgang auf.

Das Kernstück

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

Die schwierigste Frage der Meldung und die häufigste Fehlerquelle. Wirtschaftlich Berechtigter ist immer eine natürliche Person, nie eine Gesellschaft.

Regel 1 · Die 25-Prozent-Schwelle

Wer mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert, ist wirtschaftlich Berechtigter (§ 3 Abs. 2 GwG).

MaßstabBeteiligung

Regel 2 · Durchschauen

Hält eine andere Gesellschaft die Anteile, wird durchgeschaut, bis die natürliche Person mit beherrschendem Einfluss feststeht (§ 290 HGB).

MaßstabKontrolle

Regel 3 · Der Auffangfall

Lässt sich keine Person über 25 % ermitteln, gilt der gesetzliche Vertreter oder geschäftsführende Gesellschafter als fiktiver Berechtigter.

Maßstabfiktiver wB
!
Kontrolle ist nicht dasselbe wie Anteil.

Die Prozentzahl ist nur der Ausgangspunkt. Stimmbindungs- und Poolverträge, Treuhand, Nießbrauch oder Vetorechte können jemanden zum wirtschaftlich Berechtigten machen, der laut Anteilsliste unter 25 % liegt — oder umgekehrt. Solche Konstellationen stehen nicht im Handelsregister und müssen aktiv beurteilt werden.

§ 19 GwG

Was gemeldet werden muss.

Fünf gesetzliche Pflichtangaben je wirtschaftlich Berechtigtem — jederzeit vollständig, korrekt und aktuell zu halten.

AngabeWorauf es ankommt
NameVor- und Nachname der natürlichen Person, eindeutig identifizierbar
GeburtsdatumVollständiges Datum, nicht nur das Jahr
WohnortBei der öffentlichen Einsicht wird nur das Wohnsitzland angezeigt
Art und UmfangHöhe der Kapitalbeteiligung, Stimmrechte oder die Form der Kontrolle
StaatsangehörigkeitAlle Staatsangehörigkeiten — seit 2021 Teil des Datensatzes
!
Der teuerste Irrtum: „Steht doch alles im Handelsregister."

Genau das gilt seit dem 1. August 2021 nicht mehr. Sie müssen aktiv ans Transparenzregister melden, auch wenn die Gesellschafterliste beim Handelsregister liegt — und die Angaben aktuell halten: Jeder Anteilsverkauf, Gesellschafterwechsel, Erbfall oder Umbau löst eine Nachmeldung aus.

Was auf dem Spiel steht

Warum das Register kein Kavaliersdelikt mehr ist.

Die Schonfrist ist vorbei: Das Bundesverwaltungsamt verfolgt Verstöße aktiv, verschickt Anhörungsschreiben und verhängt Bußgelder.

§ 56 GwG
Der Bußgeldrahmen
Drei Stufen, je nach Schwere und Vorsatz.
  • Bis 100.000 €: einfache Ordnungswidrigkeit, etwa eine unvollständige Meldung.
  • Bis 150.000 €: vorsätzlicher Verstoß, deutlich härter als bloße Verspätung.
  • Bis 1 Mio. €: schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verstöße.
  • Finanzsektor: bis 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes.
Oft übersehen
Zwei weitere Folgen
Beide treffen nicht die Gesellschaft allein.
  • Öffentliche Nennung: bestandskräftige Entscheidungen werden veröffentlicht (§ 57 GwG).
  • Persönliche Haftung: die Pflicht trifft das Leitungsorgan, nicht die Buchhaltung.
  • Freiwillige Nachmeldung: wird deutlich milder geahndet als das Abwarten.
  • Konsequenz: ein aktueller Eintrag ist Chefsache.
Warum Fehler heute auffallen

Unstimmigkeitsmeldung und Einsicht.

Zwei Mechanismen sorgen dafür, dass ein veralteter Eintrag im Transparenzregister selten lange unentdeckt bleibt.

§ 23a GwG · Unstimmigkeitsmeldung

Banken, Notare, Steuerberater und Behörden sind verpflichtet, dem Register abweichende Erkenntnisse zu melden. Bei jeder Kontoeröffnung oder Beurkundung kann ein veralteter Eintrag auffliegen und ein Prüfverfahren auslösen.

WirkungGegenprüfung

EuGH 2022 · Eingeschränkte Einsicht

Seit dem Urteil vom 22.11.2022 ist der freie öffentliche Zugang eingeschränkt: Behörden und Verpflichtete haben vollen Zugriff, die Öffentlichkeit nur bei berechtigtem Interesse. Sichtbar sind dann Name, Geburtsdatum, Wohnsitzland und Art des Interesses.

WirkungZugang
Ihr Eintrag wird im Alltag gegengeprüft

Von der Bank beim Firmenkonto bis zum Notar beim Immobilienkauf: Ein falscher oder veralteter wirtschaftlich Berechtigter ist kein theoretisches Risiko, sondern fällt regelmäßig konkret auf. Deshalb ist die laufende Pflege so wichtig wie die Ersteintragung.

Ausblick ab 2027

Die EU vereinheitlicht das Geldwäscherecht.

Das Register bleibt, der Rahmen darüber wird europäisch. Drei Bausteine sind für wirtschaftlich Berechtigte relevant.

AMLR

EU-Geldwäscheverordnung

Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, voraussichtlich ab 10. Juli 2027. Die 25-Prozent-Schwelle bleibt, mehrstufige Beteiligungen werden klarer zusammengerechnet.

AMLA

Neue EU-Aufsicht

Die Anti-Money-Laundering Authority mit Sitz in Frankfurt hat 2025 ihre Arbeit aufgenommen, koordiniert die nationalen Behörden und erhöht den Druck auf vollständige Einträge.

Vernetzung

Verknüpfte Register

Die nationalen Register werden europäisch verknüpft. Wer in mehreren EU-Ländern beteiligt ist, wird länderübergreifend auffindbar — Unstimmigkeiten fallen auch grenzüberschreitend auf.

Für Sie

Strenger geprüft, nicht neu

Die Meldepflicht bleibt und wird genauer kontrolliert. Wer seinen Eintrag heute korrekt führt, ist auf die Reform vorbereitet.

Meldung vergessen? Ohne Vorwürfe.

Versäumtes holen wir nach.

Viele Gesellschaften, die sich auf die Meldefiktion verlassen haben, sind bis heute nicht eingetragen. Nachholen ist jederzeit möglich und wird milder geahndet als Abwarten.

Bestand geprüft

Wir kontrollieren, ob Ihre Gesellschaft und verbundene Gesellschaften korrekt und vollständig gemeldet sind.

Prüfung
Nachgemeldet und korrigiert

Versäumte Ersteintragungen und fehlerhafte Angaben bringen wir in Ordnung, bevor eine Unstimmigkeitsmeldung kommt.

Nachtrag
Laufend überwacht

Anteilsänderungen, Gesellschafterwechsel und Umstrukturierungen melden wir unverzüglich nach.

Monitoring
Bei laufender Betreuung inklusive

Führen wir Buchhaltung und Jahresabschluss, ist die Überwachung Ihrer Meldepflichten in der Regel im Festpreis enthalten. Die Ersteintragung vereinbaren wir zum festen Preis, ohne Stundensatz.

So läuft es ab

Von der Prüfung zur laufenden Pflege.

Ihr Aufwand: alle relevanten und aktuellen Gesellschaftsunterlagen einmal sorgfältig und vollständig für uns bereitstellen.

Start
1

Struktur sichten

Wir prüfen Gesellschafterliste, Beteiligungen und Verträge — und ob bereits etwas eingetragen ist.

kostenlosSichtung
Ermittlung
2

Berechtigte feststellen

Wir bestimmen die wirtschaftlich Berechtigten, einschließlich mittelbarer Kontrolle und gegebenenfalls fiktivem Berechtigten.

§ 3 GwGWP
Meldung
3

Elektronisch eintragen

Wir melden die Angaben über transparenzregister.de — Ersteintragung oder Nachholung inklusive.

§ 19 GwGelektronisch
Nachweis
4

Ermittlung dokumentieren

Wir dokumentieren und archivieren die Ermittlung revisionssicher — für Bank, Notar und mögliche Prüfungen.

Archivprüfungsfest
Laufend
5

Aktuell halten

Jede meldepflichtige Änderung melden wir unverzüglich nach — kein Bußgeldrisiko durch vergessene Updates.

FestpreisMonitoring
!
Die vier teuersten Register-Fehler.

Gar nicht gemeldet, im Verlass auf die abgeschaffte Meldefiktion. Falscher Berechtigter, weil nur die Anteilsliste geprüft wurde. Nicht aktualisiert nach Gesellschafterwechsel oder Erbfall. Und ein teures Melde-Abo eines Drittanbieters, das für die Pflicht nicht nötig ist.

Häufige Fragen

Was zum Transparenzregister gefragt wird.

Was ist das Transparenzregister?
Ein elektronisches Register, in dem die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften erfasst sind — geführt vom Bundesanzeiger Verlag auf Grundlage der §§ 18–26 GwG. Es soll verschleierte Eigentümerstrukturen sichtbar machen und damit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschweren.
Wer muss sich eintragen?
Alle juristischen Personen des Privatrechts und alle eingetragenen Personengesellschaften: GmbH, UG, AG, SE, KG, OHG, GmbH & Co. KG, PartG, Verein, Stiftung, Genossenschaft. Die GbR ist grundsätzlich ausgenommen. Ausländische Gesellschaften können erfasst sein, etwa bei inländischem Grundbesitz.
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?
Immer eine natürliche Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert (§ 3 Abs. 2 GwG). Bei Beteiligungsketten wird bis zur natürlichen Person durchgeschaut. Ist niemand feststellbar, gilt der gesetzliche Vertreter als fiktiver Berechtigter.
Welche Angaben sind zu melden?
Name, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie alle Staatsangehörigkeiten (§ 19 Abs. 1 GwG). Bei der öffentlichen Einsicht wird nur das Wohnsitzland angezeigt, nicht die vollständige Adresse.
Was hat der Wegfall der Meldefiktion geändert?
Bis zum 31. Juli 2021 galt die Meldepflicht als erfüllt, wenn die Angaben schon aus dem Handels- oder Vereinsregister hervorgingen. Seit dem 1. August 2021 ist das Register ein Vollregister: Jede meldepflichtige Gesellschaft muss aktiv melden, unabhängig von anderen Registern.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender Meldung?
Bis 100.000 € bei einfachen Verstößen, bis 150.000 € bei Vorsatz und bis 1 Mio. € in qualifizierten Fällen (§ 56 GwG); im Finanzsektor bis 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes. Dazu kommt die öffentliche Bekanntmachung nach § 57 GwG.
Was ist eine Unstimmigkeitsmeldung?
Banken, Notare, Steuerberater und Behörden sind nach § 23a GwG verpflichtet, dem Register zu melden, wenn ihre Erkenntnisse vom Eintrag abweichen. Deshalb fallen veraltete Einträge häufig bei alltäglichen Vorgängen auf — etwa bei einer Kontoeröffnung oder Beurkundung.
Kann die Meldung rückwirkend nachgeholt werden?
Ja, jederzeit. Eine freiwillige, wenn auch verspätete Meldung wird deutlich milder geahndet als das Abwarten bis zum Anhörungsschreiben. Wir prüfen den Bestand, holen Versäumtes nach, korrigieren fehlerhafte Einträge und übernehmen anschließend die laufende Pflege.
Ändert die EU-Reform etwas für mich?
Die Meldepflicht bleibt, sie wird eher strenger geprüft. Die EU-Geldwäscheverordnung gilt voraussichtlich ab 10. Juli 2027 unmittelbar, die neue Aufsicht AMLA sitzt in Frankfurt, und die nationalen Register werden europäisch verknüpft. Wer heute korrekt gemeldet ist, ist vorbereitet.
Ihre Berufsträger

Ihre Meldepflichten, persönlich verantwortet.

Sie sprechen mit einem Ansprechpartner; im Hintergrund arbeiten drei Professionen zusammen.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Beurteilung komplexer Beteiligungs- und Kontrollstrukturen und die Dokumentation der Ermittlung.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Übernimmt Ersteintragung, Nachmeldung und die laufende Überwachung Ihrer Beteiligungsstruktur.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Übernimmt Poolverträge und Treuhandkonstruktionen sowie die Verteidigung im Bußgeldverfahren.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Quellen

Auf welchen Vorschriften das Register steht.

Rechtlicher Begriff, gesetzliche Angaben, öffentliche Einsicht, mögliche Unstimmigkeit und drohendes Bußgeld im amtlichen Volltext.

Rechtsstand: Juli 2026Fachlich geprüft am: 09.08.2026Nächste Prüfung: Februar 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlich geprüft & freigegeben
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV

Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Das Beispiel ist illustrativ. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihre Meldung bereiten wir persönlich vor.

Transparenzregister erledigt?Berechtigte ermittelt · gemeldet · laufend aktuell gehalten
Erstgespräch

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