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OnlineBilanzWissensdatenbankJahresabschluss 2023

Jahresabschluss 2023

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2023 (Bilanzstichtag 31.12.2023) war der 31.12.2024. Wer noch nicht offengelegt hat, befindet sich im Ordnungsgeldverfahren. Dieser Artikel erklärt, was die Pflichten waren, was jetzt zu tun ist und wie Sie den Jahresabschluss 2023 schnell nachholen können. Einen Überblick über die Jahresabschlüsse 2023, 2024 und 2025 mit allen relevanten Fristen finden Sie in unserem aktuellen Leitfaden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

31.12.24

Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2023 – abgelaufen, Verfahren läuft

2.500 €

Mindest-Ordnungsgeld bei fehlender Offenlegung – pro Verfahren, kumulierbar

499,95 €

Festpreis inkl. MwSt. für rückständigen Jahresabschluss 2023 mit OnlineBilanz

Fristen für den Jahresabschluss 2023

Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2023 galten folgende gesetzliche Fristen:

SchrittFrist (kleine GmbH)Frist (mittlere/große GmbH)Grundlage
Aufstellungbis 30.06.2024bis 31.03.2024§ 264 HGB, § 42a GmbHG
Feststellung durch Gesellschafterbis 31.08.2024bis 31.08.2024§ 42a GmbHG
Offenlegung beim Bundesanzeigerbis 31.12.2024bis 31.12.2024§ 325 HGB
E-Bilanz + Steuererklärungen (ohne StB)bis 31.07.2024bis 31.07.2024§ 149 AO
E-Bilanz + Steuererklärungen (mit StB)bis 30.04.2025bis 30.04.2025§ 149 AO

Frist abgelaufen – sofort handeln

Die Offenlegungsfrist des 31.12.2024 ist abgelaufen. Wer noch nicht eingereicht hat, befindet sich im laufenden Ordnungsgeldverfahren. Eine sofortige nachträgliche Einreichung stoppt das Verfahren und kann das Ordnungsgeld reduzieren oder verhindern.

Wer musste einen Jahresabschluss 2023 erstellen?

Die Erstellungspflicht für das Geschäftsjahr 2023 betrifft alle buchführungspflichtigen Unternehmen. Die wichtigsten Gruppen im Überblick:

Kapitalgesellschaften – volle Pflicht inkl. Offenlegung

GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA und GmbH & Co. KG müssen Jahresabschluss erstellen, festellen lassen und beim Bundesanzeiger offenlegen. Die Offenlegungspflicht gilt unabhängig von Größe und Umsatz.

Kaufleute (e.K.) und Personenhandelsgesellschaften

Eingetragene Kaufleute und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) müssen Bilanz und GuV erstellen, aber grundsätzlich nicht offenlegen – außer die GmbH & Co. KG (§ 264a HGB).

Kleinstunternehmen (§ 241a HGB)

Einzelunternehmen mit weniger als 600.000 € Umsatz und 60.000 € Gewinn sind von der Bilanzierungspflicht befreit und können die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen.

Bestandteile des Jahresabschlusses 2023

Der Umfang der Pflichtunterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB:

GrößenklassePflichtunterlagenOffenlegungsumfang
KleinstgesellschaftBilanzNur Hinterlegung (nicht öffentlich)
Kleine GmbHBilanz + AnhangVeröffentlichung (keine GuV)
Mittelgroße GmbHBilanz + GuV + Anhang + LageberichtVeröffentlichung (GuV verkürzt)
Große GmbHVollständiger Abschluss + WP-PrüfungVollständige Veröffentlichung

Jahresabschluss 2023 noch nicht eingereicht?

Wenn der Jahresabschluss 2023 noch aussteht, ist unmittelbares Handeln geboten. Das Bundesamt für Justiz hat nach dem 31.12.2024 automatisch Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Jeder Tag, der vergeht, erhöht das Risiko eines höheren Ordnungsgelds und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bescheid bereits zugestellt wurde oder in Kürze zugestellt wird.

Das Positive: Eine nachträgliche Einreichung stoppt das laufende Verfahren. Wenn Sie den Jahresabschluss 2023 jetzt einreichen, bevor das Ordnungsgeld vollstreckt wird, haben Sie gute Chancen, das Verfahren einzustellen oder das Ordnungsgeld erheblich zu reduzieren.

Ordnungsgeldverfahren für 2023: Was genau passiert

Das Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz läuft nach folgendem Schema ab:

PhaseWas passiert
Januar 2025Automatisches Verfahren eingeleitet, Androhungsschreiben versandt
6 Wochen nach AndrohungBei fehlender Einreichung: Ordnungsgeldbescheid min. 2.500 €
Weiterhin fehlendWiederholung des Verfahrens, bis 25.000 € kumulierbar
Einreichung erfolgtLaufendes Verfahren wird eingestellt

Zusätzlich: Wenn die Steuererklärungen für 2023 fehlen (Frist ohne Steuerberater: 31.07.2024), hat das Finanzamt möglicherweise bereits den Gewinn geschätzt. Das führt zu höheren Steuerbescheiden und Verspätungszuschlägen.

So holen Sie den Jahresabschluss 2023 schnell nach

OnlineBilanz erstellt auch rückständige Jahresabschlüsse für vergangene Geschäftsjahre. Für den Jahresabschluss 2023 gilt derselbe Prozess wie für aktuelle Jahre:

Schritt 1: Buchführungsdaten exportieren

Sie exportieren Ihre Buchführungsdaten für das Jahr 2023 aus DATEV, Lexoffice, sevdesk, FastBill oder einem anderen kompatiblen System. OnlineBilanz unterstützt über 12 gängige Systeme.

Schritt 2: Jahresabschluss 2023 erstellen

OnlineBilanz erstellt automatisch Bilanz, GuV und Anhang nach HGB. Ein zugelassener Steuerberater prüft und unterzeichnet den Abschluss mit Berufshaftpflicht.

Schritt 3: E-Bilanz und Steuererklärungen übermitteln

Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung und E-Bilanz werden via ELSTER übermittelt. Falls bereits eine Schätzung vorliegt, wird die Erklärung nachträglich eingereicht und die Schätzung aufgehoben.

Schritt 4: Offenlegung beim Bundesanzeiger

Der festgestellte Jahresabschluss wird im XBRL-Format beim Bundesanzeiger eingereicht. Das stoppt das laufende Ordnungsgeldverfahren sofort.

Alles inklusive – Festpreis für den Jahresabschluss 2023

Bilanz · GuV · Anhang · E-Bilanz via ELSTER · Körperschaftsteuererklärung · Gewerbesteuererklärung · Umsatzsteuerjahreserklärung · Bundesanzeiger-Offenlegung · Steuerberater-Signatur mit Berufshaftpflicht · 12 Monate Finanzamtsvertretung · ab 499,95 € inkl. MwSt.

Steuerliche Fristen 2023 im Überblick

Neben der handelsrechtlichen Offenlegung gibt es steuerliche Fristen, die für das Jahr 2023 ebenfalls bereits verstrichen sind:

Steuerliche PflichtFrist ohne StBFrist mit StBStatus
Körperschaftsteuererklärung 202331.07.202430.04.2025Abgelaufen (ohne) / Abgelaufen (mit)
Gewerbesteuererklärung 202331.07.202430.04.2025Abgelaufen
Umsatzsteuerjahreserklärung 202331.07.202430.04.2025Abgelaufen
E-Bilanz 202331.07.202430.04.2025Abgelaufen

Preisvergleich: Steuerberater vs. OnlineBilanz für Jahresabschluss 2023

KriteriumKlassische KanzleiOnlineBilanz
Kosten Gesamtpaket (kleine GmbH)1.500 – 3.500 € nettoab 499,95 € inkl. MwSt.
Fertigstellungszeit4 – 10 Wochen7 – 14 Werktage
E-Bilanz inklusiveHäufig Aufpreis✅ Immer inklusive
Alle Steuererklärungen inklusiveHäufig separat✅ Immer inklusive
Offenlegung inklusiveHäufig Aufpreis✅ Immer inklusive
Steuerberater-Signatur✅ Ja✅ Ja
Rückständige Jahre möglichJa✅ Ja, auch 2021, 2022, 2023

Häufige Fragen zum Jahresabschluss 2023

Bis wann musste der Jahresabschluss 2023 offengelegt werden?

Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2023 (Bilanzstichtag 31.12.2023) war der 31.12.2024 gemäß § 325 HGB. Diese Frist ist abgelaufen. Wer noch nicht offengelegt hat, befindet sich im Ordnungsgeldverfahren.

Was passiert, wenn der Jahresabschluss 2023 noch nicht eingereicht wurde?

Das Bundesamt für Justiz hat ab Januar 2025 automatisch Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Ein Androhungsschreiben mit 6-Wochen-Nachfrist wurde versandt. Wer nicht reagiert, erhält ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 €. Eine sofortige nachträgliche Einreichung stoppt das Verfahren.

Kann OnlineBilanz den Jahresabschluss 2023 rückwirkend erstellen?

Ja. OnlineBilanz erstellt Jahresabschlüsse für vergangene Jahre – auch 2021, 2022 und 2023. Der Prozess ist identisch mit einem aktuellen Abschluss: vollständiges Paket inkl. E-Bilanz, Steuererklärungen und Offenlegung zum Festpreis ab 499,95 € inkl. MwSt.

Gilt die steuerliche Fristverlängerung auch für die Offenlegung 2023?

Nein. Die steuerliche Abgabefrist (mit Steuerberater bis 30.04.2025) und die handelsrechtliche Offenlegungspflicht beim Bundesanzeiger (bis 31.12.2024) sind vollständig unabhängig voneinander.

Jahresabschluss 2023 noch nicht eingereicht? Wir helfen sofort.

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Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für konkrete Fragen zum laufenden Ordnungsgeldverfahren kontaktieren Sie unsere Steuerberatung direkt.

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